Nebentätigkeit im Öffentlichen Dienst?

Hallo,

gem. TVöD, § 3 Abs. III ist die Nebentätigkeit geregelt, aber darf ein Mitarbeiter auch selbständig sein,z.B. führen eines Onlines Shops ?

Hallo,

gem. TVöD, § 3 Abs. III ist die Nebentätigkeit geregelt, aber
darf ein Mitarbeiter auch selbständig sein,z.B. führen eines
Onlines Shops ?

Ja, wobei das Erwähnte ein Gewerbe ist! (Gewerbeanmeldung nicht vergessen!)

Beatrix