Nebentätigkeit IT/EDV-Dienstleistung

Hallo zusammen,

ich habe vor mich in der EDV-Dienstleistung nebenbei selbstständig zu machen.
Im groben sollte mein Aufgabengebiet so aussehen:

Privatpersonen:

  • Erste Hilfe am PC
  • Beratung und Empfehlung beim Kauf von Hard- und Software
  • Hilfestellung bei MS-Office, OpenOffice, Windows, Internet,
  • Inbetriebnahme und Konfiguration von DSL-Anschlüssen
  • Sicherheit des/der PC´s
  • Datensicherung
  • Heimnetzwerk
  • Installationen (neue Software, Updates, …)
  • Erstellung von Homepages, PowerPointPräsentationen, Formularen, ……
  • Schulungen

Unternehmen:

  • Schulungen in MS-Office, OpenOffice, Windows, Server2003, ….

Nun meine Fragen:

  1. Sollte ich mich auf irgendeiner weise Versichern?
  2. Welche Fixkosten kommen auf mich zu (Kammerbeitrag,…)?
  3. Wie siehts mit den Steuern aus?
  4. Ist das ganze freiberuflich oder Gewerbe?
  5. Wie sieht das mit der Firmenbezeichnung aus?
  6. Auf was ist sonst noch zu achten?

Freue mich auf Eure Antworten und auf Eure Hilfe.

Gruß
Schust

Hallo,

ich kann zwar nicht alles beantworten, zumindest aber den Bereich der Sozialversicherung.

Wenn jemand neben einer abhängigen versicherungspflichtigen Beschäftigung eine versicherungsfreie Tätigkeit ausübt, muss die zuständige Krankenkasse die versicherungsrechtliche Stellung dieses Mehrfachbeschäftigten kären. Darüber gibt es dann einen rechtsmittelfähigen Bescheid, der auch bei der Rentenversicherung und dem Arbeitsamt gilt.

Dabei wird geprüft, welche Tätigkeit dem Grunde nach überwiegt in punkto zeitlicher Aufwand, Einkommenshöhe und Auftreten als Arbeitgeber.

Wird man dabei als hauptberuflich Selbständiger eingestuft, endet die Pflichtversicherung die aufgrund der abhängigen Beschäftigung bestanden hat und man muss sich freiwillig in der Kranken- und Pflegeversicherung versichern. Die Beiträge dazu werden prozentual aus dem Gesamteinkommen (abhäng.Beschäft.+Selbständigkeit) berechnet und sind vom Versicherten an die Krankenkasse selbst zu zahlen. Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung werden nur aus der abhäng.Beschäft. berechnet und vom Arbeitgeber abgeführt.

Ist man als nebenberuflich Selbständiger eingestuft, bleibt sozialversicherungsrechtlich alles beim alten: Versicherungspflicht zu Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung nur aus dem Einkommen der Beschäftigung und abgeführt vom Arbeitgeber. Das nebenberufliche selbständige Einkommen bleibt dann versicherungsfrei.

Wichtig: Selbst wenn die die Anzahl der Arbeitsstunden für die Selbständigkeit und das daraus erzielte Einkommen weit unter dem der abhängigen Beschäftigung liegen, kann man als hauptberuflich Selbständiger zählen, sobald man selbst als Arbeitgeber auftritt. Als Arbeitgeber gilt derjenige, der selbst Arbeitnehmer beschäftigt, die zusammengezählt mehr als 400 Euro monatlich verdienen.

Viel Erfolg dabei!

Feffi Kunterbunt

Beiträge in dem Forum stellen keine Rechts- oder Steuerberatung dar, ein Beratervertrag kommt nicht zustande. Bevor Ihr aufgrund von Informationen in diesem Brett handelt, solltet Ihr weiteren Rechtsrat einholen. Für konkrete Rechtsfragen solltet Ihr die Hilfe eines Anwalts oder Steuerberaters in Anspruch nehmen. Nur Anwälte und Steuerberater geben verbindliche Rechtsauskunft, für die sie auch einzustehen haben.

Hallo Feffi Kunterbunt!

Zuerst mal danke für deine Antwort.

Die Sache mit der Sozialversicherung kommt für mich nicht in Frage da die Nebentätigkeit wirklich nur ne Nebentätigkeit sein sollte. Ich denke das ganze wird maximal 10 Stunden in der Woche in Anspruch nehmen.

Gruß
Schust

Hi,

aber die versicherungsrechtliche Stellung solltest Du dennoch von Deiner Krankenkasse prüfen lassen, damit Du einen rechtsmittelfähigen Bescheid hast. Nicht dass Du unter Umständen Beiträge nachzahlen musst, wenn der Rentenversicherungsträger bei einer Betriebsprüfung (aller 4 Jahre) oder das Finanzamt bei einer Steuerprüfung drauf stoßen und ander Meinung sind als Du.

Feffi

Hallo,
das ist eine gewerbliche Tätigkeit. Einfach bei der Gemeinde anmelden. Kostet 20-50 €. BG, Finanzamt, IHK etc. bekommen hiervon automatisch eine Mitteilung und melden sich von selbst.
Steuerlich informieren über Einnahmen-Überschuss-Rechnung, Kleingewerberegelung bei Umsatzsteuer etc.
Versicherung: Wichtig hier eine Betriebshaftpflichtversicherung eingeschlossen mit einer Vermögensschadenhaftpflicht für EDV-Betriebe.

Gruß Woko