erstmal sortieren bitte
Hausfrau mit Minijob wird von einem Träger der
Erwachsenenbildung gefragt, ob sie eine Honorartätigkeit als
Dozentin übernehmen möchte.
Bis hier nehme ich folgendes an: Die weibliche Person ist Hausfrau und familienversichertes GKV-Mitglied und übt nebenher einem pauschalversteuerten Minijob aus. Jetzt könnte sie zusätzlich noch als freiberufliche Lehrerin tätig werden?
Müßte sie ihren Arbeitgeber
Den Arbeitgeber des Minijobs? Denn nur das ist hier ein „Arbeitgeber“! Der Erwachsenenbildungsträger ist ein Auftraggeber!
bitten, das Arbeitsverhältnis in eine sozialversicherungspflichtige :Tätigkeit umzuwandeln,
Der Arbeitgeber des bestehenden Minijobs hat bereits ein ordnungsgemäßes Arbeitsverhältnis angemeldet! Nämlich das des Minijobs. Es ist nicht sozialoversicherungspflichtig, weil pauschalversteuert!
damit sie die Honorartätigkeit als Nebenjob ausführen kann?
Eine Honorartätigkeit ist eine freiberufliche und daher selbständige Tätigkeit!
Was ist, wenn die Honorartätigkeit im 2. Jahr 2100 €
übersteigt?
Was soll sein. Meinst du 2100 EUR Umsatz oder Gewinn?
Muß dann eine freiberufliche Tätigkeit angemeldet werden?
Hääää…wie bitte?
Könnte dann die Problematik „Scheinselbstständigkeit“
auftauchen, da der Träger der Erwachsenenbildung ja dann der
einzige Auftraggeber wäre
Ja, sehr wohl.
(neben dem Minijob bzw. der sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit mit :jährlichen :Brutto-Einkünften umd die 5000 €?
Hääää, was denn für eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit jetzt noch?
Leg mal die Verhältnisse klar und lass weg, um was es sich aus deiner Sicht für Beschäftigungen handelt oder nicht handelt, denn du bringst hier einen Haufen durcheinander.
Hausfrau: Heißt, sie hat keinen eigenen sozialvers.pfl. Job
Minijob: Heißt zu 99%, pauschalversteuerter Job bis mtl. 400 EUR
Honorartätigkeit als Dozent/-in: Heißt; selbständie Tätigkeit als Freiberufler