Hallo,
mal angenommen der Arbeitnehmer ist festangestellt und hat einen Vertrag über 8 Stunden wöchentlich. Der Arbeitnehmer arbeitet im Durchschnitt ca. 30 Stunden pro Woche. Er möchte nun nebenher freiberuflich arbeiten.
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Muss der AG informiert werden?
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Hat der AG das Recht, diese Nebentätigkeit zu verbieten, wenn diese die Arbeit in Festanstellung nicht tangiert? Bzw. ist eine Erlaubnis nötig, wenn der AN laut Vertrag nur für 8 Stunden festangestellt ist?
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(Im Arbeitsvertrag steht, dass der AG der Festanstellung gegebenenfalls Rücksicht auf Tätigkeiten bei anderen Arbeitgebern nehmen wird.)
Vielen Dank im Voraus. Ich habe oft auf der HP gelesen und mich nun endlich entschieden, mich hier auch mal einzubringen, sowohl als Fragender als auch als Antwortender.
Viele Grüße, Stadtsalat