Nebentätigkeit trotz Hartz 4 ?

Guten Morgen ihr lieben,

ich hätte da mal eine Frage.
Doch vorerst erkläre ich meine derzeitige Lage.

Ich bin 20, alleinerziehende Mutter einer knapp 3 jährigen kleinen Maus.
Und lebe derzeit von Hartz 4.

Mein Traumberuf ist Mediengestalterin, kenne mich gut mit Photoshop CS 5 etc. aus und habe für meinem Vater schon einige kleine (lohnfreie) Arbeiten gemacht, wie zB. Messe, Produkt -Flyer, Homepages, Fotos von Produkten etc.

da es hier ziemlich schwer ist einen Ausbildungsplatz zu finden als Mediengestalterin, habe ich mir überlegt nebenbei (um mich weiter zuentwickeln) mein können an andre Personen zu bringen um evtl. auch für Privatpersonen diverse Dinge erledige. Ich dachte so könnte ich mein knappes Bugdet bisschen aufbessern und Erfahrungen sammeln, denn ich fertige nebenbei ein Portfolio an was ich in meiner Bewerbungsmappe mit einbringe.

Ich kann es gut. Und kann somit zeigen was ich drauf hab - trotz Hauptschulabschluss (leider nur Hauptschulabschluss, da ich mit einer schweren Krankheit zu kämpfen hatte)

Zur Frage :

Wie kann ich das verwirklichen?
Was kommt von der Seite vom Amt auf mich zu?

Wäre nett, wenn jemand mir antwort geben könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ronja

also wenn du das auf geld basi machen willst, mußt du dir einen gewerbeschein holen, ( für Kleinstunternehmer) kostet ca. 30 euro, du kannst dann mit ruhigen gewissen für andere leute arbeiten, beim amt mußt du diese tätigkeit angeben, bis zu 100 euro darfst du selber behalten und vom rest 20% bzw. du mußt dann dem amt einen anlage für teilselbständige ausfüllen, da kannst du deine ganzen unkosten mit einbringen die kommen natürlich dir zugute, an deiner stelle würde ich versuchen, daß das amt dir den gewerbeschein bezahlt, mit der hoffnung das du irgendwann soviel verdienst, das du vom amt nicht mehr abhängig bist, sprich mal mit deinem berater, es gibt auch schulungen für existenzgründer, die werden vom amt aus durchgeführt, dort erfährst du dann alles was du wissen mußt lg. gabi
Guten Morgen ihr lieben,

ich hätte da mal eine Frage.
Doch vorerst erkläre ich meine derzeitige Lage.

Ich bin 20, alleinerziehende Mutter einer knapp 3 jährigen
kleinen Maus.
Und lebe derzeit von Hartz 4.

Mein Traumberuf ist Mediengestalterin, kenne mich gut mit
Photoshop CS 5 etc. aus und habe für meinem Vater schon einige
kleine (lohnfreie) Arbeiten gemacht, wie zB. Messe, Produkt
-Flyer, Homepages, Fotos von Produkten etc.

da es hier ziemlich schwer ist einen Ausbildungsplatz zu
finden als Mediengestalterin, habe ich mir überlegt nebenbei
(um mich weiter zuentwickeln) mein können an andre Personen zu
bringen um evtl. auch für Privatpersonen diverse Dinge
erledige. Ich dachte so könnte ich mein knappes Bugdet
bisschen aufbessern und Erfahrungen sammeln, denn ich fertige
nebenbei ein Portfolio an was ich in meiner Bewerbungsmappe
mit einbringe.

Ich kann es gut. Und kann somit zeigen was ich drauf hab -
trotz Hauptschulabschluss (leider nur Hauptschulabschluss, da
ich mit einer schweren Krankheit zu kämpfen hatte)

Zur Frage :

Wie kann ich das verwirklichen?
Was kommt von der Seite vom Amt auf mich zu?

Wäre nett, wenn jemand mir antwort geben könnte.

Mit freundlichen Grüßen
Ronja

Hallo Ronja,

gesundes neues Jahr wünsch ich.
Die Arge wird sich über jeden Hinzuverdienst deinerseits freuen, da selbst erwirtschaftetes Einkommen deinen Leistungsanspruch senken wird.
Hier gibt es aber Freibeträge - siehe Link mit Beispielrechnung:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/soziales/hartz-iv/f…

Die Freibeträge sollen sich in 2011 erhöhen. Also wenn du eine Nebentätigkeit hast - musst du diese nur der Arge melden und deinen monatlichen Hinzuverdienst der Arge melden. Probleme sind nicht zu erwarten. Wenn sich dein Hinzuverdienst monatlich verändert, heißt das aber auch monatlich eine Mittteilung u. Nachweis an die Arge (Lohnnachweis).

Ich denke für den Mediengestalter brauchst du in der Regel den Realabschluß. Konzentrier dich vielleicht darauf (Bsp. Berufsfachschule sieh mal hier:

http://www.bafoeg-aktuell.de/cms/bafoeg/schueler-baf…)

s. Absatz „Wer kann Schüler-BAföG beantragen (§ 2 BAföG)?“

Wenn du in einem eigenen Haushalt lebst, kannst du bei so einer Bildungsmaßnahme ev. Schüler - BAföG beantragen.
Hoffe es hilft dir weiter - Viel Glück!
Dirk

Hallo Ahörnchen,

tut mir wirklich sehr leid das ich dir da nicht helfen kann!!!

l.g Rene Marker aus Völklingen (Saarland)

Hallo Ronja,

selbstverständlich kannst Du Dir noch Geld nebenbei verdienen.
Bei einem 400€ Job sind 100€ anrechnungsfrei und von den restlichen 300€ nochmal 20% = 160€ die Du behalten darfst, wie es allerdings aussieht, da Du noch ein Kind hast weiß ich leider nicht.
Erkundige Dich bitte mal beim Amt darüber.
Wünsche Dir viel Erfolg :smile:

Angie

Hallo Ronja,
ich nehme an, Du hast einen Arbeitsvermittler oder Fallmanager bei der ARGE, der sich um Dich kümmert. Mit dem würde ich an Deiner Stelle diese Pläne besprechen. Evtl. kann er/sie Dir bei der Ausbildungsplatzsuche helfen; in jedem Fall kann er Dich konkret beraten. In Deinem Alter ist es bestimmt sinnvoll, möglichst bald mit einer Ausbildung anzufangen. Viel Erfolg dabei wünscht Dir Anette

Hallo Ronja,

Nebenerwerb bei Hartz 4 muss grundsättzlich dem Amt angezeigt und nachgewiesen werden. Bis 100 Euro sind dabei anrechnungsfrei. Bei drüberliegendem Einkommen wird dir der größte Teil angerechnet. Folgende Staffelung ist mir bekannt: Anrechnungsfreier Grundfreibetrag von € 100 vom Bruttoverdienst. In diesem Freibetrag enthalten sind die Werbungskostenpauschale ( € 15,33), die Absetzbeträge für Riester-Rente und weitere private Versicherungen (€ 30) und Fahrtkosten.

Von dem über diesen Grundfreibetrag hinausgehenden Nebeneinkommen sind 20% von € 101 bis € 799 anrechnungsfrei. Zwischen € 800 und € 1.200 (€ 1.500 für Bedürftige mit Kind) sind 10% des Einkommens anrechnungsfrei.

Wie du deine Pläne umsetzen kannst, das kann ich dir nun nicht sagen, ist nicht meine Richtung. Du kannst dich auf Mundpropaganda verlassen oder du nimmst gezielt Werbung in Augenschein, die du dann gegebenenfalls, wenn sie über der Werbungskostenpauschale liegt, nachweislich abrechnen kannst.

Vielleicht sprichst du mal mit deinem Berater beim Amt.

Ich wünsch dir alles gute für dein Vorhaben und verbleibe mit lieben Grüßen
Caro

Hallo liebe Ronja,
so wie ich das gelesen habe, hast du noch keine Facharbeiterausbildung gehabt, denn du bist erst 20 und hast schon eine kleine Tochter von 3 Monaten, und lebst zur ZEit von HartzIV.
Wenn du jetzt einen Nebenjob annimmst mußt du das sofort beim Jobcenter anmelden, denn daraus ergibt sich dann dein zukünftiges HartzIV was du dann vom Amt bekommst. Wichtig ist das du von dort wo du einen Nebenjob annimmst einen Vertrag erhälst wo drin steht, wieviel du demnächst verdienen tust und dann mußt du jeden Monat deine Lohnbescheinigung dort hin bringen zur Neuberechnung. Jetzt rechnen sie dir ja nur das Kindergeld an. Von deinem Nebenjob werden dann 100.-- Euro Freibetrag und irgendwelche andere Freibeträge noch abgerechnet.
ich gebe dir mal ein Beispiel:
Nebenjob 340 Euro
Freibetrag 100 Euro
weiter Freibeträge 10 Euro
Einkommensbereinigung 30 Euro

verbleiben zur
Anrechnung an HartzIV __________
200 Euro

200 Euro und die 184 Euro Kindergeld werden dann an HartzIV angerechnet.Also bekommst du 150 Euro weniger Hartz IV wie du jetzt bekommst. Dies ist aber nur eine ungefähre Rechnung , die reguläre Rechnung erhältst du dann vom Jobcenter wenn du den ersten Lohnbescheinigung vorlegen tust.
Gruß Carola

Hallo,

am besten machst Du mal einen Termin bei Deiner Sachbearbeiterin der ARGE aus und besprichst das mit ihr.
Vielleicht kannst Du Dich nebenbei selbständig machen oder so was ähnliches.
Liebe Grüße und viel Erfolg.
Marion

Hallo lieb Ronja,

es sind so viele Dinge die für mich in Deiner Frage auftachen.

  1. Darfst Du neben Hartz 4 auch selbständig etwas dazu verdienen?
    Selbstverständlich. Das Einkommen (der Gewinn) wird angerechnet, und über hundert Euro wird mindert sich das Alg II.
    Du musst jedoch weiter bereit und in der Lage sein eine Ausbildung oder eine Arbeit anzunehmen
    Sicherlich ist es jedoch nicht leicht, wie bei vielen Selbständigen sein können auch zu vermarkten.
    Vielleicht findest Du auch einen Bewerbungsladen, wo Du anfänglich ehrenamtlich, machmal auch mit einer kleinen Vergütung mitarbeiten kannst.

Wg. Deiner Ausbildung.
Da solltest Du mit der Berufsberatung Kontakt aufnehmen. Evtl. kannst Du auch die Mittlere Reife nachholen. Manchmal gibt es auch Programme für Alleinerziehende.

Ich wünsch Dir jedenfalls viel Erfolg

Viele Grüße
Lukas

Hallo Ahörnchen,

Du kannst neben Harz 4 jede Nebentätigkeit aufnehmen die Du möchtest.
Du mußt das jedoch dem Amt melden und den Verdienst angeben. Anrechnungsfrei darfst Du bei Harz 4 100 € dazuverdienen, alles was darüber ist wird angerechnet auf das Harz 4.
Wenn Du Dich Selbstständig machst, mußt Du Dir in Deiner Stadt/Ort bei der Gemeinde einen Gewerbeschein hohlen (ca.15€). Einkünfte sind zudem Steuerpflichtig, das bedeutet das Du das auch dem Finanzamt mitteilen mußt. Ob Du dann Steuern bezahlen mußt, kommt auf den Jahresumsatz an.
Du mußt dann genau Deine Ein- und Ausgaben dokumentieren, also Buchführung möglichst mit Quittungen führen.
Allerdings wird Dein Vorhaben nicht ganz einfach werden, da Du keine Ausbildung in diesem Bereich hast.
Ein Facharbeiterbrief wäre von Vorteil.
karli3

Mach einen ARGE Termin aus, und lass dich doch dort ordentlich beraten. Gehe möglichst nicht(!) alleine hin also in Begleitung. Schreib genau auf was du willst und beantrage es sofern es dir zustehen sollte…

Mfg
D.

Hallo,

vielen Dank für Ihre Anfrage. Bitte entschuldigen Sie die verspätete Antwort.

Ihre Anfrage betrifft die Arbeitsvermittlung. Vereinbaren Sie bei Ihrem zuständigen Arbeitsvermittler ein Termin und lassen sich beraten, was sich aus Ihren Vorstellungen verwirklichen lässt.

Moin Ronja,

ich würde an deiner Stelle mich mal nach einem Praktikumsplatz umschauen. Wenn du Einsatz, Motivation und Willen zeigst, beeindruckt das Ausbilder oft mehr als ein Schulabschluss.

Zu der Frage, was von Amtswegen auf dich zukommt, kann ich leider nicht antworten.

Gruß
Kerstin