Ich bin jetzt im 2. Semester meines Studiums. Um mir das Studium zu finanzieren bekomme ich elternunabhängiges Bafög. Weiter arbeite ich nebenher in meiner Firma, in der ich auch meine Ausbildung gemacht habe, auf 300 € Basis. Also ich bekomme max. 300 Euro!
Jetzt hat mir ein Prof. in der FH eine sehr interessante Stelle als studentische Hilfskraft angeboten, die ich auch sehr gerne annehmen möchte. Dabei verdiene ich max ca. 150 Euro im Monat.
Meine Frage: Kann ich diese Stelle, nachdem ich es beim Bafögamt gemeldet habe, ohne weiteres annehmen? Oder gibt es weitere rechtliche Einwände?
meines Wissens gibt es zwei grundsätzliche Grenzen, innerhalb der du dich bewegen kannst / darfst:
zum einen solltest du darauf achten, dass du nicht mehr als 19h pro Woche arbeitest (im Jahresmittel; in den Semesterferien ist’s ja meist etwas mehr). Da gibt’s irgendwie so eine nette Regelung, die sagt, wenn du mehr arbeitest, bist du keine Student mehr, sondern Arbeitnehmer.
Und wegen BAFÖG musst du schauen, wo da die Grenze liegt. Grundsätzlich gilt ja: je mehr du eigenes Geld hast, desto weniger BAFÖG gibt’s. Da kenn ich die Grenzen aber nicht. Hab’ nie BAFÖG (egal in welcher Form) bekommen - mit allen Vor- und Nachteilen.
Hier hilft die Beratungsstelle deiner Uni und im Netz sollten sich dazu auch Infos finden lassen.
Gruß
peherr
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