Es handelt sich konkret um einen Fall aus dem öffentlichen Dienst (Beamtin). Mich interessieren aber auch Erfahrungen aus anderen Bereichen.
Einer Beamtin wurde eine Nebentätigkeit (natürlich NUR außerhalb des Dienstes) erlaubt. Sie trägt im Dienst aber gut sichtbare Werbe-Buttons (Anstecker) auf der Kleidung, die dauernde Nachfragen provozieren (dafür sind sie ja wohl da). Konkret…es geht um Nahrungsergänzungsmittel und eine Kollegin von mir. Kann das Tragen der Buttons untersagt werden, und wenn ja, mit welcher Begründung und/oder Rechtsgrundlage. Sie wird natürlich sagen, auf Nachfrage lediglich Termine außerhalb des Dienstes zu vereinbaren. Doofes Beispiel…ich trage einen ESPRIT-Pulli mit Aufschrift…das kann mir ja auch keiner verbieten! Unterschiede?? (Übrigens…ich bin es nicht, suche verzweifelt nach einer Lösung, die die Sache eindämmen könnte, also z.B. das Tragen des Buttons zu verbieten)!
Gruß
Jeanny
Team: Artikel aufgrund der Nennung von Unternehmensname geändert
Es handelt sich konkret um einen Fall aus dem öffentlichen
Dienst (Beamtin). Mich interessieren aber auch Erfahrungen aus
anderen Bereichen.
Einer Beamtin wurde eine Nebentätigkeit (natürlich NUR
außerhalb des Dienstes) erlaubt. Sie trägt im Dienst aber gut
sichtbare Werbe-Buttons (Anstecker) auf der Kleidung, die
dauernde Nachfragen provozieren (dafür sind sie ja wohl da).
Konkret…es geht um … und eine Kollegin von mir. Kann
das Tragen der Buttons untersagt werden, und wenn ja, mit
welcher Begründung und/oder Rechtsgrundlage. Sie wird
natürlich sagen, auf Nachfrage lediglich Termine außerhalb des
Dienstes zu vereinbaren. Doofes Beispiel…ich trage einen
ESPRIT-Pulli mit Aufschrift…das kann mir ja auch keiner
verbieten! Unterschiede?? (Übrigens…ich bin es nicht, suche
verzweifelt nach einer Lösung, die die Sache eindämmen könnte,
also z.B. das Tragen des Buttons zu verbieten)!
Gruß
Jeanny
In den 70er Jahren gab es eine Menge Streit, auch vor Gericht, über das Tragen von Buttons. Die einen lehnten F.J. Strauß ab und andere hatten Anti-Atom-Buttons. Leider habe ich momentan keine Möglichkeit in einem Rechtskommentar nachzusehen, sodaß ich gewisserweise aus dem hohlen Bauch heraus antworte (geht meist schief!). Die damalige Rechtssprechung war unklar. Je nach Bundesland wurde entschieden, daß Straußbuttons nicht (SPD-Länder) oder doch verboten (Bayern) sind. Inwieweit dies auf … übertragbar ist, kann ich mangels Kommentar nicht genau schreiben. Ich könnte es mir aber vorstellen, denn durch die „Provokation“ wird der Betriebsfriede nicht ganz unerheblich gestört. Die Werbung auf der Kleidung ist eine andere Sache, denn gewisserweise schon üblich geworden (daß wir für die Firmen als lebende Werbeobjekte herumlaufen).
Am Besten Du fragst mal beim Betriebsrat nach oder, damit es nicht den Eindruck hat, wir machen hier unzulässige Rechtsberatung, bei einem Anwalt, der sich mit dem Thema auskennt.
Unabhängig davon, würde ich in Ruhe abwarten. Die meisten Verkäufer haben nach spät. einem halben Jahr die Schnauze voll, weil es doch nicht mit der 1. oder gar 2. Million klappt. Der Frust kommt spätestens dann, wenn alle Verwandten und Bekannten mit dem Zeug ausreichend versorgt sind und dieses mangels weiterem Interesse irgendwann über das Klo/Abfalltonne entsorgt wird.
Ist das werbung?
Hallo Jeanny, Hallo Klaus, Hallo Rest der Welt!
Ich denke mein Vorredner hat hier in die falsche Richtung argumentiert. Das Problem ist ja nicht das Tragen eines Buttons sondern, dass die Dame eben diesen Button im Dienst trägt. Und wie Jeanny schon richtig festgestellt hat, werden Nebentätigkeiten für Beamten nur außerhalb des Dienstes genehmigt. Das heisst konkret, dass sie zum einen auf keinen Fall dienstliches Wissen für ihren Nebenjob verwenden darf (was eh unters Amtsgeheimnis fällt) und zum anderen, dass sie nicht im Dienst aktiv werden darf. Auf gar keinen Fall darf sie ihre Arbeitszeit für Beratungen o.ä. benutzen. Auch darf Sie im Amt keine Werbung machen, wie Prospekte verteilen, etc. Und hier sind wir m.E. schon am springenden Punkt angelangt, ist der Button Werbung? Sie könnte als Trägerin des Buttons ja auch nur „…-Kunde“ sein.
Kleines Bsp. am Rande: Es gibt zB. Beamten, die Versicherungen (Debeka o.ä.) vermittel, nun hat der eine oder andere von denen auch einen Kalender „seiner“ Firma im Büro hängen, aber so einen Kalender haben auch Kollegen, die nur Kunde sind…?
Wenn ich das ganze so global betrachte, würde ich mal frei Schnauze sagen: Den Button kann man ihr wohl nicht verbieten. Sie müsste allerdings jede Anfrage sofort „abwürgen“ mit dem hinweis, „keine Besprechungen im Dienst, wenn Du interesse hast, dann treffen wir uns nach Feierabend.“
Ansonsten halt Dich mal an den Personalrat. Dort kannst Du auch das entspr. Gesetz (bei uns heisst das LandesnebentätigkeitsVO) einsehen und wahrscheinlich hat er auch einen Kommentar dazu.
Viele Grüße
ein Möchte-gern-Beamter (Anwärter)
Der Kanzler