Nebentätigkeiten mit GewerbescÖffentlicher Dienst

Hallo zusammen.
Zum Hintergrund:
Ich bin Hauptberuflich im öffentlichen Dienst angestellt.Bin aber mit meiner Nebentätigkeit so weit das ich ein Kleingewerbe im Gartenbau / pflege aus steuerlichen Gründen anmelden möchte.
Die Frage ist: Ist es möglich Nebentätigkeiten gewerblich betreiben zu können wenn man hauptberuflich im ö.Dienst beschäftigt ist?

Hallo,

im TV-L bzw. TvÖD, der für den öffentlichen Dienst maßgebende Tarifvertrag, sieht Nebentätigkeiten als nur anzeigepflichtig vor. Der AG kann die Tätigkeit nur dann untersagen, wenn sie mit den arbeitsvertraglichen Pflichten kollidiert, z.B. wenn sie einen Umfang erreicht, der zusammen mit der hauptamtlichen Tätigkeit die zulässige wöchentliche Höchstarbeitszeit nach Arbeitsschutzgesetz überschreitet oder z.B. zu Interessenkonflikten mit der wahrgenommenen Aufgabe führt.

Gruß

Michael

Hallo,

Du kannst einen nebenberufliche Tätigkeit ausüben, wenn sie Deine Arbeit bei Deinem Dienstherren nicht gleicht oder beeinflusst. Auf jedenfall musst Du Deinen Arbeitgeber davon in Kenntnis setzen.

Gruß Bukatcho