Nebentätigkeit bei öffentlichen Bediensteten

Hallo,

wie in jeder fiktiven Kommune gibt es einen Bürgermeister. Wie jede Kommune hat auch seine viele Arbeiter und Angestellte.
Er verlangt nun, dass jede Nebentätigkeit nicht nur angezeigt, sondern von ihm genehmigt werden muss. Wird dies nicht gemacht, so erwarten denjenigen/diejenige arbeitsrechtliche Konsequenzen, angefangen mit Abmahnung und dann fristlose Kündigung.
Er subsummiert ehrenamtliche Tätigkeiten ausdrücklich unter den Begriff „Nebentätigkeit“. Trotz Gegenrede bleibt er dabei, dass auch ehrenamtliche Tätigkeiten nur nach seiner Genehmigung ausgeübt werden dürfen.

Leider sagt der fiktive Bürgermeister es nicht so dahin, sondern setzt es auch in die Tat um. So wurde eine -fiktive- Übungsleiterin in einem gemeinnützigen Verein zunächst abgemahnt, dann fristlos entlassen.
Das Arbeitsgericht legte sein Schwergewicht leider nicht auf eine Sachaufklärung, sondern darauf, dass die Parteien einen Vergleich abschlössen. Letztlich bot der Arbeitgeber eine unverhältnismäßig hohe Abfindungssumme um eine Einigung herbeizuführen, so dass von Seiten der Klägerin eine Weigerung nachteilig gewesen wäre (und der Prozess beendet wurde).

Meines Rechtsverständnisses nach kann man ehrenamtliche Tätigkeiten nicht so einfach genehmigungspflichtig machen.

Ist es rechtens, dass der OB solche Forderungen an seine Mitarbeiter erheben kann und darf?

P.

auch ein ehrenamt muss gemeldet werden. aber der chef muss es nicht genehmigen, sonder er darf es nur in ausnahmefällen verbieten.
siehe:

Hi!

Ich nehme mal an, dass ein TVÖD greift?
Wenn nicht, ignorier meine Antwort bitte!

Aus dem Inhalt:
Nebentätigkeiten gegen Entgelt haben die Beschäftigten ihrem Arbeitgeber
rechtzeitig vorher schriftlich anzuzeigen. Der Arbeitgeber kann die
Nebentätigkeit untersagen oder mit Auflagen versehen, wenn diese
geeignet ist, die Erfüllung der arbeitsvertraglichen Pflichten der
Beschäftigten oder berechtigte Interessen des Arbeitgebers zu
beeinträchtigen.

VG
Guido

Hi

Was steht in eurer Dienstvereinbarung dazu? Oder ist die Gemeinde so klein dass es weder Personalrat noch Dientsbereinbarung gibt?

Gruß h.

Guten Abend!

Bis dahin ist alles in bester Ordnung und entspricht weithin gebräuchlicher Gepflogenheit.

Ja natürlich. Allein der Sachverhalt einer ehrenamtliche und/oder unentgeltlichen Ausübung erlaubt keine Aussage über den Umfang mit sich auf die Haupttätigkeit auswirkender Belastung und auf Interessenkonflikte.

Wenn sich ein Chef/Bürgermeister nicht leichtfertig angreifbar machen will, weiß er über die Aktivitäten seiner Mitarbeiter, für deren Tun er im Zweifel zur Rechenschaft gezogen wird, Bescheid. Oder was hat sich wohl ein Bürgermeister anzuhören, dessen Mitarbeiter sich als Kassenwart einer dubiosen Wehrsportgruppe betätigt und argumentiert, das sei alles ehrenamtlich und ginge ihn nichts an. Oder ein Mitarbeiter ist ehrenamtlicher Vorsitzender eines Vereins und bewilligt dem Verein in seiner Eigenschaft als städtischer Mitarbeiter Zuschüsse … Ein anderer Mitarbeiter betreibt zu Hause einen Onlineshop für Büromaterial und schustert sich selbst städtische Aufträge zu… Solchen Mist hab ich selbst erlebt und die Unmengen des gelieferten Büromaterials füllen nach vielen Jahren bis heute ganze Schränke. Ich könnte einen Handel mit Lochern, Tackern, Ringbinderücken, 5,25"-Diskettenbehältnissen, Klarsichthüllen und längst angegilbten Schreibblocks aufmachen. Wem so etwas passierte, passiert Ähnliches nie wieder. Dann will man wissen, was die Leute treiben und wenn sie meinen, dagegen verstoßen zu müssen, muss man solche Zeitgenossen entfernen.

Gruß
Wolfgang

Ergänzung :
Ich frage deswegen weil bei uns zB durchaus unterschieden wird zwischen anzeige- und genehmigungspflichtiger Nebentätigleit. Angezeigt werden müssen ALLE Nebentätigleiten - genehmigen lassen müssen wir uns die meisten. Bei einer kleinen Gemeinde - wo eben jeder jeden kennt - stelle ich mir das durchaus wichtig vor dass der BM weiß was seine Leute so treiben …

Hallo,

Dann gilt das entsprechende Tarifrecht. Im Tarifvertag sollte man etwas finden können.

Welche Begründung war das? Und wer hat beurteilt, was sachlich richtig und falsch war?
Solange Du nur Deine Meinungen bekannt gibst, kommen wir nicht weiter.

Im Übrigen ist der Vergleich vor dem Arbeitsgericht in der Welt, daran gibt es nichts mehr zu rütteln, denn beide Seiten haben ihn akzeptiert. Über was reden wir noch?

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Vorneweg: Der Gerechtigkeitssinn - ich gehe davon aus, dass du das mit „Rechtsverständnis“ meinst - und das „richtige“ Recht können voneinander abweichen.
Ausserdem: Ob eine Arbeitnehmerin nebenher eine „gute“ ehrenamtliche Tätigkeit ausübt oder eine „schlechte“ gewerbliche Arbeit macht, wird für den Einfluss auf ihre Leistungsfähigkeit im Hauptberuf egal sein. Es kommt eher auf den Umfang an.

Mit welchen Begründungen ist das geschehen?
Welche Rechtsgrundlagen wurden genannt?
Welches Tarifrecht oder welches Beamtenrecht gilt hier?

Ja, es kann möglich sein. Oder auch nicht.

Gruß
Jörg Zabel

Hallo,

Sag mal, warum Du das so siehst.
Meiner Ansicht nach ist das eine gute Regelung und sollte überall so sein. Die Angestellten der Kommune können sehr schnell in einen Interessenkonflikt geraten, wenn sie über irgendwelche Anträge, Gelder, Kontrollen etc. pp. entscheiden und dabei etwa auch ihr ehrenamtlich betreuter Verein betroffen ist. Oder die Nebentätigkeit ist nur eine verdeckte Form der Bestechung. Kann man auch locker über eine gemeinnützige Tätigkeit abwickeln.
Und dann gibt es sicher auch noch die Opposition, die das dann dem BM unter die Nase reibt. Der ist ja für alles verantwortlich und hat das sicher gewusst und geduldet und wenn nicht, dann hat er seinen Laden nicht im Griff laber, laber laber…

Grüße

Die fristlose Kuendigung wurde nicht begruendet. Erst zur Verhandlung gab es eine Begruendung (die sachlich falsch war).
Es handelt sich um Arbeiter und Angestellte, keine Beamten.

Das steht genau wo?

In Deinem Link steht es nämlich nicht …

Gruß
Guido

Die fristlose Kuendigung wurde damit begruendet, dass die Angestellte trotz Krankheit arbeiten gegangen ist.

In einem Gespraech - ausserhalb des Protokolls - wurde aber bestaetigt, dss die ehrenamtliche Taetigkeit der tasaechliche Grund waere.

Worueber wir reden?
Darueber, dass Kommunalarbeiter Angst haben, ehrenamtlich taetig zu werden, weil sie sonst rausgeschmissen werden.

Es gibt weder das eine noch das andere.

Hallo,

was sagt denn euer Verdi-Vertreter dazu?
Und der Personalrat?

Als Mitarbeiter im ÖD gilt hier der TVÖD und ein Blick in den Tarifvertrag klärt hier sicherlich die Rechtslage. Mein Tip: §3…

Grüße
miamei