Hallo,
wie in jeder fiktiven Kommune gibt es einen Bürgermeister. Wie jede Kommune hat auch seine viele Arbeiter und Angestellte.
Er verlangt nun, dass jede Nebentätigkeit nicht nur angezeigt, sondern von ihm genehmigt werden muss. Wird dies nicht gemacht, so erwarten denjenigen/diejenige arbeitsrechtliche Konsequenzen, angefangen mit Abmahnung und dann fristlose Kündigung.
Er subsummiert ehrenamtliche Tätigkeiten ausdrücklich unter den Begriff „Nebentätigkeit“. Trotz Gegenrede bleibt er dabei, dass auch ehrenamtliche Tätigkeiten nur nach seiner Genehmigung ausgeübt werden dürfen.
Leider sagt der fiktive Bürgermeister es nicht so dahin, sondern setzt es auch in die Tat um. So wurde eine -fiktive- Übungsleiterin in einem gemeinnützigen Verein zunächst abgemahnt, dann fristlos entlassen.
Das Arbeitsgericht legte sein Schwergewicht leider nicht auf eine Sachaufklärung, sondern darauf, dass die Parteien einen Vergleich abschlössen. Letztlich bot der Arbeitgeber eine unverhältnismäßig hohe Abfindungssumme um eine Einigung herbeizuführen, so dass von Seiten der Klägerin eine Weigerung nachteilig gewesen wäre (und der Prozess beendet wurde).
Meines Rechtsverständnisses nach kann man ehrenamtliche Tätigkeiten nicht so einfach genehmigungspflichtig machen.
Ist es rechtens, dass der OB solche Forderungen an seine Mitarbeiter erheben kann und darf?
P.