Nebentätigkeit, wie verhält es sich mit einem Honorarvertrag?

Hallo,

ich habe mal eine allgemeine Frage zu Nebentätigkeiten:
Kann man eine Nebentätigkeit auch ohne Einkünfte und ohne Ausgaben angemeldet lassen, quasi
bis es wieder Aufträge gibt?
Was ist der Unterschied zu einem Honorarvertrag z.B. Lehrer/Dozent und einer gewerblichen Nebentätigkeit?
Lehrer brauchen meiner Meinung nach keine Gewerbe anmelden, müssen dies aber genauso dem Finanzamt melden, oder?

Danke, Thomas

Hallo

Genau, freischaffende Lehrer sind Freiberufler und keine Gewerbetreibenden.
Bitte nach Freiberufler googlen, der Unterschied zum Gewerbetreibenden wird tausendfach dort erklärt.

Wenn sie allerdings kein Geld dafür nehmen, sind sie meiner Ansicht nach Ehrenamtler; da bin ich mir allerdings nicht ganz sicher.

Ja, dafür gibt es beim Finanzamt entsprechende Formulare.
Aber, so kenne ich es noch, muss dort ein Zeitraum angegeben werden.

Du kannst also nicht einfach ruhen lassen und warten bis was kommt und dann wieder anmelden und steuerlich geltend machen.

Ist aber auch vollkommen egal, weil das dem FA auch schnuppe ist, weil keine Einkünfte und vermutlich auch keine Ausgaben, ergeben eine einfache Steuererklärung die Dir nicht zum Nachteil ist.
Nur ab einer gewissen Zeit, da ist jeder Beamte frei in der Entscheidung, kann Dir das Gewerbe vom Finanzamt entzogen bzw. aberkannt werden. Ich glaube das nennt sich dann Liebhaberei oder so …

PS: Die Steuerliche Anmeldung hat nix mit der Gewerbeanmeldung zu tun. Jedoch benötigt man für die Steuerliche Anmeldung, zu der Du verpflichtet bist, eine Gewerbeanmeldung, aber nicht umgekehrt.