Nebentätigkeiten als Beamter

Hallo liebe Experten!

Ich bin seit 17 Jahren als Lehrer verbeamtet und unterrichte volles Deputat.

Da ich jetzt sehr lange krank war und in dieser Zeit auch gemerkt habe, dass die Anforderungen in meinem Beruf mich sehr viel Kraft kosten, habe ich überlegt Stunden zu reduzieren.
Nach einer Ausbildung möchte ich mir eine Art zweites Standbein mit einer anderen Tätigkeit aufzubauen, damit ich als Lehrer zukünftig nur noch eine Dreiviertelstelle mache (denn der Beruf macht mir schon noch Spaß, nur nicht mehr bei diesem Stundenumfang) und nebenbei in dem anderen Beruf arbeite.

Nun habe ich gehört, dass das möglicherweise so nicht erlaubt ist bzw. es da auch eine Hinzuverdienstgrenze gibt.

Zur Info: Ich bin A13 als Landesbeamte in Rheinland-Pfalz.

Wer weiß etwas dazu?
Erklärungen fände ich besser als Links, aber wenn es gut lesbare Seiten sind, dann freue ich mich auch über entsprechende Links, auf denen ich weiterlesen kann zu dem Thema.

Danke und Gruß, Diva

Hallo,

hier ein Merkblatt zur Nebentätigkeit nach RLP-Recht, das Fragen beantworten und wahrscheinlich neue hervorbringen wird.

Gruß
vdmaster

Und vor allem die damit verbunden stundenunabhängigen Privilegien eines Beamten. :innocent:

War klar, dass es wieder mal nicht ohne Neider geht.

Mach mal 4 Wochen meinen Job, wir können gern mal tauschen.

Wenn ich nicht verbeamtet wär, würd ich längst was anderes machen. Das ist die einzige Bedingung, dafür überhaupt noch Leute zu finden.