Nebenverdienst als Azubi

Guten Tag an Alle,

ich bin neu hier, da ich mich unbedingt schlau machen muss. Leider habe ich bisher im Internet keine brauchbaren Informationen sammeln können.

Konkret geht es darum:
Zur Zeit bin ich Azubi im 2ten Lehrjahr. Seit kurzer Zeit verdiene ich mir nebenbei als Model und in der Komparserie ein paar Euros nebenbei. Jetzt aber kam der erste „dicke Brocken“ meiner Agentur.
Ein Fotoshooting für eine große deutsche Biermarke.
Jedoch stand in dem Schreiben vom Fotografen, dass ich dem Kunden direkt die Rechnung ausstellen soll (Gage von 800€ plus Fahrtkosten).
Kann ich denn dem Kunden die Rechnung einfach so ausschreiben, brauche ich ein vorher angemeldetes Kleingewerbe ? Ich hoffe mir kann hier jemand was das angeht weiterhelfen.
Zur Info vll noch: Ich habe in diesem Jahr bis auf mein Azubilohn nicht mehr als ca. 100 euro im Schnitt nebenbei verdient.

viele Grüße
Danny

Hi Danny,

Es muss ein Gewerbe als Kleinstunternehmer angemeldetet werden.
Um sich nicht selbst Versichern zu müssen (ca. 260.-Euro/Monat),sollten die Stundenanzahl/pro Woche nicht mehr als 15 Stunden betragen. Mal 1 Stunde mehr kann man ignorieren … dann sollte die Selbständigkeit als Nebenerwerb lauten. Hier darf dann aber der Monatliche Gewinn nicht höher als 315.- Euro Netto liegen. Also entweder Rechnungen aufteilen über mehrere Monate oder bei der Monatsübersicht (im Kassenbuch) müssen genug Ausgaben vorhanden sein, dass der Nettoverdienst nicht über besagte Summe kommt.

Hier noch ein paar Links:

http://www.casting-agentur.de/?cmd=modelrecht
oder:
http://www.existenzgruender.de/gruendungswerkstatt/o…

Bei deiner Krankenkasse musst du dich selbst informieren über die Beitragsfreiheit und Stunden etc.

Gruß Frank Winkler

Hallo Frank und erst einmal vielen lieben Dank für die schnelle Antwort !

Kurz nur eine Rückfrage zu den 15 Stunden in der Woche:
Diese 15 Stunden erreiche ich nie und nimmer in der Woche. Muss ich denn dieses Kleinsgewerbe auch als Azubi beantragen, sollte dieser beispielsweise einmalig sein?
Mir geht es jetzt um diese 800€ Gage. Ich denke nicht, dass ich so einen Megajob so schnell nochmal wiederbekomme und muss ich denn nur für dieses eine Mal mein Gewerbe beantragen ?

Viele liebe Grüße
Danny

Naja mit Rechnung ausstellen mußt du dass, aber Kleinstunternehmen als Nebenerwerb mußt das Einkommen erst im Lohnsteuer Jahresausgleich angeben " Netto". Weitere gibt es keine Probleme oder laufende kosten. Trotzdem darf der Nebenverdienst monatlich nicht 315.- Euro (Netto) betragen. Alles andere wäre Schwarzgeld.
Vieleicht läßt sich die Firma darauf ein, 2 Rechnung mit unterschiedlichem Datum (Monat) ein, dann kann die Firma auch das Geld im gleichen Monat überweisen. Du hast noch die Möglichkeit das Gewerbe 3 oder 6 Monate Rückwirkend anzumelden.