Nebenverdienst als Beamter

Hallo Zusammen,
wer weiß wieviel ein Beamter nebenberuflich verdienen darf?

Gruß

Euer Jürgen

Hallo,

das kommt auf die Art der Tätigkeit und der Besoldungsstufe an.

Gruß

Peter

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Hallo,

soviel ich weiß, gibts keine Begrenzung nach dem Verdienst, sondern nur nach dem zeitlichen Umfang der Tätigkeiten. Wieviel das genau ist, ob man also z.B. bei 20 STunden wöchentlicher Dienstzeit einer Nebentätigtkeit 10 oder 20 Stunden nachgehen darf, weiß ich leider nicht genau; kann auch sein, dass das von Land zu Land bzw. Bund unterschiedlich gehandhabt wird.
Die Einnahmen spielen wohl nur bei Ruhestandsbeamten eine Rolle, weil sie da ab einer bestimmten Höhe auf die Ruhestandsbezüge angerechnet werden.

Gruß,
Markus

Hallo ! Und wie wäre da der Mechanismus !?!? Also hohe Einstufung = mehr erlaubter Nebenverdienst oder umgekehrt?

Gruß

Jürgen

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Hallo Jürgen,

eine Höchstgrenze des nebenberuflichen Einkommens ist mir nicht bekannt. Versteuern muss er es aber in jedem Fall.

Aber: JEDE nebenberufliche Tätigkeit eines Beamten ist zumindest beim Dienstherrn anzeigepflichtig, die meisten sogar genehmigungspflichtig.
Zu den anzeigepflichtigen Nebentätigkeiten gehören solche ohne Entlohnung, wo höchstens Aufwandspauschalen gezahlt werden, z.B. nebenberuflich Vorträge halten oder künstlerische Tätigkeiten.
Nebentätigkeiten, die regelmäßig entlohnt werden, sind in jedem Fall genehmigungspflichtig.

Abgefragt wird die Art der Tätigkeit, deren zeitlicher Umfang, Entlohnung. Die Genehmigung kann auch mal versagt werden, wenn der zeitliche Umfang zu hoch ist.

Der Beamte möge sich direkt an seine Personalabteilung wenden.

Grüße
Mara

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Hallo,

im Prinzip ja.

Aber schau doch einfach mal bei Google unter Landesnebentätigkeitsverordnung nach. Da stehts genau drin (sogar halbwegs verständlich)

Bei Bundesbeamten sollte es das auch als Bundes… geben und die einzelnen Länder sind evtl. auch noch unterschiedlich.

Viele Grüße

Peter

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Hallo Jürgen,
ich bin bayerische Landesbeamtin (Lehrerin). Mein Dienstherr hat mir eine Nebentätigkeit genehmigt, die pro Woche maximal 4 Stunden beanspruchen darf. Der Verdienst ist dabei - so weit ich weiß -unerheblich (wollte jedenfalls keiner von mir wissen). Wenn man bei einer juristischen Person des öffentlichen Rechts (z.B. einem staatlichen Bildungsträger; IHK) arbeitet, sind Einnahmen bis 1848 Euro pro Jahr steuerfrei, alles was darüber liegt muß dann mit der Einkommensteuer versteuert werden. (Anlage GSE). Dabei können dann Betriebsausgaben (z.B.) Fahrtkosten zur Nebentätigkeit, PC, der nur für die Nebentätigkeit angeschafft wurde steuerlich geltend gemacht werden.
Gruß Jacky