Liebe Wer-Weiss-Was Gemeinde,
ich beschäftige mich gerade mit der Kleinunternehmerregelung, habe dazu bereits obligatorisch Google und Wikipedia befragt. Dennoch sind Fragen offen, wahrscheinlich, weil mein Vorwissen in diesem Bereich sozusagen Null beträgt, und ich würde mich natürlich freuen, wenn hier jemand helfen kann.
Folgende Situation beschäftigt mich:
Ein Student arbeitet als Werkstudent, der Vertrag legt 20h wöchentliche Arbeitszeit fest. D.h. der Student kann - ohne seinen finanziellen Studentenstatus (studentische Krankenversicherung, gewisse Sozialabgaben müssen nicht bezahlt werden -> deutlich mehr Netto vom Brutto) zu verlieren - keine weitere „normale“ Beschäftigung annehmen.
Einmalig möchte der Student aber die Möglichkeit nutzen, eine Woche bei einem bestimmten Kongress (nicht in den Semesterferien) auszuhelfen, spannendes Wissen mitzunehmen und sich natürlich auch etwas Geld dazu zu verdienen. Geschätzter Verdienst: um die 1000 Euro, es geht nur um eine einmalige Rechnungstellung.
Der Student überlegt sich nun, dass er diese einmalige Tätigkeit im Rahmen einer Kleinunternehmerregelung auf Rechnung anbieten könnte. Zum Glück hat er jemanden an seiner Seite, der ihm zumindest mit den Anmeldeformalitäten hilft.
Zu dieser Situation beschäftigen mich nun folgende Fragen:
1.) Wenn ich die Informationen richtig verstanden habe, muss der Student keine Steuern in der Rechnung ausweisen, und da nicht mehr als 7600 Euro im Jahr Gewinn gemacht werden, muss der Student auch keine Steuern aus dieser Tätigkeit abführen? Oder doch?
2.) Wieviel zusätzlichen Papierkrieg bedeutet das für den Studenten? Der Student hat bereits eine Einkommenssteuererklärung für 2010 abgegeben und demnach eine Steuernummer. Was ändert sich für die Steuererklärung, wenn zusätzlich für eine kurze Zeit ein Kleingewerbe bestand?
3.) Bestimmte studentische Sonderkonditionen (Wie die studentische Krankenversicherung bei der gesetzlichen Krankenkasse oder dass bestimmte Sozialabgaben nicht geleistet werden müssen) sind daran gebunden, dass der Student außerhalb der Semesterferien nicht mehr als 20 h pro Woche arbeitet. Kommt vielleicht jemand auf die Idee, dass der Student, wenn er zusätzlich zu seinem 20 h Vertrag ein Kleingewerbe betrieb, ja auch mehr als 20 h gearbeitet hat? Wenn der Student plötzlich eine volle KV bezahlen müsste oder Rentenversicherung und Konsorten bei seiner Werkstudententätigkeit anfallen, könnte es sein, dass das Vorhaben finanziell ein Desaster wird…
4.) Kann der Student das Kleingewerbe danach gleich wieder abmelden? Oder tut das eh nichts zur Sache?
5.) Gibt es Sonstiges, was der Student dringend beachten oder wissen muss, damit sich sein Vorhaben nicht im Nachhinein als dumm herausstellt?
Ich bin natürlich sehr dankbar für alle Antworten!
Lieben Gruß,
Inka