Nebenverdienst Arbeitslosigkeit

Hallo,

nach langer Pause wieder mal 'ne Frage von mir…

Und zwar: Wo kann ich im Internet eine alte Fassung des SGB finden, in welchem die Anrechnung von Nebenverdienst aufs Arbeitslosengeld I geregelt war - im Jahr 1990 / 1991?

Konkret geht es mir darum, wie damals

  1. der Freibetrag für den Nebenverdienst und
  2. die Verfahrensweise bei Überschreitung des Freibetrages
    geregelt war.

Besten Dank im voraus.

Mit freundlichen Grüßen

Ronald

Hallo,
hilftdas evtl. weiter - https://www.google.de/search?q=Berechnung+Arbeitslosengeld+1990&source=lnt&tbs=li:1&sa=X&ved=0ahUKEwjqm_eMl7XcAhWCPOwKHelLCNwQpwUIIA&biw=1675&bih=916

Gruss
Czauderna

Hallo Herr Anwärter (wolltest du nicht schon 16 in die Prüfung?),

welcome back!

Steuerexperten werden hier immer gern gesehen!

Gruß!

Tja, der Wille ist noch immer da, das Wissen vielleicht auch, es fehlt an freiem Kopf (da ist noch Familie usw.) und dem sicheren Gefühl, die Klausuren voraussichtlich mit >50/100 zu schreiben…

Ja, ich weiß, es müssen im Schnitt nur 3x >40/100 sein. Aber bestehe mal 'ne mdl. StB-Prüfung mir einer Vornote 4,5 - das ist nicht so leicht.

Nein, da kann ich leider nichts passendes finden.

Ich glaube, daß damals die Beträge, die den Nebenverdienst-Freibetrag überschritten und damit vom Arbeitslosengeld gekürzt wurden, zu einer Verlängerung der Bezugsdauer des AlG führten.

Mir fehlt nur die rechtliche Regelung dazu. Oder eine diesbezügliche Info (Merkblatt oder so) von damals.

Danke.

Die Mündliche ist nicht so schlimm, meistens, auch wenn sich manchmal die Berufspraktiker mit BWL/VWL schwertun. Die Durchfallerquote ist natürlich unterschiedlich, je nach Ergebnis der Schriftlichen wird mehr oder weniger gesiebt, aber trotzdem ist sie in den Mündlichen gering. Eher schwer wird die Schriftliche, wenn man keinen Vorbereitungskurs mit +/- 40 Klausuren belegt.

Hallo,
ich habe dazu noch etwas gefunden - § 115 AFG - http://www.lexsoft.de/cgi-bin/lexsoft/justizportal_nrw.cgi?t=153235788858009677&xid=142497,156

Gruss
Czauderna

Das kann ich bestätigen. Daran kann ich mich genau erinnern, dass es damals so war.

Moin Ronald,

schön, mal wieder was von dir zu hören. Ich hoffe, es ist erlaubt, das zu schreiben. Denn mittlerweile wird hier sehr gerne gelöscht und eine Antwort auf deine Frage weiß ich nicht.

Buzer.de geht nur bis 2006 zurück. Beck online habe ich momentan keinen Zugriff. Hast du auf BGBl.de geschaut?

Gruß
Ultra

Danke erstmal.

In den BGBl. zu recherchieren ist aufwendig, zumal dort nur die Änderungen veröffentlicht werden, von kompletten Neubekanntmachungen mal abgesehen. Da müßte man wissen, wann das Gesetz dahingehend geändert wurde, also ggf. Jahre vorher. Eine Version des SGB für das damalige Jahr / die damaligen Jahre ist besser. Ich schau mir mal die Antwort mit lexsoft genauer an.

Ronald

Und noch ein Problem (…): Gerüchteweise sollen die Befugnisse von Nichtsteuerberatern erweitert werden. Soll sich in einer Dienstleistungsrichtlinie oder so niederschlagen. Hintergrund ist, daß in der EU - außerhalb von Deutschland - jeder Buchhalter mehr darf als hier in D. In Österreich z. B. darf ein Nicht-StB sogar Abschlüsse machen usw.

Nun stelle man sich mal vor, daß man unter Investition von Zeit, Geld und Nerven den StB-Titel erlangt hat und dann kaum mehr darf, als ein BiBu StFW oder gar einfacher Buchhalter! Das mindert den Wert des Titels enorm und nur für die Wand soll es schließlich auch nicht sein… :unamused:

Richtigstellung:

Mir war nicht mehr bekannt, daß die Bestimmungen zum Arbeitslosengeld usw. vor 01.01.1998 nicht im SGB enthalten waren, sondern im sogenannten Arbeitsförderungsgesetz (AFG). Also suche ich die alten Fassungen des AFG.

Ronald