Ich bekomme Arbeitslosengeld und zusammen mit meiner Frau noch ALG II dazu, da wir beide arbeitslos sind.
Wie funktioniert das in diesem Fall mit einem Nebenverdienst? Weiss einer etwas?
Ich bekomme Arbeitslosengeld und zusammen mit meiner Frau noch ALG II dazu, da wir beide arbeitslos sind.
Wie funktioniert das in diesem Fall mit einem Nebenverdienst? Weiss einer etwas?
Seit ihr eine BG oder inoffiziell zusammen?
Bei einer BG darf jeder 100 € Netto dazuverdienen. Seit ihr keine BG darf der Eine 100€ dazuverdienen, der andere 400€.
Hallo,
auf jeden Fall bei beiden Behörden angeben. Bei der Arbeitsagentur ist der Freibetrag 165 € im Monat, und es muss unter! 15 Stunden in der Woche sein.
VG
100 € sind der Grundfreibetrag. (Darin sind enthalten: 15,33 Werbungskostenpauschale, 30 € Versicherungspauschale und Fahrgeld)
Dazu kannst du 20 % von dem behalten, was zwischen 100 € und deinem Verdienst liegt…
also du verdienst 400 €: 100 sind frei. von 200 - 400 sinds 300 €, davon 20 % sind 60 €. Macht 160 €, die du von 400 € Lohn behalte darfst.
Nur wenn du über 400 € verdienst kannst du mehr absetzen, wie z.B: die vollen Fahrtkosten.
Eine Arbeitsaufnahme muß vorher gemeldet werden.
Probearbeiten: muß vorher genehmigt werden.
Hallo
bezüglich des Arbeitslosengelds (ALG1) können bis zu 14.9 Wochenstunden gearbeitet werden, ohne den Anspruch auf ALG1 zu verlieren. Wegen der Anrechnung des Verdienstes aufs ALG1 siehe hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_25648/Navigation/zen…
Beim ALG2 wird das anrechenbare (!) Einkommen auf den ALG2-Bedarf angerechnet, jeweils für beide Partner getrennt - auch die Frei- und Absetzbeträge gelten je Person. Näheres zur Anrechnung hier http://hartz.info/index.php?topic=17.0
und hier (Beispiel Anrechnung 400 Euro-Job): http://hartz.info/index.php?topic=1166.0
Wichtig ist, dass das Einkommen dem Jobcenter nachweislich gemeldet wird. Das Formular „Einkommensbescheinigung“ gibt es hier: http://www.arbeitsagentur.de/nn_26642/Navigation/zen… , ansonsten die Lohnabrechnung des Arbeitgebers und Kontoauszug über den Lohneingang vorlegen.
LG
Danke für die Antwort. Wir sind eine BG. Ich habe bereits eine Tätigkeit aufgenommen, bei der ich 100Euro monatlich verdiene. Ich habe dem Jobcenter auch gleich eine Kopie des Arbeitsvertrages gesendet.
Jetzt habe ich ein Schreiben erhalten „Anhörung nach …“ Ich und meine Frau sollen ca. 50Euro für den letzten Monat zurückzahlen.
Außerdem ein Schreiben „Änderung zum Bescheid…“ - ich und meine Frau sollen ab jetzt ca. 50Euro weniger monatlich erhalten als wie bisher.
Wie man auf diese Summen kommt, ist für mich ein Rätsel. Versteht das Einer?
Seit ihr eine BG oder inoffiziell zusammen?
Bei einer BG darf jeder 100 € Netto dazuverdienen. Seit ihr
keine BG darf der Eine 100€ dazuverdienen, der andere 400€.
Hallo. Wenn die Frau ALG II bekommt, kann sie 100,- Euro dazuverdienen, ohne das das Jobcenter ihr etwas abzieht. Bei Arbeitslosengeld weiß ich nicht, bitte mal bei tacheles e.V. nachlesen. LG Conny
Bei ALGI kann man ohne Anrechnung auf ALGI 165€ verdienen (wenn man den Nebenverdienst längere Zeit schon ausübt, ist es höher). Allles was über 165€ hinaus geht, würde demnach vom ALGI abgezogen.
In dem Fall erfolgt allerdings auch eine Anrechnung auf ALGII, wenn die Ehefrau dieses bezieht. So genannte Bedarfsgemeinschaft. Wie hoch hier die Anrechnungsgrenze ist, ist mir leider nicht bekannt.
Hallo,
soweit mir bekannt ist, kann man beim ALG I 165 EUR anrechnungsfrei hinzuverdienen.
Beim ALG II bleiben von den 165 EUR etwa 113 € frei.
Du kannst deinen Anspruch auf ALG II auch selbst ausrechnen:
http://www.sozialhilfe24.de/hartz-iv-4-alg-ii-2/alg2…
mfg
Danke für alle Antworten
Nach längerer Durchsicht meiner Unterlagen, habe ich rausfinden können, dass der Betrag, der mir abgezogen werden soll sich aus dem monatlichen Beitrag zur Kfz-Versicherung und der Pauschale zusammensetzt.
Hatte das schon jemand? Was zum nachlesen, wäre schön…
Hallo,
tut mir leid. So genau kenne ich mich mit dem Leistungsbezug nach dem SGB III und II nicht aus.
mfg
Wie es funktioniert? Ganz einfach: Arbeitsvertrag bei der Agentur für Arbeit und dem Jobcenter melden, Gehaltsabrechnungen einreichen, Anhörung zur Überzahlung abwarten.
du kannst 100 euro frei dazu verdienen. alles was drüber is, wird aufs alg2 angerechnet.