Liebe/-r Experte/-in,
Hallo,
ich werde wohl demnächst ALGI beziehen und war die letzten Monate in einer Transfergesellschaft. Ich hatte vor der Transfergesellschaft schon eine selbstständige Tätigkeit (freiberuflich, Nebentätigkeit als beratender Ingenieur) angefangen, die ich während der Transfergesellschaft weitergeführt habe. Die allgemeine Regelung lautet ja, daß ich neben dem ALGI noch 165€ anrechnungsfrei als Nebenverdienst haben kann.
Meine Frage dazu ist, wie wird das bei meiner Tätigkeit ermittelt, da es keine regelmäßige Tätigkeit ist? Oft schreibe ich Pauschalrechnungen für ein Projekt, das sich deutlich über einen Monat gezogen hat, manchmal erst deutlich verspätet, weil das Projekt nicht offiziell abgeschlossen wurde. Ein paar Monate ohne Einnahmen, nur Ausgaben, dann mal eine größere Rechnungdie sich auf einen längeren Zeitraum bezieht. Ich kann meinen Verdienst eigentlich erst nach dem steuerlichen Jahresabschluss kennen. Was soll ich im Antrag bei 2b unter „voraussichtliches Entgelt“ eintragen?
Das ganze wird dadurch noch komplizierter, daß ich evtl. die Nebentätigkeit (wenn ich keine Festanstellung bekomme, z.Zt. hab ich ein paar aussichtsreiche Optionen) zur Vollbeschäftigung ausbaue. Dann würde ich zwar in die Gründungsförderung rutschen, das krieg ich aber nicht mehr sofort zum Eintitt ALGI hin. In dem Fall würden einige größere Investitionen anfallen, die meine Einkünfte im zunächst extrem drücken würden bzw. zum Verlust führen würden, je nachdem an welchem Datum ich die Investitionen tätige und wie sie sich dann auf die Monate mit ALGI-Bezug verteilen lassen. Fazit: egal, was ich bei 2b eintrage, es ist in jedem Fall Kaffeesatzlesen.
damit komme ich direkt zur nächsten Frage: Wie muss ich wann und überhaupt meinen Nebenverdienst nachweisen? Wird mir böswillige Täuschung unterstellt, wenn meine Vorabschätzung zu niedrig war? Was ist, wenn ich über 165€ komme, wird dann jeder Euro mehr 1:1 vom ALGI abgezogen oder gibt es da eine „Berechnungstabelle“? Ich hab ja nichts dagegen, wenn ich „gut“ verdiene und deswegen weniger ALGI bekomme, aber gibt es irgendwelche „Sanktionen“ (mit denen das Arbeitsamt ja gerne „droht“) wenn sich im nachhinein herausstellt, daß ich unberechtigterweise zu viel ALGI bezogen habe (z.B. weil ich ein Messgerät im Dezember gekauft und erst im Januar bezahlt habe und dadurch für November / Dezember zu hohe Einkünfte hatte)?
Zu diesen etwas komplexeren Fragen hab ich in den Merkblättern bisher leider nichts konkretes finden können.
Wäre für Informationen dazu sehr dankbar.
Mit freundlichen Grüßen
Berti