Nebenverdienst Beamte 2. Lohnsteuerkarte?

Hallo!

Wenn zu seiner niedrigen Pension wegen vorzeitiger
Dienstunfähigkeit etwas dazuverdient werden soll und die Nebenverdienstgrenze bei 325 EUR liegt, muss der Verdienst dann extra versteuert werden oder wird er mit der Pension zusammen versteuert. Bei letzterer Version lohnt sich der Nebenverdienst dann evtl. kaum.
Wäre es mit einer 2. Lohnsteuerkarte günstiger?

Gruß
Maria

Hallo,
wenn es ein klassischer Minijob (im Sprachgebrauch 400-Euro-Job) ist, bezahlt der Arbeitgeber in der Regel alle Abgaben pauschal. Dann ist es steuerfrei und muß nicht in der Steuererklärung angegeben werden.
Es ist aber immer auch möglich mit zweiter Lohnsteuerkarte zu arbeiten, dann wird es mit dem individuellen Steuersatz besteuert.
BTW: wenn die Pension so gering ist, kann die Steuer auch nicht so viel ausmachen, daß von einem Nebenverdienst nichts übrig bleiben würde. Leider bekommt man das Geld aber erst nach der Steuererklärung wirklich ausbezahlt, da die zweite Lohnsteuerkarte mit Steuerklasse 6 erstmal hohe Abzüge mit sich bringt.

Cu Rene

Hallo!
danke für deine Antwort.
Der Verdienst liegt auf jeden Fall unter 400 EUR.
Was muss der Arbeitgeber denn tun (oder nicht tun), damit es sich auch um einen Minijob handelt?
Muss der Minijob denn nicht in dem Lohnsteuerjahresausgleich angegeben werden?
Gruß
Maria

Hallo,
was zu tun ist sollte der Arbeitgeber selbst wissen, wenn man sich ausdrücklich darauf einigt. Viel Nützliches, auch zur steuerlichen Behandlung, steht auch bei http://de.wikipedia.org/wiki/Minijob

Cu Rene