Hallo,
wie sieht es aus, wenn ein Selbstständiger einen Vertrag mit einem Kunden abschließt und sich kurz darauf arbeitslos meldet, die Rechnung und der Zahlungseingang aber in den Zeitraum der Arbeitslosigkeit fallen. Wird diese Einnahme bei einer nebenberuflichen Tätigkeit während der Arbeitslosigkeit mit dem ALG I verrechnet oder nicht, da der Vertrag vor Eintritt der Arbeitslosigkeit geschlossen wurde?
Vielen Dank im Voraus
Dalmos