Darf man bei Bezug von Schlechtwettergeld noch nebenher arbeiten, bei Freunden und Bekannten?
Und kann man dafür auch eine Rechnung ausstellen (etw als Kleinunternehmer)?
Das müsste doch gehen, oder? Schließlich wird ja die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit doch durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt, wenn er ohnehin Pause macht oder nur auf Bereitschaft ist. Auch gibt es ja hier keine Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit (wie etwa, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt).
Wäre auch dankbar für entsprechende Links.