Nebenverdienst bei Winterpause?

Darf man bei Bezug von Schlechtwettergeld noch nebenher arbeiten, bei Freunden und Bekannten?
Und kann man dafür auch eine Rechnung ausstellen (etw als Kleinunternehmer)?

Das müsste doch gehen, oder? Schließlich wird ja die Leistungsfähigkeit des Arbeitnehmers im Rahmen seiner Haupttätigkeit doch durch die Nebentätigkeit nicht erheblich eingeschränkt, wenn er ohnehin Pause macht oder nur auf Bereitschaft ist. Auch gibt es ja hier keine Interessen- oder Pflichtenkollision zwischen Haupt- und Nebentätigkeit (wie etwa, wenn ein Krankenpfleger eine Nebentätigkeit als Bestatter ausübt).

Wäre auch dankbar für entsprechende Links.

Hier, lies mal:

Einnahmen aus einer Nebentätigkeit erhöhen in dem Zeitraum, für den Saison-KUG beantragt wird (Schlechtwettergeld gab es früher mal, das ist vorbei), das Ist-Entgelt, so dass die Differenz zwischen Soll- und Ist-Entgelt und damit auch das Saison-KUG geringer wird.

Schöne Grüße

MM

Danke. Bedeutet das, dass das Saison-KUG um genau den Betrag geringer wird, den man nebenher verdient? Oder nur um einen Teil davon?

Nur ein Teil davon.
Du hast immer mehr Einkommen als ohne die Nebentätigkeit verfügbar.

Übrigens, wenn Du die Nebentätigkeit bereits vor der Kurzarbeitszeit ausgeübt hattest, dann wird das Nebeneinkommen nicht angerechnet !

MfG
duck313

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Danke. Wieviel von dem was die Nebentätigkeit einbringt, wird denn angerecht, also abgezogen? Was bleibt dann noch? Lohnt sich das überhaupt?

Auch gibt das Saison-KUG doch nur 60 Prozent oder so desnormalen Verdienstes. Da müsste man wenigstens doch die Differenz, also 40Prozent, ohne Abzug dazu verdienen dürfen!??

Wenn Du magst, kannst Du ja ein ganz neues SGB aufmachen. Buch XXXIX oder sowas.

Schöne Grüße

MM

Ich verstehe es noch nicht. Wieviel von dem, was die Nebentätigkeit einbringt, wird von dieser Saison-KUG abgezogen?
Und wie ist es, wenn man am Wochenende die Nebentätigkeit ausübtt?
Vielen Dank.

Wann du arbeitest und nebenbei Geld verdienst ist völlig egal.

Eine Proberechnung, was wäre wenn, kann ich nicht aufstellen. Da musst Du schon selber suchen, ob es Rechenbeispiele im Gesetz oder Info-Seiten dazu gibt.

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ja,ja,ja

Alles Wichtige findest du im Merkblatt 8d, das in deinem Besitz sein sollte. Da es nicht verboten ist, steht dazu auch nichts Nachlesbares.

Auch ohne Gruß