Nebenverdienst Erwerbsunfähigkeit

Kann mir jemand sagen, ob bzw. wie viel Geld man verdienen darf, wenn man als erwerbsunfähiger Rente bezieht ?

allein diese Frage bringt mich schon zum K…hoffentlich gar nichts!

allein diese Frage bringt mich schon zum K…hoffentlich
gar nichts!

Eigentlich hatte ich auf vernüntige Antworten gehofft !

Hi, dir wünsch ich ne Erwerbsunfähigketi an den Hals, daß du auch nicht 1 Minute arbeiten könntest, wenn du auch wolltest.

Hi, wenn die EU Rente vor dem 1.1. 2001 begann, 640,- plus doppelte Zahlungen beim Urlaubs und weihnachtsgeld.
Bei ÉU Renten nach dem 1.1. 2001 kommt es auf die Art der Rente an, 1/ 2 Rente oder ganze Rente, man sagt,so über den Daumen bei einer 1/2 Rente die Hälfe, was du vorher verdient hast,
bei ner ganzen Rente auch 640, wie o.g.
Für die 1/2 Renten , (3 - 6 Std. noch arbeiten können), gibt s aber ne genaue Formel, das müßtest du dir individuell beim Rententräger errechnen lassen, denn , liegst du auch nur 1 Pfennig mit deinem Verdienst über deiner individuellen Hinzuverdienstgrenze ab 1.1. 2001, wird, rigoros gekürzt.
Tschüßße

Hi, dir wünsch ich ne Erwerbsunfähigketi an den Hals, daß du
auch nicht 1 Minute arbeiten könntest, wenn du auch wolltest.

das sagt alles über dich…
abgesehen davon ist diese Rente für Erwerbsunfähige und nicht für diejenigen die dann trotzdem noch arbeiten und nen Nebenverdienst haben

Ich bin’s zwar nicht, der diese Rente bekommt, aber trotzdem danke für die „guten Wünsche“

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Hallo aaron,

ich frage nur weil es mich Interessiert.
Bei unserem Arbeitsministerium ist von voller Erwerbsunfähigkeit und von Teilerwersunfähigkeit die Rede.
So ist man bei einer 3 Stündigen Arbeitszeit schon Teilerwersunfähig.
Wovon hängt die Einstufung von Voll-, oder Teilerwerbunfähigkeit ab. Wenn ein Vollerwerbsunfähiger arbeitet wird er dann umgestuft, oder bin ich auf dem falschen Dampfer.

Mit Grüßen
Michael

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Hi, ne , daß sagt alles über d i c h, wenn du keine Ahnung hast von dieser Materie, daß sagt dein Ausspruich a u c h noch, dann keine Kommentare, die unqualifiziert sind.Die neuen Eu Renten, 1/2 und ganz sagen doch schon aus, daß du bis 3 Std oder 3 bis 6 Std, arbeiten kannst, und daher die Höhe der (Neben)(Zusatz) .-Verdienste.
Tschüßß

Hi, wenn du so down bist, dann kannst du einen Antrag uaf EU stellen,
dann wirst du aufgrund deiner Krankheit in 1/2 oder ganze Rente eingestuft, das ist eine Leistung der BFA LVA usw. für die bestehende Krankheit.
wenn nun mehr als gesetzl. erlaubt, dazuverdient wird, fällt für den Zeitraum des hohen Verdienstes die Zahlung der Rente aus, Bleibst du wieder zu haus sitzen, gibts wieder die volle Rentenzahlung.
Bei nicht zu hohen Dazuverdiensten wird auch evtl . der Rentenbetrag gekürzt.
Grundsätzlich stuft der Gutachter dich ein, volle Rente oder halbe, das bleibt dann bestehen, was immer du auch unternimmst, Zahlungen erfolgen dann immer nach den o.g. Gegebenheiten.
Tschüß

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MV