Liebe/-r Experte/-in,
Frage nicht aus Elektronik, aber Sie sollten es auch wissen,
eine Person mit IHK-Abschlüß „Elektroniker für Geräte und Systeme“ hat festes Job und will nebenbei für selbe Firma einige Elektronikplatinen reparieren.
Er hat vor sich selbständig melden, 1 Person auf Teilzeit einstellen und ein Vertrag über o.g. Platinenbehandlung abschliessen. Wird defekte Platinen selbst abholen, reparieren und zurück bringen.
Einbau, Endtest Sicherheitstest und Verantwortung bleibt bei die Firma,
Es gibt bestimmt 1000 Vorschriften dass man dabei beachten muss und Anforderungen für Reparaturen. Frage: wie konnte es funktionieren ohne Aufwand? Wenn im Vertrag nicht Reparatur, sondern z.b. „Testen“ steht, oder „Behandlung“ oder.
Was darf man überhaupt in Gewerbeanmeldung schreiben? Ist ein Meisterbrief notwendig für alle tätigkeiten ODER darf ein Elektroniker was tun?
Hat jemand eine Idee / Erfahrung?