Nebenverdienst, Gewerbe anmelden?!

guten morgen,

ich arbeite auf 100 Euro Basis auf einen Schrottplatz.
Hierdurch bin ich auf di9e Iddee gekommen, das ich gerne in der Zeitung annoncieren möchte, Schrott kostenlos abzuholen bei Privatpersonen.
Meine Frage hierzu, ob ich hierfür Gewerbe anmelden muss, oder reicht es, wenn ich die Rechnungen die ich bekomme, beim Lohnsteuer Jahresausgleich angebe?!
Gibt es hier eine Grenze wieviel ich verdienen darf ohne Gewerbe?!
Vielen dank im Voraus

Hallo.
Also ich weiß nur,wenn man ein Kleingewerbe angemeldet hat, ist die Gewerbesteuer erst ab 24,500 Euro im Jahr
Die Umsatzsteuer erst über 17,500Euro.
Ich würde mich an relevanter Stelle mal richtig informieren
M.f.G

Guten Morgen,

leider weiß ich nicht wie das in Deutschland gehandhabt wird, denn ich wohne in Österreich. Aber bei uns mußt du auf jeden Fall zumindest eine Einkommensteuernummer haben um Geschäfte auf selbstädniger Basis abwickeln zu dürfen.

Liebe Grüße Gabi

Die Arbeit beim Schrottplatz schon, da muss der Arbeitgeber die Sozialabgaben leisten, ein Verkauf als Privatperson für diverse Kleinigkeiten ist ok, aber wie Sie es beschreiben, wollen Sie es gewerblich machen, da muss Gewerbeschein her zu mindestens auf Nebenerwerb, aber Umsatzsteuervoranmeldung, Handelsgewerbegebühr, einfache Buchhaltung, müssen dennoch sein, sonst kann es irgendwann zu mehr Probleme führen als es Ihnen lieb ist.

Daher mein Spruch: Entweder richtig oder gar nicht, zwischen drin ist Pfuscherei.

Gruß Frank

Hallo,

Meine Frage hierzu, ob ich hierfür Gewerbe anmelden muss, oder
reicht es, wenn ich die Rechnungen die ich bekomme, beim
Lohnsteuer Jahresausgleich angebe?!

Wenn du ein Angestellten-Verhältnis hast, dann nicht. Dann kannst Du die Kosten als Werbungskosten ansetzen.

Gibt es hier eine Grenze wieviel ich verdienen darf ohne
Gewerbe?!

Die Frage ist nicht wieviel, sondern ob du angestellt oder selbständig bist.

Viele Grüße

Sascha

Hi Sascha,
das versteh ich nicht ganz…
Ich habe einen Hauptberuf als Koch den ich ausübe.
Dazu bin ich auf 100 Euro Basis auf einen Schrottplatz angestellt.
Meine Vorhaben ist folgendes:
Ich möchte in Zeitungen annoncieren das ich Schrott von Privatleuten abhole, die mich dann anrufen würden.
Diesen Schrott verkaufe ich quasi an meinen Schrottplatz Chef weiter, dafür bekomme ich ja dann eine Rechnung.
Muss ich hierfür ein klein Gewerbe anmelden, oder ist der Betrag von schätzungsweise 10 000 Euro / Jahr zu klein bzw nicht der Rede wert?!
Es gibt doch bestimmt ne Grenze, was ich als Privatperson dazuverdienen darf, ohne Gewerbe anmelden zu müssen…
Gruß Alex

besser gesagt, um es verständlicher zu machen…
Der Schrott Chef kauft ja meinen Schrott an, also bekomm ich ja eine Quittung, keine Rechnung. Auf der steht dann drauf, was ich gebracht habe, wieviel ich gebracht habe und was ich an Geld bekommen habe.

Hallo,

Ich habe einen Hauptberuf als Koch den ich ausübe.
Dazu bin ich auf 100 Euro Basis auf einen Schrottplatz
angestellt.

Wenn du angestellt bist, dann hast du ja einem Arbeitsvertrag. In diesem Falle muss dein Chef die Zeitungsannonce bezahlen. Tust du das selber, dann kannst du die Kosten bei der Steuererklärung geltend machen.

Meine Vorhaben ist folgendes:
Ich möchte in Zeitungen annoncieren das ich Schrott von
Privatleuten abhole, die mich dann anrufen würden.
Diesen Schrott verkaufe ich quasi an meinen Schrottplatz Chef
weiter, dafür bekomme ich ja dann eine Rechnung.

Das ist dann kein Angestelltenverhältnis mehr, sondern eine Selbstständigkeit und du bist Subunternehmer.

Muss ich hierfür ein klein Gewerbe anmelden, oder ist der
Betrag von schätzungsweise 10 000 Euro / Jahr zu klein bzw
nicht der Rede wert?!

Der Betrag spielt hierbei keine Rolle, sondern nur das Verhältnis (ob Angestellt oder Selbständig)

Es gibt doch bestimmt ne Grenze, was ich als Privatperson
dazuverdienen darf, ohne Gewerbe anmelden zu müssen…

Nö.

Gruß Alex

Hier wird es komplizierter: Wenn du als Subunternehmer tätig bist, dann musst du die Rechnung erstellen, nach allen Steuerrechtlichen Vorgaben. Siehe hier:
http://www.akademie.de/fuehrung-organisation/recht-u…

Und auch die Buchführung musst du dann korrekt erstellen.

Viele Grüße

Sascha