Nebenverdienst mit § 3 BKV

Weiss jemand ob bei § 3 BKV ein Nebenverdienst mit angerechnet wird und in welcher höhe?

DAnke

Sorry. aber da kann ich dir leider nicht helfen … finde auch nichts direkt.

Da kann ich leider nicht weiterhelfen

Hallo,

ein Nebenverdienst ist dem UV-Träger anzugeben und wird bei der Zahlung von übergangsleistung / minderverdienstausgleich als Einkommen angerechnet.

Dem fiktiven Verdienst (vor Aufgabe der Tätigkeit) wird der tatsächliche Nettoverdienst aus der NJebentätigkeit gegenübergestellt.

Bei Fragen … bin ich morgen im Büro … 0221/3778-5129

Hallo Herr Scherber,

danke für die schnelle und freundliche Antwort.Würde gerne das Angebot annehmen und Sie morgen anrufen um weitere Fragen zu klären falls das für Sie in Ordnung ist?

LG