Nebenverdienst -> weiterhin Unterhaltsansprüche

Angenommen, jemand studiert und erhält noch Kindergeld sowie Unterhalt der Eltern. Dürfte derjenige jetzt Geld auf freiberuflicher (oder auch gewerblicher) Basis verdienen ohne die Kindergeld- und Unterhaltansprüche zu verlieren? Wo läge da die Grenze?

Gruß,
SNAFU

Hallo,

wenn ein Student mehr als 7.680 (so ist mein letzter Kenntnisstand) Euro NETTO im Kalenderjahr verdient, muss das ganze Kindergeld zurückbezahlt werden.

Beim Unterhalt ist lediglich unregelmässige Tätigkeit z. B. in den Semesterferien nicht auf den Unterhalt anrechenbar.

Gibt es eine regelmässige Tätigkeit, z. B. jedes Wochenende Kellnern oder ein regelmässiger Internetshop, wird das Einkommen auf die Unterhaltszahlung angerechnet. Meist bleiben 90 Euro anrechenfrei, der Rest reduziert den Unterhaltsbedarf, der derzeit bei 640 Euro im Monat (abzüglich ganzem Kindergeld) liegt.

Gruß
Ingrid

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