Nebenverdienst zu ALG I

Hallo Experten,
kennt sich jemend mit Nebenverdienst während des ALG I - Bezugs genauer aus?

Folgendes ist die Situation:
Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat 2011 insgesamt 2500€ freiberufliches Nebeneinkommen.
2012 ist er 12 Monate in Elternzeit.
Danach ist er arbeitssuchend und bezieht ALG I.
Dabei verdient er einmalig 1000€ an einem freiberuflichen Auftrag.

Ist dieser (einmalig doch relativ hohe) Betrag dann anrechnungsfrei, weil die Elternzeit nicht zählt und der Gesamtverdienst in den 12 Monaten „vorher“ höher war? Oder wird dabei immer der Monatsdurchschnitt ermittelt?

Hallo,

also die Elternzeit spielt bzgl. Nebenverdienst keine Rolle. Die ist nur für die Anwartschaft auf das ALGI relevant.

Beim Nebenverdienst ist der Betrag von mtl. 165€ + ggf. Fahrtkosten zum Job anrechnungsfrei. Was darüber hinausgeht wird angerechnet, sprich das ALG entsprechend gemindert. Es spielt also keine Rolle, ob zuvor oder in den Monaten danach nichts verdient wird.

Anders verhält es sich, wenn der Nebenverdienst schon länger ausgeübt wird, dann gibt es höhere Anrechnungsgrenzen. Das ist dann abhängig von der Höhe, die man mit dem Nebenverdienst durchschnittlich monatlich erzielt hat. (Muss nachgewiesen werden).

Hallo,

leider kann ich hierbei nicht helfen…