Hallo Experten,
kennt sich jemend mit Nebenverdienst während des ALG I - Bezugs genauer aus?
Folgendes ist die Situation:
Ein versicherungspflichtiger Arbeitnehmer hat 2011 insgesamt 2500€ freiberufliches Nebeneinkommen.
2012 ist er 12 Monate in Elternzeit.
Danach ist er arbeitssuchend und bezieht ALG I.
Dabei verdient er einmalig 1000€ an einem freiberuflichen Auftrag.
Ist dieser (einmalig doch relativ hohe) Betrag dann anrechnungsfrei, weil die Elternzeit nicht zählt und der Gesamtverdienst in den 12 Monaten „vorher“ höher war? Oder wird dabei immer der Monatsdurchschnitt ermittelt?