Nebenverdinste bei Ebay - Kleingewerbe

Hallo zusammen :o)

In den letzten 2-3 Jahren bin ich bei Ebay tätig und habe in diesem Zeitraum dort auch schon einiges ge- und verkauft.
Seit Anfang diesen Jahres hat sich das Verkaufsgeschäft aber immer mehr zu meinen Gunsten entwickelt (ok, ich will jetzt nicht übertreiben, 150 Euro im Monat sind aber ein nettes Zubrot für wenig Aufwand)und da ich fast nur noch neue Sachen verkaufe, habe ich ich beschlossen, ein Gewerbe anzumelden.

Soweit ich das jetzt überschauen kann falle ich mit meinen 150 Euro im Monat wohl noch unter die Rubrik „Kleingewerbe“ und liege auch noch dicke unter dem Studentenfreibetrag (Kindergeld/ Krankenversicherung).

Gibt es jetzt irgendetwas was ich noch besonders beachten muss?

Bin für alle Tips und Tricks, Links etc. dankbar.

P.S.: Sonderposten, Restpostenadressen sind auch wilkommen ;o)

Gibt es jetzt irgendetwas was ich noch besonders beachten
muss?

Ja, du tust das, was andere tausende auch tun.

Bin für alle Tips und Tricks, Links etc. dankbar.

P.S.: Sonderposten, Restpostenadressen sind auch wilkommen ;o)

sonderposten ? Daß ich nicht lache! Ich kann dir einen LKW alte Scheibenwischer anbieten. Interessiert?

Tu was du kannst, alles andere laß.

… na das war ja mal ein geistiger Erguß … :o)

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo Stephanie,

leider kann ich mit links für den Einkauf von Produkte nicht dienen. Ein Bekannter von mir macht das über Haushaltsauflösungen. Funktioniert wohl sehr gut. Alles was zu groß ist oder er nicht veräußern kann, wandert direkt zum Entsorgungsunternehmen oder zu einer Arbeitsloseniniziative.

Zur steuerlichen Seite und zu der betriebswirtschaftlichen brauche ich wohl nichts merh großartig sagen, da diese Themen (Existenzgründung) hier schon in verschiedenen Threads behandelt worden sind.

Kurzform:

-Wenn du als Kleingewerbetreibender keine Mwst ausweist, brauchst du auch keine an das FA abführen. Dadurch kannst du selber zwar keine Mwst. Ausgaben geltend machen, aber es vereinfacht die Sache ungemein.

  • Steuererklärungen sollten über einen STB gemacht werden oder mit Kenntnissen im steuerlichen Bereich kannst du diese selber eintragen (Ich empfehle den STB)

  • Rechtliche Kenntnisse sollten auf jedenfall vorhanden sein (BGB/HGB)

  • Kaufmännische Vorgaben (Buchhaltung,Rechnungsstellung, etc.)

Wenn du dich mit der IHK in Verbindung setzt, können die dir auch weitere Infos zu geben.

Ich hoffe, das ich ein wenig helfen konnte.

Gruß
Martin

Eigentlich könnte sich ja mal jemand die Arbeit machen, und das von dir und anderen zu diesem Thema gesagte (in etwas erweiterter Form) mal in eine FAQ bringen zum Thema „Gewerbeeröffnung, was muss ich beachten?“, man liest hier immer nur die gleichen Threads :wink:

Ralph