Nebenvereinbarungen zum Vertrag

Hallo,

welchen Zweck haben Nebenvereinbarungen zu einem Vertrag (Bsp.: Der Vertrag zwischen Verkehrsministerium und Toll Collect umfasst mit allen Anlagen und Nebenvereinbarungen 17.000 Seiten)? Warum schreibt man diese Nebenvereinbarungen nicht gleich in den Vertrag? Sind diese Nebenvereinbarungen integriender Bestandteil des Vertrages, oder entwickelt der Vertrag auch ohne diese Nebenvereinbarungen eine eigene selbständige Gültigkeit? Muss im Vertrag selbst darauf hingewiesen werden, dass es Nebenvereinbarungen gibt?

Vielen Dank

Martin Unterholzner

Hallo Martin,

das ist so eine Frage, auf die wohl nur diejenigen eine Antwort geben können, die die Verträge entworfen haben, alles andere sind Vermutungen.

Wenn ich Verträge entwerfen und darin auf Nebenvereinbarungen oder Einzelvereinbarungen verweise liegt der Grund dafür meist darin, dass es sich bei den ersten Verträgen um Rahmenverträge handelt, in welchen die Konditionen für die gesamte Zusammenarbeit über einen längeren, meist auch unbestimmten Zeitraum festgelegt wird. Diese Rahmenverträge werden dann bei konkreten Projekten durch Einzelvereinbarungen ergänzt. Sinnvoll ist sowas dann, wenn die Vertragspartner z.B. über einen längeren Zeitraum unterschiedliche Projekte miteinander abwickeln, wobei einige Regeln auf alle Projekte zutreffen, manche Vereinbarungen aber nur für bestimmte Projekte gelten sollen.

Sinnvoll sind Neben- und Ergänzungsvereinbarungen auch, wenn bestimmte Tatsachen, die für den Vertrag wichtig sind noch nicht feststehen oder einer permanenten Änderung unterworfen sind. Ebenso wenn man sich über einige Punkte nicht sofort einigen kann. Um den Vertrag als Ganzen nicht zu gefährden kann man dann zunächst die Punkte festhalten in denen man sich einig ist, und die Punkte in denen Uneinigkeit besteht, solange es sich nicht um Kernpunkte handelt, in Neben- oder Ergänzungsvereinbarungen festhalten.

Wie gesagt genaue Gründe für das von dir gewählte Beispiel kann ich dir nicht nennen, aber wie du siehst gibt es durchaus Gründe dieses Vorgehen zu wählen, insbesondere wenn es sich um komplexe Geschäfts- und Vertragsbeziehungen handelt.

Viele Grüße
Bernhard