Hallo Forum,
sind nebenvertragliche Absprachen als Teil des Arbeitsvertrags anzusehen?
Konstruiertes Beispiel: Jemand hat einen Minijob (10% der tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit), zu dem mündlich vereinbart wurde, dass die Arbeitszeit ausschließlich an Wochenenden und Feiertagen oder in bestimmten Zeiträumen auch während der Woche abgeleistet wird. Sagen wir mal außerdem, dass dies im schriftlichen Arbeitsvertrag nicht konkret geregelt sei, aber die mündlich verabredeten Modalitäten trotzdem aus dem Schriftverkehr mit der Verwaltung hervorgehen und somit nachweisbar seien.
Wenn nun ein Vorgesetzter, der mit der Dienstplanung beauftragt ist, möchte, dass dieser Arbeitnehmer an einem Arbeitstag außerhalb eines der „bestimmten Zeiträume“ seinen Dienst versehen soll, kann der Arbeitnehmer sich dann auf die mündliche Absprache berufen und gefahrlos den Dienst an solchen Tagen verweigern (Dienstverweigerung wäre ja meines Wissens sonst sonst ein Kündigungsgrund)?
Weiß wer, wie’s ist (optimalerweise im Bezug auf das konstruierte Beispiel)? Gibt es dazu einen oder mehrere zutreffende Paragraphen?
Gruß
Huttatta
Hallo Huttatta,
sind nebenvertragliche Absprachen als Teil des Arbeitsvertrags
anzusehen?
Das kommt drauf an. Es gibt durchaus Arbeits-/Tarifverträge, die regeln, dass zusätzliche Vereinbarungen schriftlich zu erfolgen haben.
Konstruiertes Beispiel: Jemand hat einen Minijob (10% der
tariflichen wöchentlichen Arbeitszeit), zu dem mündlich
vereinbart wurde, dass die Arbeitszeit ausschließlich an
Wochenenden und Feiertagen oder in bestimmten Zeiträumen auch
während der Woche abgeleistet wird.
Gibts Zeugen dafür?
Sagen wir mal außerdem,
dass dies im schriftlichen Arbeitsvertrag nicht konkret
geregelt sei, aber die mündlich verabredeten Modalitäten
trotzdem aus dem Schriftverkehr mit der Verwaltung hervorgehen
und somit nachweisbar seien.
Kommt drauf an, was du mit dem Schriftverkehr meinst. Bissel konkreter bitte.
Wenn nun ein Vorgesetzter, der mit der Dienstplanung
beauftragt ist, möchte, dass dieser Arbeitnehmer an einem
Arbeitstag außerhalb eines der „bestimmten Zeiträume“ seinen
Dienst versehen soll, kann der Arbeitnehmer sich dann auf die
mündliche Absprache berufen und gefahrlos den Dienst an
solchen Tagen verweigern (Dienstverweigerung wäre ja meines
Wissens sonst sonst ein Kündigungsgrund)?
Wieder die Antwort wie oben: Kommt drauf an. Zur Regelung der Arbeitszeit wissen wir so gut wie gar nichts. Soll das ne einmalige Sache sein? Vielleicht sogar ne Ausnahme aus einen nachvollziehbaren Grund (Krankheit kollege z.B.) oder ne ständige Änderung?
Gibt es dazu einen oder mehrere
zutreffende Paragraphen?
Einen http://bundesrecht.juris.de/gewo/__106.html der mir dazu einfällt.
MfG
Hallo Xolophos,
Das kommt drauf an. Es gibt durchaus Arbeits-/Tarifverträge,
die regeln, dass zusätzliche Vereinbarungen schriftlich zu
erfolgen haben.
der Arbeitsvertrag regelt das nicht explizit. Der Änderungsvertrag, in dem die Stelle für die Dauer von 3 Jahren von ursprünglich 75% auf 10% der wöchentlichen tariflichen Arbeitszeit festgelegt wird (nach Ablauf der Zeit automatisch wieder 75%), enthält auch keine Klausel über zusätzliche Vereinbarungen.
Gibts Zeugen dafür?
Bissel
konkreter bitte.
Sagen wir, der Arbeitgeber hatte im direkten Zusammenhang mit der 10%-Stelle (offene Fragen zum Arbeitsvertrag und dem Thema „Minijob“) mit dem Arbeitgeber Schriftverkehr, aus dem in einer schriftlichen Antwort des Verwaltungsdirektors unmissverständlich die Nebenabsprache (Ableistung der Arbeitszeit nur an Wochenenden & Feiertagen) entnommen werden kann. Nehmen wir weiter an, dass es Zeugen gibt: eine Verwaltungangestellte der Personalabteilung, die auf Grund einer Nachfrage des Arbeitnehmers über das voraussichtliche Gehalt vor Vertragsabschluss eine Lohnberechnung unter den genannten Prämissen (WE + FT --> Lohnaufschläge) durchführen musste und auch später öfter was davon mitbekam, und der (nun nicht mehr im Dienst befindliche, damalige) oberste Vorgesetzte, mit dem die Absprache unter Anfrage beim Betriebsrat (so die Aussage des obersten Vorgesetzten) erfolgte, und zu guter letzt das genannte Schriftftück (und noch ein weiteres), in dem die Absprache einmal explizit genannt wird und einmal als Anmerkung erwähnt wird. Es soll also mehrfach nachweisbar sein, dass die Absprache besteht und wie sie genau lautet.
Soll das ne
einmalige Sache sein? Vielleicht sogar ne Ausnahme aus einen
nachvollziehbaren Grund (Krankheit kollege z.B.)
Nein. Exakt für die Dauer der Verminderung des Arbeitsvertrages von 75% auf 10%, die, wie oben erwähnt, in einem separaten Änderungsvertrag auf 3 Jahre festgelegt sein soll. Im ursprünglichen Arbeitsvertrag werden keine Arbeitszeiten geregelt, da diese variabel sind und abteilungsintern von Abteilung zu Abteilung unterschiedlich erfolgt. Die Wochenarbeitszeit wird vom Tarifvertrag bestimmt.
Reicht das als Info?
Ich habe mehrfach gelesen, dass mündliche Nebenabsprachen stets Bestandteil des Arbeitsvertrags seien, dass aber der Arbeitgeber im Streitfall nachweispflichtig sei. Die haben das ja nicht von ungefähr. Mich würde nur mal interessieren, wo das im Gesetz verankert ist und wie der Wortlaut der entsprechenden Passagen ist.
Lieben Gruß
Huttatta
hallo,
wie Xolophos richtig geantwortet, gibt es Formular-AV oder tarifvertragliche Vorschriften , in denen regelmäßig die Klausel enthalten ist, daß Nebenabsprachen der Schriftform bedürfen. Wenn Du das in Deinem geschilderten Fall hast, kann diese Absprache 1000x beweisbar sein, sie gilt idR trotzdem nicht, bis sie nicht detailliert niedergeschrieben wurde und von beiden (!) Vertragsparteien unterzeichnet wurde.
Bei Dir könnte aber noch ein weiteres Problem bestehen:
Du schreibst, daß der jetzige AV ein Änderungs-AV zur Herabsetzung der Arbeitszeit wäre. Ist das so, dann könnte es sein, daß der alte AV in allen Punkten weitergilt, die nicht durch den neuen AV geändert wurden. Steht z. B. im alten AV die Schriftlichkeitsklausel drin und wurde die durch den neuen nicht ausdrücklich geändert bzw. aufgehoben, gilt sie weiter.
Also solltest Du wirklich mal Deine Frage präzisieren in Hinblick auf den Wortlaut möglicher Klauseln, die in deinem Fall eine Rolle spielen könnten.
&Tschüß
Wolfgang