Nebenwohnsitz im ausland

Hallo, wir leben mit dem hauptwohnsitz in österreich. Ist es für meinen mann möglich einen nebenwohnsitz in deutschland zu nehmen? müssen wir bei der beantragung irgendetwas beachten und welche unterlagen benötigt er dafür.
danke
Mfg Ann

Hallo

wenn man mal davon absieht dass die Anfangshinweise nicht beachtet wurden (immer von angenommenen Fällen reden und niemals in der Ich-Form oder mein Mann möchte…):

europa-übergreifende Haupt- u. Nebenwohnung gibt es im deutschen Meldegesetz nicht. Das heisst: wird eine Wohnung in Deutschland bewohnt so ist dies die Hauptwohnung (ausländische Wohnungen intessiert das deutsche Meldegesetz nicht) - (evtl. mal dazu nach Melderechtsrahmengesetz im Netz suchen).

Gruss
Sid

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2 Hauptwohnsitze
Hallo Sid,

europa-übergreifende Haupt- u. Nebenwohnung gibt es im
deutschen Meldegesetz nicht.

das hab ich auch so gelernt :wink:

Das heisst: wird eine Wohnung in
Deutschland bewohnt so ist dies die Hauptwohnung (ausländische
Wohnungen intessiert das deutsche Meldegesetz nicht) -

Und das hab ich anders gehört. Allerdings kann ich nur widergeben was mir die diversen Ämter im Ausland gesagt haben. Und dort war die Aussage ganz klar, dass man für eine Anmeldung im Ausland notwendigerweise die Abmeldung in Deutschland nachweisen musste. Und so einen Lappen kriegt man ja nicht, solange man noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland hat.

Das heisst - ein ein Hauptwohnsitz im Ausland (zumindest im nahen - über das weitere kann ich nix sagen) schliesst einen Wohnsitz (und zwar sowohl Haupt als auch Neben) in Deutschland aus. Ausnahmen mag es geben, für Leute, die im Auftrag ihrer deutschen Firma für eine mehr oder weniger lange Zeit ins Ausland „ausgesendet“ werden - da kenne ich mich aber nicht aus.

*wink*

Petzi

Hallo Petzi

Das heisst: wird eine Wohnung in
Deutschland bewohnt so ist dies die Hauptwohnung (ausländische
Wohnungen intessiert das deutsche Meldegesetz nicht) -

Und das hab ich anders gehört. Allerdings kann ich nur
widergeben was mir die diversen Ämter im Ausland gesagt haben.
Und dort war die Aussage ganz klar, dass man für eine
Anmeldung im Ausland notwendigerweise die Abmeldung in
Deutschland nachweisen musste. Und so einen Lappen kriegt man
ja nicht, solange man noch einen Hauptwohnsitz in Deutschland
hat.

Das heisst - ein ein Hauptwohnsitz im Ausland (zumindest im
nahen - über das weitere kann ich nix sagen) schliesst einen
Wohnsitz (und zwar sowohl Haupt als auch Neben) in Deutschland
aus. Ausnahmen mag es geben, für Leute, die im Auftrag ihrer
deutschen Firma für eine mehr oder weniger lange Zeit ins
Ausland „ausgesendet“ werden - da kenne ich mich aber nicht
aus.

Ich hatte ja extra geschrieben „das DEUTSCHE Meldegesetz“! Im ausländischen Recht kenn ich mich nicht aus. Ausserdem handelt es sich ja um eine Wohnungsanmeldung und nicht um eine Wohnsitzanmeldung. Das deutsche Meldegesetz kennt nur WOHNUNGEN - also Hauptwohnung- und Nebenwohnungen in DEUTSCHLAND. Ein Blick ins Melderechtsrahmengesetz oder in das Meldegesetz deines Bundeslandes wirkt Wunder und geh mal zum Einwohneramt mit dem Willen Nebenwohnung in D anzumelden und du gibst weiter an dass deine Hauptwohnung in Österreich/Kanada oder sonstwo ist. Die lachen dich freundlich an und sagen das gibt es nicht und du machst aus dem Kreuz bei Nebenwohnung ganz schnell ein Kreuz bei Hauptwohnung.

Es ist wirklich so - kommt jemand aus dem Ausland z.B. von Österreich nach Deutschland so wird keine Abmeldebescheinigung von Österreich gefordert.

Ein anderes Thema ist natürlich die steuerliche Seite. Da können natürlich die Anforderungen durch das Einkommenssteuergesetz anders sein z.B. bezüglich Doppelbesteuerungsgesetz etc. Das hat aber mit der melderechlichen Seite und mit dem Meldegesetz nichts zu tun.

LG von einerdieamEinwohneramtNürnbergarbeitet Sid

Hi Sid,

Meldegesetz deines Bundeslandes wirkt Wunder und geh mal zum
Einwohneramt mit dem Willen Nebenwohnung in D anzumelden und
du gibst weiter an dass deine Hauptwohnung in
Österreich/Kanada oder sonstwo ist.

Das hab ich gemacht.

Die lachen dich freundlich
an und sagen das gibt es nicht

Das haben die auch gemacht.

und du machst aus dem Kreuz bei
Nebenwohnung ganz schnell ein Kreuz bei Hauptwohnung.

Und das durfte ich nicht machen. Mit der (für mich) völlig logischen Erklärung, dass zwei Hauptwohnsitze rein logisch nicht möglich seien. Ob sich allerdings die freundlichen Damen und Herrschaften auf dem für mich zuständigen Amt geirrt haben oder ob das in Nürnberg anders gehandhabt wird als in Klein-Posemuckl kann ich Dir leider nicht sagen.

Es ist wirklich so - kommt jemand aus dem Ausland z.B. von
Österreich nach Deutschland so wird keine Abmeldebescheinigung
von Österreich gefordert.

Echt? Also bei mir wollten die eine haben - ohne hätten sie mich ja überhaupt gar nicht angeschaut :wink: Das ist allerdings auch schon wieder knapp 3 Jahre her, mag sich also in der Zwischenzeit geändert haben.

*wink*

Petzi

Hey Petzi

Es ist wirklich so - kommt jemand aus dem Ausland z.B. von
Österreich nach Deutschland so wird keine Abmeldebescheinigung
von Österreich gefordert.

Echt? Also bei mir wollten die eine haben - ohne hätten sie
mich ja überhaupt gar nicht angeschaut :wink: Das ist allerdings
auch schon wieder knapp 3 Jahre her, mag sich also in der
Zwischenzeit geändert haben.

Nun zum Schluss das Wort zum Sonntag:
es ist wirklich ein Unterschied ob man sich in Österreich oder in Deutschland anmelden will. Wie gesagt im Ausland kann das anders sein als in Deutschland und ich rede hier vom DEUTSCHEN Meldegesetz und NICHT vom ÖSTERREICHISCHEN RECHT.

Grüßle Sid