Nebenwohnsitz in Deutschland

Hallo,

1.KFZ-Zulassung

wenn jemand den Hauptwohnsitz in Frankreich hat und einen Nebenwohnsitz in Deutschland, kann er sein Auto in Deutschland angemeldet lassen oder muss das da sein, wo der Hauptwohnsitz ist?

  1. Pass

wenn jemand den Hauptwohnsitz in Frankreich hat und einen Nebenwohnsitz in Deutschland, kann er seinen Pass in Deutschland angemeldet lassen oder muss das da sein, wo der Hauptwohnsitz ist?

Danke
René

Hallo.
Aus Deiner Fragestellung geht hervor, Jemand ist deutscher Staatsbürger. Herr Jemand hat einen Deutschen Personalausweis. Egal in welchem Land er lebt, er bleibt deutscher Staatsbürger und wird sich auch als solcher mit seinem deutschen Perso ausweisen. In seinem Gastland, in dem Fall Frankreich, hat Herr Jemand eine gültige Aufenthaltserlaubnis, die ihn berechtigt, sich dort aufzuhalten. Er ist aber kein französischer Staatsbürger. Warum sollte Herr Jemand nicht in Frankreich als deutscher Staatsbürger nicht mit einem deutschen Auto, besser gesagt mit einem in Deutschland zugelassenem Auto, fahren dürfen. Bei einer Kontrolle zeigt er seinen deutschen Perso, seinen deutschen Führerschein und die deutsche Zulassungsbescheinigung für sein in Deutschland zugelassenes Auto. Wo liegt da das Problem?
Seit 11 Jahren lebe ich im EU-Ausland (Ungarn), habe noch nie Probleme mit sowas gehabt. Warum sollte das im EU-Land Frankreich anders sein.
Gruss Peter

Hallo,

erstmal was zum Wohnsitz: § 12 Abs. 1 u. 3 MRRG
dem deutschen Meldewesen sind Wohnungen (Wohnsitze) im Ausland völlig egal; es gelten nur deutsche Wohnungen.
Wird eine Wohnung in Deutschland bewohnt, so ist das in Deutschland die Hauptwohnung. Wird daneben noch eine weitere Wohnung in Deutschland bewohnt so ist das eine Nebenwohnung.

Hat man neben der deutschen Hauptwohnung im Ausland noch eine Wohnung so ist das halt die Hauptwohnung im Ausland.

1.KFZ-Zulassung

wenn jemand den Hauptwohnsitz in Frankreich hat und einen
Nebenwohnsitz in Deutschland, kann er sein Auto in Deutschland
angemeldet lassen oder muss das da sein, wo der Hauptwohnsitz
ist?

Fahrzeugzulassungsverordnung § 20 Abs. 1 u. 6 kommt für ausländische europäisch zugelassene Fahrzeuge zur Anwendung
somit wird die französische FZV für deutsch zugelassene Fahrzeuge in Frankreich zur Anwendung kommen (keine Ahnung was dieses aussagt - wird aber ähnlich sein).

  1. Pass

wenn jemand den Hauptwohnsitz in Frankreich hat und einen
Nebenwohnsitz in Deutschland, kann er seinen Pass in
Deutschland angemeldet lassen oder muss das da sein, wo der
Hauptwohnsitz ist?

Vermutlich ist der im Pass eingetragene Wohnort bzw. die im Perso eingetragene Adresse gemeint. Solange eine Wohnung in Deutschland angemeldet ist, bleiben die Einträge auf den Wohnort in Deutschland.
Zuständig für Neuausstellung Pass/Perso ist die gemeldete Gemeindeverwaltung. Mit Passermächtigung der deutschen Gemeindeverwaltung kann auch Botschaft/Konsulat tätig werden.

Wenn man abgemeldet ist in Deutschland, so sollte man auf die/das jeweilige deutsche Botschaft/Konsulat gehen und den Wohnort im Pass ändern lassen. Die Adresse auf Perso wird vorwiegend nur auf den ePersos von der deutschen Meldebehörde abgeändert (keine Wohnung in Deutschland).

Zur Neuausstellung eines Passes ist dann Botschaft/Konsulat zuständig.
Perso kann man in Deutschland bei der letzten gemeldeten Gemeinde beantragen (ab 2013 auch bei Botschaft/Konsulat - theoretisch - rein praktisch wird man sehen…:smile:)

Danke
René

Viel Gruß von Tara

Hi,

Warum sollte Herr Jemand nicht in
Frankreich als deutscher Staatsbürger nicht mit einem
deutschen Auto, besser gesagt mit einem in Deutschland
zugelassenem Auto, fahren dürfen.
Seit 11 Jahren lebe ich im EU-Ausland (Ungarn), habe noch nie
Probleme mit sowas gehabt. Warum sollte das im EU-Land
Frankreich anders sein.
Gruss Peter

Wie regelt denn die ungarische Zulassungsverordnung das denn?

Viel Gruß von Tara

Danke für die Erläuterungen.

Eine weitere Frage wäre dann auch.

Ein

  1. heiratswilliger
  2. kontobesitzender
  3. mietender
  4. telefonanschlussbesitzender
  5. deutscher in Frankreich

möchte in Frankreich heiraten.

Wenn ich das richtig verstanden habe, meldet er sich zwar in Frankreich, aber er muss sich in Deutschland ja nicht abmelden und somit auch sein Auto nicht, sein Pass und sein Führerschein nicht.

Korrekt?

Danke &
Gruß
René

Hi,

Danke für die Erläuterungen.
Eine weitere Frage wäre dann auch.
Ein

  1. heiratswilliger
  2. kontobesitzender
  3. mietender
  4. telefonanschlussbesitzender
  5. deutscher in Frankreich
    möchte in Frankreich heiraten.

das alles hat mit Abmeldung/Nichtabmeldung in Deutschland nix zu tun…
Wenn man in Deutschland keine Wohnung mehr „bewohnt“ dann muß man sich nach dem deutschen Meldegesetz abmelden.

Es ist außerdem möglich (auch wenn man noch eine Wohnung in Deutschland bewohnt), dass die französischen Behörden eine Abmeldebestätigung sehen wollen (so geschehen bei einer Freundin die sich in Österreich anmelden wollte, weil sie dort ein halbes Jahr arbeiten wollte und danach wieder in die gleiche Wohnung in Deutschland zurückgezogen ist); die mußte sich abmelden obwohl nach deutschem Gesetz Abmeldung nicht notwendig war.

Wenn ich das richtig verstanden habe, meldet er sich zwar in
Frankreich, aber er muss sich in Deutschland ja nicht abmelden
und somit auch sein Auto nicht, sein Pass und sein
Führerschein nicht.

Korrekt?

Danke &
Gruß
René

Auto ummelden - da hab ich ja schon geschrieben, dass evtl. französisches Gesetz etwas anderes bestimmen kann, da ja auch die deutsche Fahrzeugzulassungverordnung ein Inverkehrbringen von europäisch zugelassen Fahrzeugen nur bis einem gewissen Zeitpunkt duldet…

Führerschein ummelden - http://www.verkehrsportal.de/fuehrerschein/auslaendi… (wird dann m.E. auch umgekehrt mit deutschen Führerschein im EU-Ausland so sein - also z.B. französisches Gesetz beachten)

Ich bin immer wieder erstaunt, dass hier ausländisches Gesetze und Verordnungen nachgefragt werden…wer kennt denn schon die Gesetze im Ausland…ansonsten hoffe ich die Antworten helfen weiter…:smile:

Viel Gruß von Tara