Nebenwohnsitz - Verpflichtungen?

Hallo,
wenn jemand einen Hauptwohnsitz angemeldet hat und in derselben Stadt beim Freund bzw. Lebensgefährten einen Nebenwohnsitz anmeldet, weil man doch ständig dort ist, zieht das auch rechtliche Verpflichtungen nach sich?

Kann diejenige zB. bei Nichtzahlung der Miete in Anspruch genommen werden oder sonst irgend ewtas oder ist das nur „pro forma“ für das Melderegister?

Danke!

Hallo,
wenn jemand einen Hauptwohnsitz angemeldet hat und in
derselben Stadt beim Freund bzw. Lebensgefährten einen
Nebenwohnsitz anmeldet, weil man doch ständig dort ist, zieht
das auch rechtliche Verpflichtungen nach sich?

Sofern es hier nicht zu Familiennachwuchs kommt, nein:wink:

Kann diejenige zB. bei Nichtzahlung der Miete in Anspruch
genommen werden oder sonst irgend ewtas oder ist das nur „pro
forma“ für das Melderegister?

Es bestehen keine Verpflichtungen, es sei denn, man würde solche Verpflichtungen ausdrücklich eingehen.

Schönen Tag noch.

Danke!

wenn jemand einen Hauptwohnsitz angemeldet hat und in
derselben Stadt beim Freund bzw. Lebensgefährten einen
Nebenwohnsitz anmeldet, weil man doch ständig dort ist, zieht
das auch rechtliche Verpflichtungen nach sich?

Nein, mir fallen keine ein. Eventuell dass die Müllgebühr für den „Haushalt jetzt mit zwei Personen“ erhöht wird, aber das kompensiert sich wieder, weil die alte Adresse jetzt weniger zahlen musss.

Kann diejenige zB. bei Nichtzahlung der Miete in Anspruch
genommen werden oder sonst irgend ewtas oder ist das nur „pro
forma“ für das Melderegister?

Es besteht immer noch die reine Meldepflicht sich umzumelden, wenn man ständig woanders wohnt. Auch in der gleichen Stadt.

Was die Miete angeht kann man grundsätzlich nur den belangen, der den Vertrag unterschrieben hat. Alle Mitbewohner sind aus dem Streit mit dem Vermieter ausgeschlossen.

Danke!

Bitte.

Hi,

Nein, mir fallen keine ein. Eventuell dass die Müllgebühr für
den „Haushalt jetzt mit zwei Personen“ erhöht wird, aber das
kompensiert sich wieder, weil die alte Adresse jetzt weniger
zahlen musss.

Gibt´s da irgendwelche Verordnungen oder Gesetze, wo verankert ist, daß dann die alte Adresse weniger zahlen muß? Kann man das für alle Bundesländer so allgemein sagen?

In Nürnberg (Bayern) geht´s z.B. nach Volumen und Kalenderwochen.
D.h. man hat z.B. eine 120 Liter-Tonne und 52 Abholungen im Jahr - die müssen bezahlt werden, ob man die Tonnen nun jede Woche rausstellt oder nur alle 2 Wochen. Da kompensiert sich dann rein gar nix…

Gruß von Sid

Gibt´s da irgendwelche Verordnungen oder Gesetze, wo verankert
ist, daß dann die alte Adresse weniger zahlen muß? Kann man
das für alle Bundesländer so allgemein sagen?

Es gibt die sogenannten Stadtverordnungen, geregelt ist das in den Ländergesetzten die nicht überall gleich sein müssen.

In Nürnberg (Bayern) geht´s z.B. nach Volumen und Kalenderwochen.

Na, davor ziehe ich den Hut, eine sehr fortschrittliche Stadt im Frankenland (war mir echt neu dass Nürnberg in Bayern liegt). Und wie bitte verrechnen die Stadtwerke das Volumen mit den Wochen? die ziehen einen Schnitt.

D.h. man hat z.B. eine 120 Liter-Tonne und 52 Abholungen im
Jahr - die müssen bezahlt werden, ob man die Tonnen nun jede
Woche rausstellt oder nur alle 2 Wochen. Da kompensiert sich
dann rein gar nix…

Aber jetz komme ich nicht mehr mit. Was haben die 52 Abholungen dann noch mit Volumen zu tun? Wohl rein gar nichts. Denn nur wenn man 14-tägig abholt wie bei mir, kann man Kosten sparen. Eine fast leere wie eine volle Tonne kostet bei der Abholung gleich viel.

Wohlgemerkt bei der Abholung, nicht aber bei der Entsorgung. Aber bei der Menge an Müll wird bei 7 oder 14 tägiger Abfuhr über das Jahr gesehen doch nichts automatisch anders? Eben doch.

Denn es wird wird bei 14-tägiger Abholung nicht alles Fremde in die Tonne geworfen, man muss dann nämlich schon ein wenig trennen um damit auszukommen. Und damit ist der erzieherische Auftrag erfüllt.

Im übrigen meinte ich mit der Kompensation der Mülltonne, dass man an einem anderen Ort keine zweite mehr anzumelden hat…

Gruß von Sid

Gruß

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Gibt´s da irgendwelche Verordnungen oder Gesetze, wo verankert
ist, daß dann die alte Adresse weniger zahlen muß? Kann man
das für alle Bundesländer so allgemein sagen?

Es gibt die sogenannten Stadtverordnungen, geregelt ist das in
den Ländergesetzten die nicht überall gleich sein müssen.

Na, davor ziehe ich den Hut, eine sehr fortschrittliche Stadt
im Frankenland (war mir echt neu dass Nürnberg in Bayern
liegt).

sag ich Nürnberg in Franken, dann fragen einige was bitte ist das und wo ist das? Denn die kennen nur Bayern…:smile:

Und wie bitte verrechnen die Stadtwerke das Volumen
mit den Wochen? die ziehen einen Schnitt.
Aber jetz komme ich nicht mehr mit. Was haben die 52
Abholungen dann noch mit Volumen zu tun? Wohl rein gar nichts.

aber sicher hat Volumen hier mit Abholungen zu tun…
auf dem Grundabgabenbescheid ist das so beschrieben:

Behälter - 120 l zu je 0,059 EUR, 52 Abfuhren jährlich = 368,16 Euro jährlich
(d.h. 120 x 0,059 x 52) es geht also nach Volumen und Abholungen.

Denn nur wenn man 14-tägig abholt wie bei mir, kann man Kosten
sparen. Eine fast leere wie eine volle Tonne kostet bei der
Abholung gleich viel.

Wenn wir in Nürnberg die Tonnen nur alle 14 Tage rausstellt, spart man hier rein gar nix…denn die 52 Abholungen in den 52 Wochen im Jahr sind fester Bestandteil der Berechnung.

Denn es wird wird bei 14-tägiger Abholung nicht alles Fremde
in die Tonne geworfen, man muss dann nämlich schon ein wenig
trennen um damit auszukommen. Und damit ist der erzieherische
Auftrag erfüllt.

Dafür haben wir eine Papiertonne extra, einen gelben Sack oder für große Häuser gelbe Tonne extra (für Dosen, Plastik etc.) und wer keinen eigenen Komposthaufen kann auch eine grüne Tonne extra für Bioabfall erhalten und das ist in den Müllgebühren mit enthalten.

Im übrigen meinte ich mit der Kompensation der Mülltonne, dass
man an einem anderen Ort keine zweite mehr anzumelden hat…

die Verordnungen dazu muß ich mir mal noch genauer reinziehen, denn das will mir nicht in den Kopf - weil man hat doch an beiden Orten Müllaufkommen und jeder Ort will die Abholung/Entsorgung doch bezahlt haben.

Gruß von Sid

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sag ich Nürnberg in Franken, dann fragen einige was bitte ist
das und wo ist das? Denn die kennen nur Bayern…:smile:

Sag doch einfach nur Nürnberg, jeder weiss wo das ist, zumindest kennt wohl jeder den vierwöchigen Christkindlesmarkt, der immer bis Heiligabend dauert.

aber sicher hat Volumen hier mit Abholungen zu tun…
auf dem Grundabgabenbescheid ist das so beschrieben:

Egal was auf dem Grundabgabenbescheid steht, so mit der wöchentlichen Abfuhr ist das für den Verbraucher nicht wirtschaftlich. Um das zu ändern müsste man zB. nur einen neuen (Ober)Bürgermeister wählen.

Denn nur wenn man 14-tägig abholt wie bei mir, kann man Kosten
sparen. Eine fast leere wie eine volle Tonne kostet bei der
Abholung gleich viel.

Wenn wir in Nürnberg die Tonnen nur alle 14 Tage rausstellt,
spart man hier rein gar nix…denn die 52 Abholungen in den
52 Wochen im Jahr sind fester Bestandteil der Berechnung.

Eben, wenn nur 26 mal im Jahr abgeholt würde, würden die Kosten gesenkt und leider einige Müllwerker entlassen werden müssen.
Gleichzeitig müssten aber auch die Gebühren im Grundabgabenbescheid gesenkt werden. Ich hoffe sehr mich jetzt kapiert zu haben.

die Verordnungen dazu muß ich mir mal noch genauer reinziehen,
denn das will mir nicht in den Kopf - weil man hat doch an
beiden Orten Müllaufkommen und jeder Ort will die
Abholung/Entsorgung doch bezahlt haben.

Warum?, denn nur angemeldete Bürger bekommen einen Grundabgabenbescheid an ihre angemeldete Adresse. Man kann in der gleichen Stadt nicht an zwei Wohnsitzen angemeldet sein. Das geht nur in verschiedenen Städten. Siehe Zweitwohnsitz.

Gruß

Egal was auf dem Grundabgabenbescheid steht, so mit der
wöchentlichen Abfuhr ist das für den Verbraucher nicht
wirtschaftlich. Um das zu ändern müsste man zB. nur einen
neuen (Ober)Bürgermeister wählen.

Die Wirtschaftlichkeit war im Ursprungsthread nicht die Frage…

die Verordnungen dazu muß ich mir mal noch genauer reinziehen,
denn das will mir nicht in den Kopf - weil man hat doch an
beiden Orten Müllaufkommen und jeder Ort will die
Abholung/Entsorgung doch bezahlt haben.

Warum?, denn nur angemeldete Bürger bekommen einen
Grundabgabenbescheid an ihre angemeldete Adresse.

Wenn jeder angemeldete Bürger einen Grundabgabenbescheid bekommen würde, dann bräuchte Nürnberg -ääähhhh warte mal- pi mal Daumen geschätzt - mindestens 1000 Mitarbeiter bei der Grundabgabenabteilung - wobei dann jeder Mitarbeiter 500 Bürger zu „verwalten“ hätte.

Grundabgabenbescheide erhalten die Eigentümer. Die wiederum die Grundabgaben an ihre Mieter weitergeben in Form der Nebenkostenabrechnung.
Wenn man also in 2 verschiedenen Wohnungen in 2 verschiedenen Städten wohnt, gemeldet ist und dort auch Müll produziert, wird der Vermieter von Stadt A Rücksicht nehmen und keine Müllgebühren als Nebenkosten umlegen, weil Vermieter B das schon macht??? (glaub ich erst wenn Weihnachten und Ostern zusammenfallen)

Man kann in der gleichen Stadt nicht an zwei Wohnsitzen angemeldet sein.
Das geht nur in verschiedenen Städten. Siehe Zweitwohnsitz.

Hmmm, dann frage ich mich warum in Nürnberg einige viele Leute Haupt- und Nebenwohnung in Nürnberg zur gleichen Zeit gemeldet haben. Denn die wohnen halt in Nürnberg z.B. bei den Eltern und am WE z.B. bei der Freundin im entlegensten Stadtteil von Nürnberg.

Gruß von Sid

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Hi Termin,

also weder in der Nürnberger Abfallsatzung noch im BayAbfG hab ich irgendwas gefunden, was beweist, daß man an einem 2.Wohnort keine 2.Mülltonne anmelden muß.

Zeig mir doch bitte mal eine…wo sowas steht…

Gruß Sid

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