Nebenwohnsitzsteuer

Hallo,

ich habe mal eine theoretische Frage:

Nehmen wir mal an Herr XY hat seinen Hauptwohnsitz in Köln und möchte nur für 2 Monate einen Nebenwohnsitz in einer anderen Stadt haben, in der eine (happige) Nebenwohnsitz-Steuer fällig wird.

Würde diese Steuer (10% der Jahreskaltmiete) auch anteilig für 2 Monate gelten?

Bitte fragt nicht nach den Gründen der 2 Monate.

Über viele Antworten würde ich mich freuen.

Viele Grüße

Snoopy84

Eine vollständig eingerichtete Wohnung, die dem Steuerpflichtigen gehört, ihm zur jederzeitigen Nutzung zur Verfügung steht und tatsächlich von ihm im Streitjahr genutzt wurde, begründet einen Wohnsitz i. S. des § 8 AO. Auf den zeitlichen Umfang der Nutzung kommt es nicht an.

Aber:

Die 25. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf hat Klagen von Studierenden aus Wuppertal stattgegeben, die sich gegen die Heranziehung zur Zweitwohnungsteuer gewehrt hatten. Allen Klägern ist gemeinsam, dass sie mit Erstwohnsitz im Elternhaus gemeldet sind und ihnen dort ihr Kinderzimmer zur Verfügung steht. Die Kammer sah in diesen Fällen die Voraussetzungen für die Erhebung einer Zweitwohnungsteuer als Aufwandsteuer gemäß Art.105 Abs. 2a GG nicht als gegeben an (Urteil vom 19.11.2007, Az.: 25 K 2703/07).

Mehr hab ich dazu in der kurzen Zeit nicht gefunden

Hallo,

jedenfalls in Nürnberg ist es so, dass die Steuer nur anteilig erhoben wird - so lange, wie man dort die Zweitwohnung angemeldet hat.

Unter gewissen Umständen ist man aber auch befreit von dieser Steuer, also einfach mal bei der Stadt Köln anrufen und nachfragen.

Grüße
Jessica

wow, vielen Dank, das hilft mir weiter