Nebenwohnung abgemeldet und in Haushalt meiner Eltern gezogen, trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen

Hallo liebe wer-weiss-was-Gemeinde,
Ende März habe ich meine Rundfunkbeitrag-pflichtige Nebenwohnung gekündigt. Ich wohne bei meinen Eltern im Haushalt, die auch den Rundfunkbeitrag zahlen, somit bin ich nicht mehr verpflichtet diesen zu zahlen. Nun gab es leider Probleme mit der Abmeldung bzw. wieder-Anmeldung. Ich habe es wohl „verpeilt“ anzugeben, dass ich wieder in einem Haushalt lebe, der schon den Rundfunkbeitrag bezahlt und wurde nun darauf aufmerksam gemacht, dass mein Beitrag für das Quartal April - Juni noch ausstünde. Kann ich dagegen Einspruch einlegen oder muss ich den Beitrag zahlen, weil ich scheinbar falsch angegeben habe? Aber grundsätzlich habe ich meinen Wohnsitz ja nicht nochmal gewechselt…

Für eine Antwort wäre ich sehr dankbar

Viele Grüße
Skorpion1089

AW wg. GEZ
Hallo,
meine Mutter ist zum 1.1. zu mir gezogen. Sie hatte ihren GEZ Beitrag schon bezahlt. Im März hab ich der GEZ den Umzug schriftlich mitgeteilt. Anbei Kopie der Ummeldung und Kontoauszug wo man sieht dass abgezogen wurde. Ich hab um Rückerstattung des Beitrags gebeten und wir bekamen es zurück !!
Der Umzug war auch innerorts.
Also hol dir die Kohle zurück bzw wehre dich dass du bezahlen sollst !
Alles Gute
Sweetsour

Hallo,

mach es einfach und ruf dort an; sag denen, dass Du seit xx.xx.13 nicht mehr in der Wohnung wohnst; solltest ggf. anbieten, die Abmeldebescheinigung, die Du ja sicher hast, hinzufaxen.

Außerdem musst Du die Beitragsnummer kennen, unter der Deine Eltern Beiträge zahlen. Sag, dass Du wieder im Haushalt Deiner Eltern wohnst, ggf. auch hier die Anmeldebescheinigung vorlegen, und gut ist.

VG
nch

Rundfunkbeitrag bezahlen.
Guten Tag,

Einspruch einlegen wäre sinnvoll.
Ausserdem können Sie sich als
Privatperson an Ihre Verbraucherzentrale wenden,
da ist die Rechtsberatung kostenlos.

mfg
Heumond

Ruf an oder schreib denen und versuch das zu erklären und schau erstmal wie sie reagieren.

aushalt meiner Eltern gezogen, trotzdem Rundfunkbeitrag bezahlen.
Ich bin ja kein Experte aber ich denke du mußt bezahlen, die werden sich nicht bdarauf einlassen das du dich nicht rechtzeitg gemeldet hast. mein tipp zahl den Mist einfach um noch mehr Kosten zu sparen

Widerspruch einlegen mit eben dieser Begründung . Mfg,

Rundfunkgebühren
Würde unter Vorbehalt zahlen.

Nach mehreren Briefwechseln habe ich nun endlich mal da angerufen. Wie unkoorperativ und unfreundlich die Menschen da sind, unglaublich… Ich ärgere mich und bin so sauer… Ich habe denen meine Situation erklärt, dass ich das scheinbar falsch angegeben habe, dass ich auf den Brief Ende März bzw. Anfang April erst im Juni eine Rückmeldung erhielt, mit der Angabe, dass mein Beitragskonto geändert (nicht abgemeldet) wurde. Daraufhin wurde mir gesagt, dass ich mich ja hätte früher melden müssen, weil ich jawohl nicht davon ausgehen könne, dass der Brief mit der Abmeldung sicher bei denen angekommen wäre. Wäre ich das erste Mal liebend gerne durch den Hörer gekrochen. Habe ich denen gesagt, dass das erst im Juni kam (und es kam ja dann eine Rückmeldung von denen) auf die wir dann geantwortet hätten. Sie meinte das wäre aber nicht zu ändern, ich habe falsche Angaben gemacht und das wäre meine Schuld, sie würden ja automatisch davon ausgehen, dass ich richtige Angaben machen würde. (Woraufhin ich mich gefragt habe, warum es möglich ist, dass dieser blöde Verein sofort davon erfährt, dass ich eine Nebenwohnung habe, aber wenn sowas dann im Raum steht, will keiner was bemerkt haben, geschweige denn irgendwer etwas einsehen). Sie meinte, das hätte alles zu lange gedauert etc.

Ich kriege echt die Krise… Habe ihr am Telefon gesagt, dass ich den Betrag überweisen werde. Aber eigentlich sehe ich das überhaupt gar nicht ein… :-/ Bin wirklich am verzweifeln…

Meint ihr ich solle überweisen und danach Einspruch einlegen und das Geld zurückfordern?

Hallo,

ich kann Deinen Ärger total verstehen, jetzt aber nicht mehr genau Deine Situation, befürchte ich.

Zusammengefasst ist es dem Grunde nach so:

Seit dem 01.01.13 ist für jeden Haushalt die Rundfunkgebühr fällig. Entscheidend ist, wann Du in welcher Wohnung gewohnt hast; entsprechend schuldest Du den Rundfunkbeitrag für diejenige Wohnung, in der Du gewohnt hast und für die noch keine Rundfunkgebühren bezahlt werden.

Grundlage für den zu berechnenden Zeitraum sind zunächst mal Deine eigenen Angaben. Dass kann und wird ggf. mit dem Melderegister abgeglichen. Entsprechend ist für Dich der einfachste Weg, wie ich das in meiner ersten Antwort schon geschrieben habe, dass Du denen die Abmeldung Deiner Wohnung und die Anmeldung bei Deinen Eltern vorlegst. Für Die Zeit vom 01.01.13 bis zum Zeitpunkt der Abmeldung schuldest Du den Rundfunkbeitrag. Neben der Abmeldung müsstest Du ja auch eine Kündigung der Wohnung vorlegen könnne.

Also: Zahle, was Du zahlen musst, aber nicht mehr. Ggf. noch mal dort anrufen und mit einem anderen Bearbeiter sprechen; das mache ich oft so, wenn ich Idioten am Telefon habe. Am Anfang ärgere ich mich auch sehr darüber. Dann sage ich freundlich ‚tschüß´‘ und rufe nochmal an. In 99% beantwortet jemand anders den Anruf und meistens ist es dann besser…

Viel Erfolg
nch