Nebenwohnung & Kind

Hallo, liebe Forumshelfer,

habe drei Fragen zum Thema ALG II, dass ich ab April 2006, nach Beendigung meines Promotionsstudiums (erstmal) beziehen werden muss:

  1. Bin hauptwohnsitzlich bei meinen Eltern gemeldet, lebe aber im Moment noch in einer WG (Nebenwohnsitz) bis zum Spätsommer in einer anderen Stadt, jedoch im gleichen Bundesland (Sachsen). Möchte nun bei der Kommune, wo ich Hauptwohnsitz habe, nächste Woche den ALG II-Antrag stellen und damit um Mietübernahme für das WG-Zimmer am Nebenwohnsitz bitten (bei meinen Eltern muss ich erst wieder Miete zahlen, wenn ich dort ab Herbst wieder „richtig“ einziehe). Geht das??

2.) Ab Ende Juli ziehe ich wieder komplett zu meinen Eltern (hauptwohnsitz in sachsen) und werde ab diesem Zeitpunkt alleinerziehende Mutter sein (Kind kommt Ende Juli). Da ich berufliche Kontakte in eine Stadt in einem anderen Bundesland (Bayern) geknüpft habe, könnte ich dort stundenweise arbeiten, wenn das Kind ca. 3/4 Jahr alt ist und es vom Kind aus machbar wäre. Dafür würde ich für fast umsonst tageweise im Haus einer Freundin in Bayern wohnen dürfen. Ich würde mich auch nebenwohnsitzlich in der entsprechenden bayrischen Gemeinde melden wollen, langfristig viell. auch ganz dort hinziehen. „DARF“ MAN DAS ALS ALG-II-EMPFÄNGERIN? Befürchte wegen dem Nebenwohnsitz unangenehme Fragen oder Mietgeldstreichung o.ä.

3.) Mit dem Vater des Kindes möchte ich nicht mehr allzuviel zu tun haben. Im ALG-II-Antrag steht die Frage „WURDEN UNTERHALTSLEISTUNGEN GELTEND GEMACHT“? MUSS ICH SIE GELTEND MACHEN??? Und wie bekomme ich raus, wieviel dem Kind zusteht - der Kindvater wird mir sicher nicht seine wahren Bezüge nennen wollen und ich habe wirklich keine Kraft auf Rechtsstreit o.ä… Würde es auch reichen, wenn ich mich mit dem Kindvater auf eine „angemessene Summe“ einige oder würde die ARGE erwarten, dass ich auf jeden Fall den höchtsmöglichen Betrag vom Ki.-vater „erstreite“?

es dankt euch ganz herzlich fürs Lesen und Antworten,
eure Andrea

Hallo!

Zum Thema alleinerziehende Mutter: Du mußt wegen der Unterhaltszahlungen nicht großartig was mit dem Vater zu tun haben. Du kannst zum Jugendamt gehen wegen einer Beistandschaft. Die kümmern sich dann um alles! Glaubst Du denn, dass der Vater auch Besuchsrecht haben möchte? Mach das aber echt mit der Beistandschaft. DIe fordern dann von ihm Gehaltsnachweise etc und werden den richtigen Betrag errechnen. Es geht auch, dass der Kindsvater das Geld immer ans Jugendamt überweisen muß und die das sofort an Dich weiterleiten. Dann schreiten die gleich ein, wenn es mal nicht kommt und Du mußt nicht zum Anwalt.
Die ARGE wird aber wegen des Unterhalts hinterher sein, denn sonst ersetzen sie ja sozusagen das Geld, weil der Unterhalt ja auf die Zahlungen für das Kind angerechnet wird. Klar, dass die da alles probieren, damit der Vater zahlt.

Hoffe, ich konnte Dir ein bißchen helfen. Alles Gute!

M.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Hallo

mit der Beistandschaft, da kann ich nur beipflichten. Da brauchst du dich um nichts zu kümmern und kriegst dein Recht.

  1. Bin hauptwohnsitzlich bei meinen Eltern gemeldet, lebe aber
    im Moment noch in einer WG (Nebenwohnsitz) bis zum Spätsommer
    in einer anderen Stadt, jedoch im gleichen Bundesland
    (Sachsen). Möchte nun bei der Kommune, wo ich Hauptwohnsitz
    habe, nächste Woche den ALG II-Antrag stellen und damit um
    Mietübernahme für das WG-Zimmer am Nebenwohnsitz bitten (bei
    meinen Eltern muss ich erst wieder Miete zahlen, wenn ich dort
    ab Herbst wieder „richtig“ einziehe). Geht das??

Ich habe noch nie davon gehört, dass jemand als Hartz4-Empfänger eine Zweitwohnung finanziert bekommt, und ich glaube kaum, dass das bezahlt wird, außer, du hast einen ganz wichtigen Grund (in deren Augen wichtigen Grund! Das kann meiner Meinung nach nur eine Ausbildung, Erwerbstätigkeit, dringende gesundheitliche Gründe oder eventuell noch Zusammenführung von Eheleuten oder so sein). Wenn du also jetzt Miete für das WG-Zimmer haben willst, müsstest du das als Hauptwohnsitz anmelden.

Du musst übrigens ein bisschen aufpassen: Es scheint geplant zu sein, dass erwachsene Kinder bis 25 keine eigene Wohnung mehr bezahlt bekommen sollen. Auf jeden Fall ist es bestimmt schwieriger, eine Wohnung bezahlt zu bekommen, wenn man bei den Eltern wohnt und dann wieder ausziehen will. Allerdings mit Kind sollte das nicht so ein Problem sein.

2.) Ab Ende Juli ziehe ich wieder komplett zu meinen Eltern
(hauptwohnsitz in sachsen) und werde ab diesem Zeitpunkt
alleinerziehende Mutter sein (Kind kommt Ende Juli). Da ich
berufliche Kontakte in eine Stadt in einem anderen Bundesland
(Bayern) geknüpft habe, könnte ich dort stundenweise arbeiten,
wenn das Kind ca. 3/4 Jahr alt ist und es vom Kind aus machbar
wäre. Dafür würde ich für fast umsonst tageweise im Haus einer
Freundin in Bayern wohnen dürfen. Ich würde mich auch
nebenwohnsitzlich in der entsprechenden bayrischen Gemeinde
melden wollen, langfristig viell. auch ganz dort hinziehen.
„DARF“ MAN DAS ALS ALG-II-EMPFÄNGERIN? Befürchte wegen dem
Nebenwohnsitz unangenehme Fragen oder Mietgeldstreichung o.ä.

Wenn du da Geld verdienst oder wenigstens eine Aussicht hast, mal dadurch deinen Lebensunterhalt zu bestreiten, wird das sicherlich möglich sein; ich denke, das kannst du als erhöhte Werbekosten absetzen.

Wenn du Einkünfte durch Arbeit hast, darfst du davon 100 Euro behalten. Darin sind auch Werbekosten enthalten, aber nicht nur. Auf jeden Fall solltest du die Fahrkosten und eventuelle Wohnkosten extra angeben, und alle Quittungen dafür aufbewahren.

MUSS ICH SIE GELTEND
MACHEN???

Ja, auf jeden Fall. Ich denke sowieso, dass die meisten Verbesserungen der Rechte auf Unterhaltszahlungen der nichtverheirateten alleinerziehenden Mütter gegenüber dem Kindsvater in der letzten Zeit ausschließlich den Zweck hatten, Sozialhilfezahlungen einzusparen.

Mir fällt gerade ein, dass neuerdings auch nicht verheiratete Väter gegenüber der Mutter seines Kindes (also nicht nur dem Kind gegenüber) unterhaltspflichtig sind, solange das Kind klein ist. Ich glaube, das kann bis zu drei Jahre der Fall sein.

Und wie bekomme ich raus, wieviel dem Kind zusteht…

Das hat der andere Poster ja schon gesagt.

Viele Grüße
Thea

Hallo

bei der Beistandschaft kannst du es auch so machen, dass der Vater erst ans Jugendamt überweist, und die leiten es an dich weiter.

Das ist sehr praktisch, weil du dich dann wirklich um gar nichts mehr selbst kümmern musst. Der einzige Nachteil ist, dass das Geld dann etwas später kommt, aber Überweisungen gehen heutzutage ja auch immer schneller.

Viele Grüße
Thea

Dank euch & offener Punkt
Hallo,

ich danke euch ganz herzlich für eure Antworten, die mich sehr unterstützen und Klarheit bringen.

Ein Punkt ist mir noch nicht ganz schlüssig: „Forscht“ die ARGE nach, ob ich woanders einen Nebenwohnsitz habe oder interessiert sie das gar nicht, solange ich für diesen Nebenwohnsitz keine Mietkosten, Fahrtkosten etc. übernommen haben möchte. Könnte ja z.B. sein, dass, wenn sie mitbekommen, dass ich fast umsonst in einer Nebenwohnung lebe, sie „verlangen“ könnten, dass ich ganz dorthinziehe (was ich aber natürlich nicht möchte), damit sie den Mietzuschuss für den hauptwohnsitz „sparen“ können?? Oder dass man unangenehm ausgefragt wird, aus welchen Gründen man sich ab und zu außerhalb des Hauptwohnsitzes aufhält (eben in einer Nebenwohnung)??? Oder denke ich da jetzt zu sehr um die Ecke und sehe Gespenster :wink:))??

liebe Grüße und danke nochmals für eure ersten Antworten!!

eure Andrea

Hallo

„Forscht“ die
ARGE nach, ob ich woanders einen Nebenwohnsitz habe oder
interessiert sie das gar nicht, solange ich für diesen
Nebenwohnsitz keine Mietkosten, Fahrtkosten etc. übernommen
haben möchte.

Ich gehe davon aus, dass es ziemlich normal ist, wenn jemand öfters seine Eltern besucht und dann keine Mietkosten dafür hat.

Wie weit die Arge rumforscht, weiß ich nicht genau, es ist bestimmt auch sehr unterschiedlich von Stadt zu Stadt.

Könnte ja z.B. sein, dass, wenn sie mitbekommen,
dass ich fast umsonst in einer Nebenwohnung lebe, sie
„verlangen“ könnten, dass ich ganz dorthinziehe (was ich aber
natürlich nicht möchte), damit sie den Mietzuschuss für den
hauptwohnsitz „sparen“ können??

Meines Wissens ist es irgendwie geplant, dies von allen zu verlangen, die unter 25 Jahre alt sind und wo es möglich ist, bisher aber noch nicht beschlossen worden.

Oder dass man unangenehm
ausgefragt wird, aus welchen Gründen man sich ab und zu
außerhalb des Hauptwohnsitzes aufhält (eben in einer
Nebenwohnung)???

Wieso sollte dich da einer ausfragen? Ich würde der Arge mitteilen, wo mein Wohnsitz ist, und fertig. Du bist doch nicht dazu verpflichtet, einem Amt mitzuteilen, wo du dich am häufigsten aufhältst. Du stehst doch nicht unter Hausarrest oder sowas.

Es wird lediglich erwartet, dass du deine Post mindestens 1 x wöchentlich liest und darauf reagierst. Das muss allerdings wirklich klappen. Wenn die dir schreiben, und du würdest darauf nicht reagieren, das käme sehr schlecht an.

Viele Grüße
Thea

nochmal danke! :smile:
…und hier symbolische Sternchen für dich/für euch (die „echten“ darf man ja erst nach 2 Monaten versenden :wink:)

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LG,
Andrea