Hallo,
Bürger wohnt und arbeitet in Hannover (Niedersachen).
Seine Mutter und seine Freundin wohnen in Regensburg (Bayern).
Bürger hat vor mehr Zeit mit Freundin und Mutter zu verbringen.
Er plant ca. 3-4 Wochenenden pro Monat in Regensburg.
Weil Bürger sich die Fahrtkosten nicht leisten kann (600km), möchte er sie steuerlich absetzen, um die Fahrten finanziell zu ermöglichen.
Bürger (selbständig) erkundigt sich beim FA-Hannover, ob er die Fahrtkosten betrieblich absetzen kann, wenn er einen zweiten Wohnsitz in Regensburg anmeldet, da er dann auch vor hat dort soviel wie möglich seines privaten und familiären Lebens zu verbringen.
Er würde dann an den Wochenenden (mietfrei) bei der Freundin wohnen.
Das FA-Hannover bestätigt ihm die Möglichkeit, die Fahrtkosten steuerlich in vollem Umfang (Bahnfahrt) abzusetzen.
Daraufhin meldet Bürger sich bei der Adresse seiner Freundin in Regensburg als Nebenwohnsitz an.
Nach der Anmeldung fällt ihm auf, dass auf dem Anmeldeformular nicht „Zweitwohnsitz“, sondern „Nebenwohnung“ steht.
Er weiß bis bis heute nicht, ob es zwischen diesen beiden Formulierungen Unterschiede gibt …
Dann erfährt er, durch hörensagen, das die Stadt Regensburg die Nebenwohnung besteuern könnte, zu seinen Lasten.
Ist das in diesem Fall tatsächlich so? … dann wäre Bürger damit vom Regen in die Traufe gestolpert!
Bürger hat aber noch Hoffnung, dass er von dieser Steuer nicht betroffen ist, denn die Wohnung in der er sich in Regensburg aufhält ist nicht seine Wohnung und er zahlt dort auch keine Miete. Es ist nur ein zweiter regelmäßiger Aufenthaltsort, aus Familiären Gründen.
Er besitzt nicht „die rechtliche und tatsächliche Verfügungsgewalt über die Wohnung“ und keinen Mietvertrag … aber weil er sich dort maßgeblich aufhalten will, scheint ihm die Meldung als Nebenwohnsitz / Nebenwohnung zutreffend und angebracht.
Sollen ihm dadurch Steuern entstehen, so wird er mit seiner Familie nicht, wie geplant, regelmäßig Zeit verbringen können, weil er sich das dann einfach nicht leisten könnte und es würde dann also auch kein zweiter Wohnsitz. … zu Lasten der Familiengemeinsamkeit
Frage:
Muss Bürger mit diesen Nebenwohnsitz-Steuern nun rechnen, bzw. treffen diese Steuern in seinem Fall überhaupt zu?
Vielen Dank für Infos …
mfg,
Foh