wenn ich meine neblers aufmache, und die 12volts gegen LES´s tausche mit kippschalter oder auf den originalschalter, kann ich dass als tag fahr licht nehmen? oder muss das tag fahrlicht über zündung laufen??
eine Grauzone sehe ich da nicht. Zum einen muss sich TFL automatisch einschalten, zum anderen darf der Reflektor eines Nebelscheinwerfers dafür nicht genommen werden. Aus gutem Grund, der leuchtet nämlich in den Gegenverkehr.
ja wenn du den NSW aber ausbaust eine LED einbaust Klarglass abdeckung nimmst und auf Steuerpluss legst?? dass whähre exakt das selbe wie normales tagfahrlicht nur in einem runden gehäuse oder sehe ich das falsch? aber wenn ich ein TFL ( teuer ) Kaufe ist es eintragungsfrei!
TFL leuchtet Horizontal gerade, NSW nach unten! es giebt ja keine LWR dafür also kann man das ja manuell ausrichtebn.
deswegen sehe ich es als grauzone, da ich auch echt NARDA in der STVO finde dazu.
in unserer STVO und STVZO gibt es doch keine Grauzonen. Grundsätzlich ist alles verboten, was nicht explizit erlaubt ist! Und es mal ganz salopp zu vormulieren. Auch Tagfahrlichter brauch eine behördliche Zulassung als solche,die mit lichttechnischen Gutachten geprüft sind. Wenn du nun deine Nebelscheinwerfer öffnest, die als solche mit einer Nummer auf dem Bauteil gekennzeichnet sind, erlischt die ABE für dieses Bauteil. Ebenso werden die zugelassenen Tagfahrlichter in einer Betriebsart betrieben (hinter den Streugläsern der Nebler), die so von der lichttechnischen Untersuchung nicht mit geprüft wurde. Somit könnte es rein theoretisch (also sehr sehr theoretisch) zu einer Blendwirkung kommen.
„Leider“ wird die STVZO durch übergeordnete EU Regularien aufgeweicht oder besser gesagt sehr undurchsichtig gemacht, was natürlich nicht bedeutet das man alles machen darf. Also was in der STVZO gut und verständlich geregelt war, ist in der entsprechenden EU-Vorschrift über mehrere Kapitel auseinandergeflückt.
Wie dort beschrieben muß: Das Tagfahrlicht wird automatisch eingeschaltet, sobald die Zündung eingeschaltet wird. Es leuchtet allein ohne weitere Beleuchtungseinrichtungen.
Dann gibt es noch Vorschriften die von der Zulassung der Leuchten ausgehen, manche Hersteller lassen die normalen Abblendlichter mit verminderter Leistung mit der Zündung einschalten, andere Nachrüstsysteme forden das sich das Tagfahrlicht beim Einschalten des Fahrlichtes deaktiviert. Diese Einbauforschriften sind bei jeden Set im Regelfalle beigelegt und müssen beachtet werden, da sie bei der amtlichen Prüfung als ABE so festgehalten wurden.
Eine Nichtbeachtung der Zulassung von Leuchten, oder der Einbauvorschriften kann die Erlöschung der gesammten ABE des Fahrzeugs nach sich ziehen (sofern es auffällt), und dies hat dann so lustige Folgen wie Stilllegung des Fahrzeugs durch die Behörden, Bussgeld, Regressvorderungen anderer, wenn dadurch andere zu Schaden kommen usw.
Dort kannst du dir alle nur erdenklichen Regelungen im juristendeutsch nachlesen, selbst Farbtemperatur, Lichtstärke, Prüfverfahren, usw.
Das Problem ist halt, das bei vorbauen von nicht zugelassenen Gläser oder Scheiben vor das Tagfahrlicht eine ungewollte Streuung undreflektion des Lichtesnicht ausgeschlössen werden kann. Andernfalls hätte diese Scheibe oder ähnliches Bestandteil der Lichttechnischen Untersuchung sein müssen.
ja wenn du den NSW aber ausbaust eine LED einbaust Klarglass
abdeckung nimmst und auf Steuerpluss legst??
Irgend ein Klarglas geht schon mal gar nicht. Wenn Du stattdessen eine brauchbare Streuscheibe nimmst, müsste es klappen. Ob Du so eine passend für das NSW-Gehäuse bekommst, glaube ich aber kaum. Zumindest wird das vermutlich nicht günstiger, als wenn Du gleich einen Komplettpaket nimmst. Zugegeben, je nach Auto muss man erst mal etwas passendes bekommen.
Und bei der Schaltung darfst Du nicht vergessen, dass das TFL ausgehen muss, wenn Du Standlicht einschaltest.