Hallo,
hast du ja sehr schön unter Beachtung FAQ:1129 geschrieben 
Trotzdem ist hier ja kein Rechtsbrett, wollen wir uns also
mehr auf die techn. Aspekte orientieren.
angenommen jemand hat 2 gleichalte u. baugleiche Monitore.
Einer geht kaputt und wird durch Garantie durch ein
Nachfolgemodell ersetzt.
Das Nachfolgemodell hat laut Herstellerangaben eine geringere
Hintergrundbeleuchtung als das Vorgängermodell.
Trotzdem ist der alte Monitor, der noch funktioniert und nicht
getauscht wurde etwas schwächer in der Helligkeit als der neue
Austauschmonitor.
Alterung muß man akzeptieren
Die Garantie-Hotline habe gemeint, dass so ein Monitor
natürlich mit der Zeit an Beleuchtungsintensität verliert und
mit dem neuen Austauschmodell nicht zu vergleiche ist.
Ja, im Prinzip ist das so. Wie stark Alterung zuschlägt, ist
abhängig von der Einsatzzeit, den Umgebungstemp., den
eingestellten Parameter (besonders Helligkeit), der
verwendeten Technologie und der Qualität der Leuchtmittel
und und und …
Expemplarschwankungen innerhalb einer Reihe sind auch möglich.
Der ´alte´ Monitor ist 2 Jahre alt. Darf er dann schon merkbar
schwächer in der Beleuchtung sein, als ein neues Modell?
Die Frage ist doch, ob er zu schwach geworden ist, so dass
man damit nicht mehr arbeiten könnte. Das ist völlig
unabhängig von Vergleichen mit Neugeräten zu beantworten.
Pauschal alt mit neu vergleichen bringt IMHO nix.
Nehmen wir an, es handelt sich um den NEC EA231WMi und sein
Nachfolgemodell NEC EA232WMi.
Hätte der alte Monitor aufgrund der geringeren Beleuchtung
einen Anspruch auf Reparatur oder Austausch? (innerhalb der
Garantiezeit)
Aus techn. Sicht denke ich, wäre das grundsätzlich nicht zu
beanspruchen. Dass LED altern ist allg. kekannt. Deshalb wird
z.B. der Hersteller eine Helligkeitsreserve einbauen, so
dass Neugeräte eben deutlich heller als benötigt ausfallen.
Wenn die LED-Technologie jetzt besser beherrscht wird,
so dass die Alterung langsamer eintritt, kann man die
Reserve kleiner machen. Einen direkten Nachteil hast du
dadurch ja über die Zeit nicht.
Wie du aber Veränderungen von Neu zu alt als Garantie geltend
machen wolltest, ist mit unklar, sofern die techn. Mindestspec.
für die Benutzung noch eingehalten wird.
Gruß Uwi