Guten Tag,
eine Tante ist verstorben ohne Kinder oder Testament zu hinterlassen. Somit ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Erben sind geworden ihre Geschwister sowie Nichten und Neffen.
Ein Neffe (hatte mit der Ehefrau berliner Testament) ist aber bereits vorverstorben. Laut Gesetz können Tote nicht mehr erben.
Sie will aber den Anteil ihres vor langem verstorbenen Mannes als Erbteil! Hat sie einen Anspruch?
Für eine Antwort wäre ich dankbar.
MfG
bobby44797
Hallo,
es kommt immer auf die Erbfolge und die Todeszeit an.
Beispiel1:
Mann erbt. Dann stirbt Mann. Ehefrau von Mann ist mit in der Erbfolge.
Beispiel2:
Vater von Mann stirbt, Mann aber schon tot, Ehefrau von Mann, weil nicht mit Vater von Mann verwandt, ist nicht in der Erbfolge.
Deshalb kommt es im Erbrecht manchmal auf Minuten an, z. B. bei einem Unfall, bei dem beide Elternteile - in welcher Reihenfolge - versterben.
Drs. BOB
es kommt immer auf die Erbfolge und die Todeszeit an.
deine beispiele sind überflüssig, da im ursprungsposte steht:
Ein Neffe (hatte mit der Ehefrau berliner Testament) ist aber :bereits vorverstorben.
damit steht fest, dass die tante den neffen überlebt hat.
eine Tante ist verstorben ohne Kinder oder Testament zu :hinterlassen. Somit ist die gesetzliche Erbfolge eingetreten. Erben :sind geworden ihre Geschwister sowie Nichten und Neffen.
Ein Neffe (hatte mit der Ehefrau berliner Testament) ist aber :bereits vorverstorben. Laut Gesetz können Tote nicht mehr erben.
Sie will aber den Anteil ihres vor langem verstorbenen Mannes als :Erbteil! Hat sie einen Anspruch?
ist der neffe vorverstorben, erben grds. dessen abkömmlinge, §§ 1925 III 1, 1924 III BGB.
da die frau kein abkömmling ist, erbt sie nicht, § 1589 S.1 bgb.
[infolge des testaments erbt sie erst recht nicht, da der erbfall ja bereits zuvor eingetreten ist]
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