Neffen und Nichten als Erben

Hallo Wissende,

eine Frau stirbt und hinterläßt ein beträchtliches Vermögen. Nehmen wir an, diese Frau erstellte kein Testament und als nächste Verwandte sind nur Neffen und Nichten da, also sowohl Kinder der eigenen Geschwister - sagen wir leibliche Neffe und Nichte - als auch Neffen und Nichten des Ehemanns der Verstorbenen - sagen wir angeheiratete Neffn und Nichten. Sind nun in der Erbfolge die leiblichen Neffen und Nichten bevorzugt vor den Angeheirateten, oder sind diese beiden Gruppe gleichgestellt?

Ich bin gespannt auf Eure Antworen und danke recht herzlich.

Wolfgang D.

Die „angeheirateten“ Neffen und Nichten sind gar nicht relevant, da Sie mit der verstorbenen nicht verwandt sind, die bekommen also nichts!

Gruß

Jörg