Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand was dazu sagen kann.
Ich habe 2005 eine Privatinsolvenz angemeldet, der Betrag schrumpfte dann aber auf 400 Euro, da sich der Hauptgläubiger nicht gemeldet hat. Diesen Betrag konnte ich mit einem Vergleich bezahlen und auch die Gerichtskosten für ja leider schon die Inso. Also wurde ich frühzeitg von der Restschuld befreit. Mein negativer Eintrag bei der Schufa besteht aber noch bis 09/2011. Eigentlich war ich der Meinung, das danach wieder alles gut ist. Ich war heute in der Bank und die Dame meinte, der Eintrag ist zwar weg, aber die Banken sehen, dass da mal was war und so bekomme ich nach der Löschung noch mindestens 5 Jahre keine Kreditkarte, Kredit oder ähnliches. Kann das stimmen? Wird man echt für sowas solange bestraft? Ich habe daraus gelernt, aber man ist mit diesem Eintrag nur noch ein halber Mensch, es wird vieles verwährt, wenn es nur ist, dass man auf Wohnungssuche ist…
schon die Inso. Also wurde ich frühzeitg von der Restschuld
befreit. Mein negativer Eintrag bei der Schufa besteht aber
noch bis 09/2011.
hm, negativ ist relativ. Gespeichert wird das Ende des Insolvenzverfahrens für drei Jahre bis zum Jahresende.
Eigentlich war ich der Meinung, das danach
wieder alles gut ist. Ich war heute in der Bank und die Dame
meinte, der Eintrag ist zwar weg, aber die Banken sehen, dass
da mal was war und so bekomme ich nach der Löschung noch
mindestens 5 Jahre keine Kreditkarte, Kredit oder ähnliches.
Fünf Jahre finden eigentlich Anwendungw, wenn ein Insolvenzverfahren mangels Masse abgelehnt wurde. Du kannst ja mal mit der Schufa Kontakt aufnehmen und nachfragen, ob das alles seine Richtigkeit hat.
Grundsätzlich aber ist für jeden potentiellen Kreditgeber nicht uninteressant, daß es in der jüngeren Vergangenheit eine Privatinsolvenz mit Restschuldbefreiung gegeben hat. Die Sache aus einem anderen Blickwinkel betrachtend kann man auch argumentieren, daß das den Kreditnehmer auch vor neuen Dummheiten bewahren soll.
Hallo, ich habe mal eine Frage und hoffe, dass mir jemand was
dazu sagen kann. Ich war heute in der Bank und die Dame
meinte, der Eintrag ist zwar weg, aber die Banken sehen, dass
da mal was war und so bekomme ich nach der Löschung noch
mindestens 5 Jahre keine Kreditkarte, Kredit oder ähnliches.
Willst Du etwa schon wieder andere Menschen ins Unglück stoßen, imdem Du über Kredite und Kreditkarten nachdenkst?
Übrigens: VISA und MasterCards gibt es auch auf Guthabenbasis: http://www.schufafreie-karte.de
Wird man echt für sowas solange bestraft?.. es wird vieles verwährt, wenn es nur ist, dass man auf Wohnungssuche ist…
Die Einträge bei Schufa etc. sind ein Hinweis an Geschäftspartner/ Lieferanten, daß das Zahlungsausfallrisiko bei Dir sehr hoch ist. Wie der Lieferant damit umgeht, ist seine Sache.
Willst Du etwa schon wieder andere Menschen ins Unglück stoßen, imdem Du über Kredite und Kreditkarten nachdenkst?
Übrigens: VISA und MasterCards gibt es auch auf Guthabenbasis: http://www.schufafreie-karte.de
Sorry, du weißt doch überhaupt nicht, warum es zu dieser Insolvenz kam !! Solche Antworten kann man sich echt verkneifen.
Meine Insolvenz lief nur eine sehr kurze Zeit, weil ich GEWILLT war, das Geld zurückzuzahlen.
Mit diesem Negativeintrag bekam ich nicht mal eine Wohnung, weil die meisten eine Schufaauskunft wollen.
Und nein, ich möchte keinen Kredit, weil ich Dinge nur kaufe, wenn ich das Geld bar hinlegen kann !
Hallo, ähnliche Erfahrungen habe ich wegen Verweigerung spezieller Zahlungsform über gesetzliche Verrechnung. Fachanwälte mit Monopolstellung schauen auch gerne bei der SCHUFA und verweigern sogar eine Rechtsberatung. Als eingetragene Behörde darf ich Geld verschieben von staatlicher zur privater Bank in Bekanntgabe bei der Deutsche-Bundesbank, die vertritt zugleich die BAFIN. Eine Sparkasse kann sich diese Geschäftsform vorstellen sobald die Schulden bezahlt sind, die in der SCHUFA stehen und nach drei Jahren dürfte ich ein Konto eröffnen bei einen Mitarbeiter der jahrzehnte in dieser Filiale arbeitet als Kundenberater.
Mein Tip, erkundigen Sie sich bei der Vebraucherzentrale.