Hallo,
meine Frage passt leider mal wieder in kein Brett wirklich gut, deshalb platziere ich sie mal hier.
es ist ja allgemein bekannt, dass g-Kräfte kopfwärts wirkend weniger erträglich sind als fußwärts. Allerdings findet man als Grenzwert für Fahrgeschäfte nur allgemein die Angabe 6 g, ohne Unterscheidung der Richtung. Dürfen diese 6 g also tatsächlich auch kopfwärts erreicht werden? Ich saß schon mehrmals in einem solchen Fahrgeschäft, wo man teilweise am unteren Scheitelpunkt, wo auch die maximale Geschwindigkeit erreicht wird, genau mit dem Kopf nach unten hing. Das fühlt sich wirklich nicht unbedingt gesund an und ich wundere mich, dass der deutsche Gesetzgeber sowas zulässt.
Beispielvideo: http://www.youtube.com/watch?v=JPkU4sYnwYw (bei 1:50)
Hier dürften 5 g negativ erreicht werden… Ist das wirklich unbedenklich?
MfG,
Marius