Negativäußerungen des alten AG

Hallo
Was kann ich tun wenn ich erfahre ,das mein alter Arbeitgeber mich telefonisch sowie im persönlichen Gespräch beim neuen Arbeitgeber
in übelster Weise schlecht macht.Was nachweislich nicht stimmt(Belege)Ich war unter anderem auf Provisionsbasis beschäftigt.Die sprechen eine andere Sprache.

Fragen:

Hat jemand ähnliche Erfahrungen gemacht?

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Gibt es evt. Gesetzestexte ,Links, Internetseiten oder ähnliches?

Ich danke Euch für eure Mühe

Gruß Jürgen

Hi!

Das Problem ist die Nachweisbarkeit! Wenn du das beweisen kannst hattu einige Möglichkeiten…

  • einstweilige Verfügung erwirken bei Gericht - hat den Vorteil, daß ein verstoß kosten würde und die meisten Menschen lernen halt nur wenn es ans Geld geht

  • Strafanzeige erstatten, denn das dies Verleumdung/Rufmord ist sollte unstrittig sein. Wenn du es nicht beweisen kannst würde ich Strafanzeige wegen Verdachtes (!) stellen. Die anzeige sollte baer „emotionslos“ sein und guten Stiles

  • Klage einreichen auf Schadensersatz wegen Rufschädigung

Gruß

Bernd

Hi Jürgen!

Ich bin zwar keine Rechtsexpertin, aber ich wollte Dir nur auf etwas aufmerksam machen:

So als Laie wirst Du kaum schaffen, daß Dein Chef (oder wer auch immer) sich mit jemand telefonisch in Verbindung setzt und mehr oder weniger auf privater Basis Deine alten Chef etwas fragt.

Für mich kommt das als ob jemand bei mir anrufen würde und nach Feststellung von wer es ist (also kein Scherz, Werbung o.Ä.) mich fragt was ich von einem gemeinsamen Bekannten denke. Dazu kommt, daß ich diese Bekannte vermutlich nie wieder sehen werde (oder sehr selten).

Bitte nimm mir das nicht übel. Ich wollte dir damit nur sagen, daß was 2 Menschen telefonisch miteinander besprechen unter keinen strikten Gesetz fallen kann (Ausnahmen gibt es immer, aber nicht hier…)

Schönen, laienhaften Gruß
Helena

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Hallo,

Bitte nimm mir das nicht übel. Ich wollte dir damit nur sagen,
daß was 2 Menschen telefonisch miteinander besprechen unter
keinen strikten Gesetz fallen kann (Ausnahmen gibt es immer, aber nicht hier…)

wieso sollte das nicht den Tatbestand der Verleumdung oder üblen Nachrede erfüllen ? Wenn er seine Behauptungen beweisen kann und ihn die Aussagen des Ex-AGs stören (mir würden sie am *rsch vorbeigehen), soll er Anzeige erstatten. Privatklage steht immer offen.

Gruss
Enno

Was sagt der neue Arbeitgeber?

Hallo
Was kann ich tun wenn ich erfahre ,das mein alter Arbeitgeber
mich telefonisch sowie im persönlichen Gespräch beim neuen
Arbeitgeber
in übelster Weise schlecht macht.

Hallo Jürgen,

um mal bei der Beweisbarkeit durch Zeugen zu bleiben…Von wem weisst Du die Behauptungen von deinem alten AG. Hat Dein neuer AG davon berichtet? Kannst Du ihn als Zeugen benennen? Was hält er von diesen Beschuldigungen deines alten AG?

Und welche Folgen hätte es für dein neues Arbeitsverhältnis, wenn Du auf den alten AG reagierst. Du brauchst hier auf jeden Fall die Unterstützung deines neuen AGs.

Ansonsten läßt sich über eine theoretische Möglichkeit hinaus nicht wirklich was unternehmen.

Gruß

ALex

Manchmal helfen Gespräche

Was kann ich tun wenn ich erfahre ,das mein alter Arbeitgeber
mich telefonisch sowie im persönlichen Gespräch beim neuen
Arbeitgeber n übelster Weise schlecht macht.Was nachweislich nicht
stimmt (Belege).

Wie kann ich mich dagegen wehren?

Gibt es evt. Gesetzestexte ,Links, Internetseiten oder
ähnliches?

Hallo,

Du solltest Dir sehr genau überlegen, wie vertrauenswürdig die Quelle ist, von der Du die Information hast, dass Dich Dein alter AG beim neuen anschwärzt. Danach machst Du Dir Gedanken über jeden Punkt der geäusserten „Anschuldigungen“ und wie Du ihn entkräften kannst. Da Du hier schreibst, dass die Aussagen Deines alten AG „nachweislich“ nicht stimmen, sollte das kein Problem sein.

Anschliessend suchst Du das Gespräch mit Deinem neuen Arbeitgeber und nicht mit dem alten! Den Vorschlag mancher Hitzköpfe, den früheren Brötchengeber umgehend vor den Kadi zu zerren (ob mit oder ohne guten „Stil“), würde ich getrost in die Tonne treten. Du solltest Dich auf Deinen neuen Job konzentrieren, nicht auf ein juristisches Geplänkel, welches Dir dafür nur die Zeit raubt! - Ausserdem: Wenn an der Sache wirklich was dran ist, wird Dein neuer Arbeitgeber Deine rechtlichen Aktivitäten mit Interesse verfolgen und sich dabei schon mal Gedanken über das bestehende Dienstverhältnis mit Dir machen…

Gruss,
Andreas

Hi Enno!
Danke für Deine Antwort!! :o))

Sogar mir als Laie ist es bewußt, daß man jederzeit eine Klage einreichen darf/kann. Dieses Recht hat man immer und bewirkt nie.

Aber wie jemand hier bereits schon sagte, das Hauptproblem wird sein, dies zu beweisen. Mit meinem Posting und der darin enthaltenen Beispiel wollte ich das nur betonen und beschreiben. Sonst eigentlich nichts.

Einen ganz schönen Gruß
Helena

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