Hallo in die Expertenrunde,
ich habe heute meine erste negative Bewertung bei Ebay bekommen. Das wäre nicht sonderlich spektakulär, wenn es es gerechtfertig wäre…allerdings ist es das nicht. Es ist ganz klar eine Racheaktion, weil ich den Verkäufer vorher auch negativ bewertet habe…allerdings m.E. nach gerechtfertigt (nach 10 Wochen weder eine Nachricht noch die ersteigerte Ware…und bezahlt hatte ich sofort).
Die Person hat mich in ihrer Bewertung als „absoluter Unmensch“ bezeichnet. Das ist mir persönlich relativ schnuppe…allerdings schmälert dies doch erheblich meine Vertrauenswürdigkeit und meinen guten Ruf als Ebay-Handelspartner.
Ich habe mich mit dieser Sache an Ebay gewandt und man riet mir dort, die Bewertung entsprechend zu kommentieren und damit richtig zu stellen…allerdings stehen mir dafür gerade mal 80 Zeichen zur Verfügung und das reicht beim besten Willen nicht aus.
Daher meine Frage, was ich noch tun kann.
Kann ich von Ebay verlangen, die Bewertung komplett zu löschen ?
Habe ich rechtliche Mittel, um die Person zur Verantwortung zu ziehen…evtl. wegen Beleidigung oder Rufschädigung etc. ?
Wie gesagt, es geht mir eigentlich nur um meinen angeknacksten Ruf…nicht um die Beleidigung an sich.
Bin für jede Antwort/für jeden Tipp dankbar.
Gruß
Jörg (der trotz allem kein Unmensch ist)
(leicht off-topic)