Negative Bewertung bei Ebay

Hallo in die Expertenrunde,

ich habe heute meine erste negative Bewertung bei Ebay bekommen. Das wäre nicht sonderlich spektakulär, wenn es es gerechtfertig wäre…allerdings ist es das nicht. Es ist ganz klar eine Racheaktion, weil ich den Verkäufer vorher auch negativ bewertet habe…allerdings m.E. nach gerechtfertigt (nach 10 Wochen weder eine Nachricht noch die ersteigerte Ware…und bezahlt hatte ich sofort).

Die Person hat mich in ihrer Bewertung als „absoluter Unmensch“ bezeichnet. Das ist mir persönlich relativ schnuppe…allerdings schmälert dies doch erheblich meine Vertrauenswürdigkeit und meinen guten Ruf als Ebay-Handelspartner.
Ich habe mich mit dieser Sache an Ebay gewandt und man riet mir dort, die Bewertung entsprechend zu kommentieren und damit richtig zu stellen…allerdings stehen mir dafür gerade mal 80 Zeichen zur Verfügung und das reicht beim besten Willen nicht aus.

Daher meine Frage, was ich noch tun kann.
Kann ich von Ebay verlangen, die Bewertung komplett zu löschen ?
Habe ich rechtliche Mittel, um die Person zur Verantwortung zu ziehen…evtl. wegen Beleidigung oder Rufschädigung etc. ?

Wie gesagt, es geht mir eigentlich nur um meinen angeknacksten Ruf…nicht um die Beleidigung an sich.

Bin für jede Antwort/für jeden Tipp dankbar.

Gruß

Jörg (der trotz allem kein Unmensch ist)

Hallo Jörg,

das Ebay-Bewertungssystem und die Tatsache, daß einmal abgegebene Bewertungen nur in wenigen Sonderfällen löschbar sind, ist allen Teilnehmern an der Handelsplattform bekannt. Damit wird es aussichtslos sein, gegen eine Dir nicht gefallende Bewertung vorzugehen. Wenn man sich manche überschwengliche Positivbewertung ansieht, wird dagegen gewiß niemand vorgehen wollen, aber von objektiver Bewertung ist es eben doch weit entfernt. Wenn Ebay die Bewertungen, die ja stets nur einen subjektiven Eindruck wiedergeben, nicht zum Dauerthema von Auseinandersetzungen machen möchte, kann Ebay nur so vorgehen, wie es jetzt gehandhabt wird.

Die Gefahr fehlender Objektivität einzelner Bewertungen besteht immer und sollte jedem bewußt sein. Ich würde solchem Ausreißer - begründet oder nicht - kein besonderes Gewicht zumessen. Manche Negativbewertung ist zudem so unsinnig oder emotional begründet, daß man sie ohne Aufregung ruhig stehen lassen kann. Was soll’s, im Gesamtbild vieler Positivbewertungen gehen einzelne Ausreißer unter.

Wenn da etwas von „Unmensch“ steht, halte ich das für einen harmlosen Fall, denn es fällt disqualifizierend auf den Schreiber zurück. In anderen, nicht so eindeutig erkennbaren Fällen würde ich einen Kommentar schreiben, etwa „dumm gelaufen ohne böse Absicht“. Eine endlose Story mit allen möglichen Details kann man dort nicht ablassen, interessiert aber auch keinen.

Gruß
Wolfgang

Hallo Jörg,
genau das gleiche ist mir bei Ebay auch schon passiert. Ich habe dazu einen ausführlichen Kommentar auf meine Mich-Seite geschrieben. Habe sogar einmal dazu positive Resonanz von einem andern Ebayer bekommen. Du kannst ja als Kommentar auf die negative Bewertung schreiben: „Beachtet bitte meinen ausführlichen Kommentar auf meiner Mich-Seite.“ Ansonsten kann ich dir noch einen Tip geben, den ich hier neulich gelesen habe und mir gemerkt habe: Wenn du eine negative Bewertung abgeben willst, warte erst, bis der andere dich bewertet hat oder warte bis zum letzten Tag, an dem du die Bewertung abgeben kannst (ich glaube, 90 Tage geht das).

Gruß
Nelly

„Beachtet bitte meinen
ausführlichen Kommentar auf meiner Mich-Seite.“ Ansonsten kann
ich dir noch einen Tip geben, den ich hier neulich gelesen
habe und mir gemerkt habe: Wenn du eine negative Bewertung
abgeben willst, warte erst, bis der andere dich bewertet hat
oder warte bis zum letzten Tag, an dem du die Bewertung
abgeben kannst

Hallo Nelly,

was für ein Aufwand an kleinkarierter Krümelkackerei! Mensch, seh’ das doch bitte lockerer! Der Spaß besteht in der Spannung, im schnell gemachten Geschäft. Spaßbremsen sind die verbiesterten Leute, die noch nach Monaten nachkarten. Natürlich machen auch die Leute keinen Spaß, die für ein paar Euro zum Betrug bereit sind. Aber auch solche Zeitgenossen fertigt man am besten sofort ab und vergißt den Fall. Der rechthaberische Feldzug im Bewertungsforum ist nur albern.

Im übrigen gibts bei Ebay einen Abwicklungsservice, der Ärger wirksam vorbeugt. Wenn es Ärger gibt, wollten die Teilnehmer den letzten Cent sparen und verzichteten auf den Service. Mancher ist zu geizig für die Kosten des versicherten Pakets und verschickt als Päckchen. Geht’s schief, verfassen die leichtfertigen Geizkragen Haßtiraden.

Gruß
Wolfgang

easy - Löschung überhaupt kein Problem
Hallo Jörg,

Ebay streichen ohne mit der Wimper zu zucken die negative Bewertung, wenn sie nicht der Wahrheit entspricht. (Der Punktabzug bei Deiner Punktsumme bleibt allerdings, weiß jetzt nicht, wie man das nennen soll, aber Du weißt, was ich meine? Ein erfahrener Ebayer wird also bemerken, daß da mal ne negative Bewertung war, weil Punkte und Bewertungen nicht übereinstimmen.)

Ich hatte mal das gleiche Problem mit einer Rachebewertung, in der mir unterstellt wurde, ich würde nicht zahlen und drohen.

Ich habe daraufhin ein bißchen rumgesucht

http://pages.ebay.de/help/community/fbremove.html

und auf der Ebay-Seite das Formular für eine Eidesstattliche Erklärung gefunden. (Es gibt auch ausführliche Hilfe-Seiten.)

http://pages.ebay.de/help/community/defam-form.html

Die druckst Du aus, unterschreibst sie, schickst den Screenshot der negativen Bewertung hin, beschreibst kurz den Fall (weise darauf hin, daß es eine Rachebewertung war) und ab damit an die angegebene Adresse (nur per Post!). 2 Wochen später ist das Ding gelöscht.

Hilfreich ist es natürlich, wenn der Bewertende ein paar objektiv nachweisbare Lügen in die Welt setzt, wie in meinem Fall. Wie ist das bei Dir? Es scheint aber auch bei Beleidigungen zu funktionieren.

Ach ja, ich habe auf der Bewertungsliste des Verkäufers die Profile von den Leuten angesehen, die auch negative Bewertungen abgegeben haben. Fast alle hatten dann selbst eine neg. Bewertung. Ich hab dann mit einigen Kontakt aufgenommen, und auch sie haben die Löschung erfolgreich erwirkt.

Also - alles kein Problem! Ich nehme mal an, daß sich Ebay der Problematik der Rachebewertungen durchaus bewußt ist. Sie können aber nicht ihre besten Kunden (in dem Fall schon 10.000 Bewertungen) rauswerfen, also sind sie in der Regel sehr verständnisvoll und entgegenkommend bei der Löschung.

ciao,
erik

Hallo Jörg,

beschwere Dich bei Ebay. Dort tummeln sich zunehmend mehr Händler, die abzocken. Wenn der Kunde dann negativ bewertet, wird auch der Kunde negativ bewertet. Mir ist aus dem beruflichen Umfeld ein Fall bekannt, da wurde der Kunde aufgefordert, die negative Bewertung zurückzunehmen, dann würde er, der Händler seine (ungerechtfertige - mein Zusatz) negative Bewertung korrigieren. Der Visitenkartenanbieter war nicht in der Lage rechtzeitig zu liefern, verzögerte mit immer neuen Begründungen die Lieferung und als der Kunde zurückgetreten ist, bestand er auf der Auftragserfüllung, obwohl er erneut keinen Termin nennen konnte, sondern nun sogar Vorauskasse wollte.

Gruss Günter

ich habe heute meine erste negative Bewertung bei Ebay
bekommen. Das wäre nicht sonderlich spektakulär, wenn es es
gerechtfertig wäre…allerdings ist es das nicht. Es ist ganz
klar eine Racheaktion, weil ich den Verkäufer vorher auch
negativ bewertet habe…allerdings m.E. nach gerechtfertigt
(nach 10 Wochen weder eine Nachricht noch die ersteigerte
Ware…und bezahlt hatte ich sofort).

Die Person hat mich in ihrer Bewertung als „absoluter
Unmensch“

Dies ist schlichtweg eine Beleidigung und hat mit der Bewertung bei Ebay nichts zu tun. In diese Bewertungen gehören Qualitätsmerkmale, Besonderheiten bei Lieferungen, bei Mängel die Beseitigung derselben und/oder Fragen in Zusammenhang mit der Zahlungsmoral.

bezeichnet. Das ist mir persönlich relativ

schnuppe…allerdings schmälert dies doch erheblich meine
Vertrauenswürdigkeit und meinen guten Ruf als
Ebay-Handelspartner.
Ich habe mich mit dieser Sache an Ebay gewandt und man riet
mir dort, die Bewertung entsprechend zu kommentieren und damit
richtig zu stellen…allerdings stehen mir dafür gerade mal 80
Zeichen zur Verfügung und das reicht beim besten Willen nicht
aus.

Verlange von Ebay die Entfernung persönlich abwertender Bewertungen, die mit dem Kaufverhalten und der Zahlungsmoral nichts zu tun haben, sondern einzig und allein dem Bewerter dazu dienen, Dich über Ebay öffentlich zu beleidigen.

Daher meine Frage, was ich noch tun kann.
Kann ich von Ebay verlangen, die Bewertung komplett zu löschen

Ja, denn hier geht es um eine klare Beleidigung.

Habe ich rechtliche Mittel, um die Person zur Verantwortung zu
ziehen…evtl. wegen Beleidigung oder Rufschädigung etc. ?

Anwalt einschalten, der sich im Internetrecht auskennt.

Wie gesagt, es geht mir eigentlich nur um meinen angeknacksten
Ruf…nicht um die Beleidigung an sich.

Du wirst Dich entscheiden müssen, ob Dein Ruf angeknacht ist oder ob Du die Beleidigung akzeptierst.

Gruss Günter

Hi!

Das würde ich locker sehen. Es gibt bei EBay zahlreiche Arschlöcher (sorry), die ihren Verpflichtungen nicht nachkommen und nach erfolgter negativer Bewertung dann mit einer Racheaktion reagieren. Das weiss jeder und daher sind vereinzelte negative Bewertungen auch kein Problem.
Ich persönlich habe 92 gute und eine schlechte Bewertung. Die schlechte Bewertung ist entsprechend kommentiert und fertig. Hat nie irgendwen gejuckt.

Grüße,

Mathias

:smile: (leicht off-topic)
Hi Matthias,

Hat nie irgendwen gejuckt.

Woher willst Du das wissen? Die Leute, die es gejuckt hat, sind ja gar nicht erst mit Dir in Kontakt getreten!

Wenn ich fremde Bewertungsprofile sehe, scrolle ich immer erst mal nach den negativen durch. Die positiven sagen eh alle das gleiche.

Ich stimme Dir zu, es ist nicht tragisch, aber sein muß es auch nicht. Und da die Löschung vergleichsweise einfach ist…

ciao,
erik

Eine sehr gute Übersicht zum Thema Bewertungen bei ebay findet sich hier: http://www.recht.help/informationen/ebay-recht-und-internetrecht/negative-schlechte-bewertung-bei-ebay-amazon-ansprueche-loeschen-entfernen/

Demnach gilt:

  • Niemand ist verpflichtet, nach der Transaktion eine Bewertung abzugeben. Es besteht insoweit kein Anspruch.
    Wird eine Bewertung abgegeben, so sollte diese wahrheitsgemäß, sachlich und neutral sein.

  • Ein Löschungsanspruch besteht bei einer Meinungsäußerung, wenn die Bewertung herabwürdigend ist und eine unsachliche Schmähkritik darstellt. Dies ist vor allem bei Beleidigungen der Fall.

  • Werden lediglich Tatsachen vorgetragen, so besteht ein Löschungsanspruch dann, wenn die Behauptungen unwahr sind. Der Bewerter hat die Richtigkeit des Tatsachenvortrages zu beweisen.

  • Ungerechtfertigte Bewertungen führen unter Umständen zu einer Schadensersatzpflicht des Bewerters!