Negative eBay-Bewertung -> geschäftsschädigend?

Hallo,

gesetzt den Fall, man ersteigert einen Artikela auf eBay für 10 EUR plus 8 EUR Versand. Die Artikelbeschreibung beschreibt nicht genau den Inhalt, sondern nur den Warentyp, sowie „mehrere originalverpackte Artikel“ und „Paket“. Beim Durchlesen der Beschreibung bekommt man den Eindruck, es wird hier ein „Schnäppchenpaket“ ersteigert.

Tatsächlich enthält das „Paket“ (das in Wirklichkeit ein Päckchen ist) 2 kleine Artikel im Gesamtwert von 4 EUR. Schon der Versand ist teuerer!

Man kontaktiert den Verkäufer, erklärt die Situation und bittet um Rückmeldung, um die Angelegenheit zu regeln. Frist: 4 Tage. Der Verkäufer meldet sich bis Ablauf der Frist nicht, und man gibt eine negative Bewertung, in der steht, dass der Warenwert nur bei 4 EUR liegt, und dass der Kauf sich nicht lohnt.

Der Verkäufer droht daraufhin mit einer Mail im Wortlaut:

„Sehr geehrter Kunde,
Ihre Bewertung können wir überhaupt nicht nachvollziehen.Sie haben sich ja nicht mal bezüglich einer Reklamation bei uns gemeldet. Desweiteren ist nach den Ebay Richtlinien die Abwicklung der Auktion zu bewerten und nicht der Artikel. Daher behalten wir uns vor, auch Ebay über Ihr Fehlverhalten in Kenntnis zu setzen. Daher geben wir Ihnen Gelegenheit, die Bewertung bis heute 20 Uhr zu entfernen.
Andernfalls werden wir die Bewertung per richterlicher Verfügung auf Ihre Kosten löschen lassen, da diese Geschäftsschädigend und nicht rechtens ist. Der Streitwert hierfür liegt bei ca. 5000 EURO.
Wir behalten uns ebenfalls eine KLage auf Schadensersatz vor, die Sie umgehen können, indem Sie mit dem Ihnen geschickten Link, die Bewertung zurück nehmen.
Ersparen Sie sich die unnötigen Kosten und uns die Mühe.
Mit freundlichen Grüßen“

Das ist doch dreist, oder? Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hier um eine leere Drohung handelt? Der Verkäufer hat inzwischen auch eine negative „Rachebewertung“ abgegeben.

Mich würde Euere Meinung hierzu interessieren.

Viele Grüße,
Andreas

negative eBay-Bewertung -> geschäftsschädigend?
Das ist ein nicht ganz neue Masche bei Ebay. Ich habe einen solchen Vogel auch schon mal bei Ebay angezeigt, allerdings ohen nennenswerten Erfolg. Ich habe auf eine solche Drohung hin einfach zurückgeschossen und Ihn aufgefordert unverzüglich Klage einzureichen. :smile: es ist nie etwas passiert.
Es ist auch dummes Zeug von Geschäftsschädigung zu reden, wenn man sich den Bewertungen durch Teilnahme bei Ebay ausdrücklich stellt. Das ist Teil von Ebay, fertig. Also bleib cool, Du kannst Dir umgedreht ja ein paar Drohungen eifallen lassen, die genauso haltlos sind :smile:

Grüße rankin

Hallo!

Ihre Bewertung können wir überhaupt nicht nachvollziehen.

Witzig. Es gibt keinen Anspruch auf eine Bewertung und wer eine Bewertung abgibt, muß nicht vorher fragen, ob sie nachvollziehbar ist. Ebay-Bewertungen erfolgen nach Empfinden/Eindruck, sind also subjektiv. Jetzt will jemand positive Empfindung einklagen? Klingt irgendwie albern.

Gruß
Wolfgang

Hallo,
irgendwo Recht hat der Verkäufer schon, denn man bewertet wirklich die
Abwicklung und nicht den Artikel. Zur Abwicklung gehört aber auch, dass
die Beschreibung des Artikel stimmt. Wenn das nicht der Fall ist, dann
ist das schon eine negative Bewertung wert. Wenn sogar bewusst
fehlerhaft beschrieben wird, dann kann hier auch ein Betrug vorliegen.
Und wenn alles stimmt und man vielleicht nur mal wieder im Geiz-ist-
geil-Fieber war und zu schnell gelesen hat, dann kann der Verkäufer
sicher auf Entfernung der Bewertung drängen. Aber nicht mit Aufwand,
den er da gerne hätte.
vE
Richard

also ich habe letztens darüber zufällig gelesen, im grunde ist es so, solange die negative bewertung haltbar ist, und die gründe dafür belegbar sind, dann steht ihr nichts im wege.

genaueres kann man auch dort nachlesen:
http://www.interest.de/DP/ausgaben.php?b=rec&art=429…

leider nicht kostenlos.

Die gerichte sind jedenfalls sehr streng was unbegründete miese bewertungen angeht. Aber anscheinend nutzen das andere händler aus um auf ehrliche kunden druck auszuüben.

vll. konnte ich ja ein bisschen helfen

Hallo,

gesetzt den Fall, man ersteigert einen Artikela auf eBay für
10 EUR plus 8 EUR Versand.

sorry, aber ich verstehe nicht ganz, warum du dich darüber aufregst, wenn du schon vorher weißt, dass die Versandkosten im Verhältnis zum angegebenen Warenwert 80%!!! betragen. Das ist so hoch, das würde ich nie machen, wenn es kein besonderes seltenes Stück, o. ä ist.

Die Artikelbeschreibung beschreibt
nicht genau den Inhalt, sondern nur den Warentyp, sowie
„mehrere originalverpackte Artikel“ und „Paket“. Beim
Durchlesen der Beschreibung bekommt man den Eindruck, es wird
hier ein „Schnäppchenpaket“ ersteigert.

Also auch ganz ‚bewusst‘ die sogenannte Katze im Sack gekauft?
Kann man bei ebay nicht Anfagen an den Verkäufer stellen?

Tatsächlich enthält das „Paket“ (das in Wirklichkeit ein
Päckchen ist) 2 kleine Artikel im Gesamtwert von 4 EUR. Schon
der Versand ist teuerer!

Naj, zu den Versandkosten siehe oben :wink:
Wenn ich etwas verkaufe, habe ich der Regel eine Gewinnabsicht. Ich verstehe nicht, woher du einen Anspruch ableiten möchtest, dass der Wert des ersteigerten/gekauften Gegenstandes genau den tatsächlichen Gegenwert haben muss. Nicht alles bei Ebay ist günstig, aber vieles halt so billig, dass es einem mitunter teuer zu stehen kommt.

Sorry, aber diese Bemerkungen konnte ich mir jetzt leider nicht verkneifen

Die andere eigentliche Sache kann ich rechtlich leider nicht beurteilen. Rein ‚moralisch‘ hast du natürlich Recht, die anderen zu warenen/informieren und die Reaktion des ‚ertappten Neppers‘ ist schon recht frech.

Viel Glück!!

PS:
Hervorhebung durch mich

NG Marion