Negative Feststellungsklage gegen Ordnungsamt ?

Der fiktive Fall : könnte etwa 4.000.000 in D eintreten.

Ein Dauer(-Teil-)Arbeitsloser, älter und schwerbehindert
wird vom Arbeitsamt „zur Brust genommen“. Eine Tochter
der DIAKONIE unterhält sich mit ihm im Auftrag des Arbeitsamtes.

Ziel : Die (Teil-)Arbeitslosigkeit beenden.
Bisher : Alles Gut.

Das Gespräch mit dem „Sozialmenschen“ ist „umfangreich“, es wird,
anders als im Arbeitsamt, alles und offen besprochen. Alles,
einfach alles.
Dann stellt sich raus, der (Teil-)Arbeitslose hat in seinem
Garten einen kleinen Bagger mit dem er gräbt und gräbt und gräbt…

Der Sozialmensch bringt den Arbeitslosen nun auf die Idee,
sich und den Bagger zu vermarkten. Anruf beim Arbeitsamt :
dort helle Freude !

Der Arbeitslose setzt eine Anzeige ins Internet, weil
sehr günstig und viel gelesen…

Das wiederum liest denn gleich ein böser Zeitgenosse und der
ruft das Ordnungsamt an, weil zu vermuten sei, dass doch gar
kein Gewerbe angemeldet sei. Und der böse Mensch gibt denn
gleich an, wo diese Sache im Internet angeboten wird.

Nun ist es so, dass der Mensch vom Ordnungsamt sich leider,
leider verschrieben hat und kann das Angebot gar nicht
finden. So ein Pech…denn nun kann das Ordnungsamt ja
erst mal gar nichts unternehmen…

Aber, weil alle auf dem Lande wohnen und Jeder Jeden kennt,
und sich alle mal treffen, sagt der Mann vom Ordnungsamt
dem Arbeitslosen, was er weis und das er ihm, dem Arbeitslosen
„wohl eine verpassen muss“, wenn der böse Mensch noch mal
anruft und den richtigen Internet-Standort durchgibt…
man kann sich ja nicht immer verschreiben…

Nun will also ein Grossteil der Bevölkerung, Regierung und
Opposition sowieso, dass sich jeder um eigene Einkunft
bemüht. Unser Beispielsmann selber auch. Arbeitsamt und
Sozialmann sind happy…

Erst einen Betrieb anmelden, so mit allem drum und dran,
würde bedeuten, dass unser Beispielsmann vom Arbeitsamt
weg wäre…in eine absolut ungewisse Zukunft.
Erspartes, um ne Zeit zu überbrücken hat er nicht…
Er muss also auf den ersten Auftrag warten und dann
„anmelden“…

…aber, so geht das ja nicht, weil das Ordnungsamt
sagt, erst anmelden, Erlaubnis abwarten,dann werben,
dann auf Auftrag hoffen…

In einer negativen Feststellungsklage gegen das
„befreundete“ Ordnungsamt vor dem Verwaltungsgericht
soll festgestellt werden :
der Antragsteller ist nicht verpflichtet,
bei dem Ordnungsamt eine Gewerbe anzumelden,
bevor er tatsächlich tätig wird.

So, der Geistesblitz dahinter :
Wenn der Weg so ist, wie das Ordnungsamt
sagt, beisst sich die Katze in den
Schwanz und zahlreiche Ideen, so ausge-
fallen die sein mögen, scheitern schon
im Ansatz an Vorschriften…

Hallo…

*gerade mal in meinem Garten geschaut…hmmmm da steht aber nicht zufällig ein Bagger rum…*g* *

Die Klage hätte wenig Aussicht auf Erfolg,weil das Gewerberecht eindeutig im Gesetz niedergelegt ist…

Frank

für den Fall, dass die Rechtsvorschriften nicht bis dahin geändert werden :wink:

Es ist eindeutig geregelt, dass man ein Gewerbe anmelden muss.
Dauert ca. 15 min., kostet nicht die Welt und kann auch rückwirkend geschehen.
Durch die Gewerbeanmeldung folgen diverse Anmeldungen bei anderen Ämtern und Stellen, die der Arbeitslose garantiert „vergessen“ hätte (z.B. Finanzamt, IHK etc).
Es wird auch geprüft, ob er das Gewerbe überhaupt ausüben darf (evtl. geschützte Berufsbezeichnung).

Gruß
HaweThie

Ja, Leute, Ihr habt soweit Recht !

Die Frage ist hier, ob die Konkurrenz der unterschiedlichen
Gesetze und Vorgaben ein dermaßen Widerspruch ist, dass
ggf. im „!Instanzenweg“ (bis ganz nach oben) diese Konkurrenz
aufgehoben werden kann / muss.

Während der „Sozialmensch“ und das Arbeitsamt eine Party
feiern, weil sie nun das unermesliche Glück haben, so wie
von der Politik und der herrschenden Meinung aufgegeben,
„ihre Kunden“ loszuwerden, sagt das Ordnungsamt aufgrund
seiner Vorschriften : das darfste aber erst gar nicht
probieren…nicht so…nicht ohne Abmeldung beim
Arbeitsamt, nicht ohne Gewerbeanmeldung. Die Katze beisst
sich so in den Schwanz.

Wo ist also mein Gedankenfehler ?

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seiner Vorschriften : das darfste aber erst gar nicht
probieren…nicht so…nicht ohne Abmeldung beim
Arbeitsamt, nicht ohne Gewerbeanmeldung. Die Katze beisst
sich so in den Schwanz.

Ich sehe nicht, welche Auswirkung die _bloße_ Anmeldung eines (Neben-)Gewerbes auf Arbeitslosengeld haben sollte.

Ist ein zu prüfendes Argument. Danke.

[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]

Ist ein zu prüfendes Argument. Danke.

hi,

nur einkünfte die du tatsächlich mit einem gewerbe erzielts, sind auf arbeitslosenhilfe oder sozialhilfe anzurechnen, hier gibt es für solche „anlaufversucher“ wie dich auch übergangsregelungen. du solltest dich bei positiver idee auch vom arbeitsamt über weitere überbrückungsmaßnahmen informieren lassen (stichworte: Ich AG, überbrückungsgeld, coaching für existenzgründer).

mfg vom

showbee

Ja, genau. Dafür gibt es eine richtig gute Förderung. Man muß nur ein Gewerbe anmelden und sich z.B. von einem Steuerberater bescheinigen lassen, daß das Geschäft Aussicht auf Erfolg hat.
Allerdings kann man das nicht ewig ruhen lassen. Das Arbeitsamt will nach einiger Zeit auch Erfolge sehen.