Der fiktive Fall : könnte etwa 4.000.000 in D eintreten.
Ein Dauer(-Teil-)Arbeitsloser, älter und schwerbehindert
wird vom Arbeitsamt „zur Brust genommen“. Eine Tochter
der DIAKONIE unterhält sich mit ihm im Auftrag des Arbeitsamtes.
Ziel : Die (Teil-)Arbeitslosigkeit beenden.
Bisher : Alles Gut.
Das Gespräch mit dem „Sozialmenschen“ ist „umfangreich“, es wird,
anders als im Arbeitsamt, alles und offen besprochen. Alles,
einfach alles.
Dann stellt sich raus, der (Teil-)Arbeitslose hat in seinem
Garten einen kleinen Bagger mit dem er gräbt und gräbt und gräbt…
Der Sozialmensch bringt den Arbeitslosen nun auf die Idee,
sich und den Bagger zu vermarkten. Anruf beim Arbeitsamt :
dort helle Freude !
Der Arbeitslose setzt eine Anzeige ins Internet, weil
sehr günstig und viel gelesen…
Das wiederum liest denn gleich ein böser Zeitgenosse und der
ruft das Ordnungsamt an, weil zu vermuten sei, dass doch gar
kein Gewerbe angemeldet sei. Und der böse Mensch gibt denn
gleich an, wo diese Sache im Internet angeboten wird.
Nun ist es so, dass der Mensch vom Ordnungsamt sich leider,
leider verschrieben hat und kann das Angebot gar nicht
finden. So ein Pech…denn nun kann das Ordnungsamt ja
erst mal gar nichts unternehmen…
Aber, weil alle auf dem Lande wohnen und Jeder Jeden kennt,
und sich alle mal treffen, sagt der Mann vom Ordnungsamt
dem Arbeitslosen, was er weis und das er ihm, dem Arbeitslosen
„wohl eine verpassen muss“, wenn der böse Mensch noch mal
anruft und den richtigen Internet-Standort durchgibt…
man kann sich ja nicht immer verschreiben…
Nun will also ein Grossteil der Bevölkerung, Regierung und
Opposition sowieso, dass sich jeder um eigene Einkunft
bemüht. Unser Beispielsmann selber auch. Arbeitsamt und
Sozialmann sind happy…
Erst einen Betrieb anmelden, so mit allem drum und dran,
würde bedeuten, dass unser Beispielsmann vom Arbeitsamt
weg wäre…in eine absolut ungewisse Zukunft.
Erspartes, um ne Zeit zu überbrücken hat er nicht…
Er muss also auf den ersten Auftrag warten und dann
„anmelden“…
…aber, so geht das ja nicht, weil das Ordnungsamt
sagt, erst anmelden, Erlaubnis abwarten,dann werben,
dann auf Auftrag hoffen…
In einer negativen Feststellungsklage gegen das
„befreundete“ Ordnungsamt vor dem Verwaltungsgericht
soll festgestellt werden :
der Antragsteller ist nicht verpflichtet,
bei dem Ordnungsamt eine Gewerbe anzumelden,
bevor er tatsächlich tätig wird.
So, der Geistesblitz dahinter :
Wenn der Weg so ist, wie das Ordnungsamt
sagt, beisst sich die Katze in den
Schwanz und zahlreiche Ideen, so ausge-
fallen die sein mögen, scheitern schon
im Ansatz an Vorschriften…
