Negative Google Bewertung löschen

Ein mir bekannter Rechtsanwalt hatte bis vor kurzem 3 Rezensionen, 1 davon sehr, sehr negativ. Jetzt hat er nur noch 2 Rezensionen, eine mit 1 Stern, eine mit 5 Sternen. Wozu sind Rezensionen gut, wenn man schlechte auf Verlangen löschen lassen kann von Google?

Aus eigener Erfahrung kann ich sagen, dass es recht selten vorkommt, dass Google Bewertungen löscht. Selbst dann, wenn man nachweisen kann, dass die bewertende Community aus einem anderen Land stammt und beim Schreiben der Rezension mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit auch in diesem Land war.

Es gibt aber immer mal wieder Ausnahmen und die eine oder andere Rezension wird gelöscht. Und wenn Google nicht selbständig löscht gibt es immer noch den Weg über die Gerichte. Und dann beauftragen die Google, die Rezension zu löschen.

Nun ja, es gibt Rezensionen, die aufgrund ihrer Formulierung stark ehrenrührig, sachlich völlig falsch oder gar eine Straftat darstellen. Und die sollte man, da stimmst Du mir sicher zu, löschen können.

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Vielen Dank für die Antwort. Da ich diese Person persönlich kenne, war diese gelöschte Rezension völlig richtig.

Unter Umständen aber trotzdem nicht zu akzeptieren.

*Der Mann ist ein Betrüger" kann von einem Gericht als Straftat bewertet werden. Betrug ist eine Straftat und das unberechtigte Behaupten einer solchen ist in §164 StGB geregelt. „Ich fühle mich betrogen“ kann aber schon wieder eine Meinungsäußerung sein.

Und solche scheinbaren Kleinigkeiten können zur Löschung einer Rezension führen, selbst wenn der Duktus der Äußerungen berechtigt war bzw. ist.

@Pierre,
die Rezension hatte ich mir aufbewahrt, schau mal, was du beanstanden kannst:
„Schlechte Erfahrung, ich denke, dieser Herr ist etwas ganz Besonderers. Schon nicht bis zum Ende der Gerichte bleiben (unter dem Vorwand, dass er keine Zeit hat). Zweimal hintereinander war ich allein vor Gericht.
Und das Schlimmste, ich gehe zu ihm in sein Büro (mit Termin). Ich fahre 50 km Hin- und Rückfahrt, um zu erfahren, dass er nicht anwesend ist und dass er mich nicht kontaktiert hat, weil er meine Nummer nicht finden konnte.
Obwohl ich dort seit mehreren Jahren eine Akte habe und meine Nummer und E-mail sind die gleichen.
Außerdem besuchte ich ihn für ein Geschäft mit einem Vermieter. Letzte E-Mail erhalten vor mehr als einem Monat, und da keine Antwort.
Wenn wir in sein Büro gehen, sagt seine Sekretärin immer, er sei nicht da. Er ruft nicht zurück, antwortet nicht auf SMS oder E-Mails.
Endlich kurz Anwalt (wenn man das so darf (oder Geld fangen), wirklich weglaufen.
Oh ja ich vergaß, sehr sehr unordentlicher Anwalt, muss nur in sein Büro gehen um festzustellen, daß es ein Berg von Müll ist, keine Diskretion, sein Büro etc. gefüllt mit persönlichen Dokumenten aus der Post, eingeschrieben, in Sichtweise aller.
Wie auch immer, ich frage mich nicht, wie er es trotzdem schafft, all das zu schieben, um an seinen Schreibtisch zu gelangen.
P.S.: Keine Notwendigkeit, mich nach dieser Meinung erneut zu kontaktieren, ich werde es dir gleich tun, ich werde dich ignorieren und auf keinen Fall werde ich diese Meinung zurücknehmen).“
Ende Rezension.
Berechtigt das zur Löschung?
P.S.: Die Rezension ist nicht von mir, den Urheber kenne ich nicht, wohl aber den Anwalt. Der Text ist von google übersetzt, daher nicht ganz literarisch korrekt.
„wirklich weglaufen“ im Originaltext: „à fuir vraiment“.

Ich kenne einen Augenarzt, der geht mit Hilfe eines Rechtsanwalts erfolgreich gegen negative Rezensionen vor. Den richtigen Beruf hat Dein Mann zumindest schon mal…

Den ersten Teil würde ich als Tatsachenbericht empfinden, den man nur beanstanden könnte, wenn der Bewerter die Tatsachen nicht beweisen könnte. (Aus meiner Erfahrung ist das aber Google gerne mal herzlich egal.)

Das könnte, wenn es wahr sein sollte, ein Verstoß gegen die DSGVO und/oder anwaltliche Verschwiegenheitspflichten sein. Also mindestens eine Ordnungswidrigkeit, vielleicht sogar eine Straftat. Und wenn dieser Vorwurf dann aber doch nicht wahr sein sollte, ist die Behauptung, wie schon weiter oben geschrieben, möglicherweise eine Straftat. (nicht nur die falsche Verdächtigung kommt hier infrage, sondern auch Verleumdung, üble Nachrede)

Auf die Schnelle habe ich die Seite eines x-beliebigen Anwalts im Netz gefunden, der die Möglichkeiten recht ausführlich darstellt: Link

Vorstellbar ist natürlich, dass sich Google hier einen schlanken Fuß macht und lieber löscht, als sich auf einen Rechtsstreit einzulassen. Ich kenne auch persönlicher Erfahrung auch mindestens einen Anwalt, der in in seinen eigenen Sachen klagefreudig war, selbst wenn die Erfolgsaussichten bei rationaler Betrachtung als eher sehr gering zu bezeichnen waren - selbst von Amateuren wie mir.

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schreib Sie doch einfach nochmal rein !?!

@Steffen1991mun: Über 8 Monate warte ich auf die Schlußabrechnung von diesem Anwalt (Vertretung vor Gericht, Urteil im Januar 2023), obwohl ich sie schon mehrmals angemahnt habe! Erst wenn ich sie erhalten habe, werde ich mir eine Bewertung erlauben. Ich weiß auch nicht, ob ich ohne Genehmung des gelöschten Autors seine Bewertung verwenden darf.

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@Pierre: Habe mir die Bewertungen von diesem Anwalt noch einmal angeschaut und muß mich korrigieren, weil ich das gestern übersehen habe: Die von mir zitierte Bewertung ist noch vorhanden, ebenfalls mit einem Stern, aber der Autor ist ein anderer! (Also wieder eingestellt?) Deshalb habe ich das übersehen. Dann muß die gelöschte Rezension wohl noch schlimmer gewesen sein!

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Wo sie doch schon gelöscht wurde… Ich würde es nicht tun, die Wahrscheinlichkeit auf eine Löschung ist doch recht hoch.

Meine Tipps für eine gute negative Bewertung: nenne nur da Fakten, wo die sie auch unumstößlich beweisen kannst. Formuliere Meinungsäußerungen so, dass sie als solche klar erkennbar sind und vielleicht etwas vage sind.

Zum Beispiel nicht:

Sondern: „ich hatte bei jedem Besuch das Gefühl, als wäre in den Akten keine besondere Ordnung vorhanden. Überall lag etwas herum und schien nicht sortiert. Daher war ich mir die ganze Zeit unsicher, ob ich mich von diesem Anwalt gut vertreten fühlen kann.“ Oder: "Ich bin mir nicht sicher, ob jedes mal, wenn die Empfangsperson sagte, dass Herr Anwalt nicht im Hause sei, er wirklich nicht anwesend war.

Du siehst den Unterschied? In meinen Beispielen würdest Du Deine negativen Gefühle heraus arbeiten und Dich weniger mit Fakten festnageln. Quasi wie ein Politiker. :wink:

Ich musste deutlich öfter nachhaken, ob der Anwalt seine Aufgaben zeitgerecht erledigt, als ich es mir vorher gedacht habe. So habe ich auf die Schlussrechnung mehr als 8 Monate gewartet. So lange schuldete ich ihm praktisch Geld, was mir sehr unangenehm war.

Und ich sage es mal gerade heraus: hier im Forum zeigst Du ja, dass Du recht feinsinnig mit der deutschen Sprache umgehen kannst. :wink: Ich bin mir sehr sicher, dass Du Deine negativen Erfahrungen gut formulieren kannst, sodass sie Bestand haben werden.

Viel Erfolg!
Pierre

könnte vorliegend einer gegen das Loi „Informatique et Libertés“ sein, und auch der übrige Zusammenhang (etwa betreffend üble Nachrede) könnte sich nach anderem als deutschem Recht richten.

Die im Original französische Schmäherei („Rezension“ wäre was anderes) spricht dafür.

Schöne Grüße

MM