angenommen, jemand hat Einkommen aus: 1) Kapitalerträgen, 2)
Mieteinnahmen, 3) selbständiger Arbeit (Kleinunternehmer).
Kann man negative Erträge aus Vermietung (zB wegen Renovierung
etc) mit Erträgen aus Kapitaleinnahmen verrechnen? Oder nur
mit Erträgen aus der selbständigen Arbeit?
Es kommt darauf an…
Grundsätzlich ist es bei den Kapitalerträgen mit Abgeltungssteuer so, daß sich keine Steuerminderung durch andere (negative) Einkunftsarten ergibt. Ausnahme hierbei ist dann gegeben, wenn die Einkommensteuer auf alle Einkünfte prozentual unter der Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge liegt. Dann wirken sich die negativen Einkünfte der Vermietung auf die Höhe der Steuer auf die Kapitalerträge aus.
Mit freundlichen Grüßen
Ronald