Negativer Umsatz bei der Vorsteueranmeldung

Guten Morgen,

Betrifft: negativen Umsatz bei der Vorsteueranmeldung
Welche Nachweise müssen in welcher Form erbracht werden.
Ein Mahnverfahren wurde nicht eingeleitet - ist aussichtslos.

Gibt es einen Vordruck?

Servus,

da müssen bei der Voranmeldung keinerlei Nachweise erbracht werden, erst später:

Für das Ausbuchen der (ggf. wertberichtigten) Forderung in Bilanz/GuV - mit Wirkung auf die USt-Erklärung - muss „aussichtslos“ nachgewiesen werden, z.B. Crefo-Auskunft mit Angaben zum Umfang der Vorpfändungen, Anzahl der eidesstattlichen Versicherungen usw,., aber auch (das ist „Standard“) Veröffentlichung über Eröffnung des Inso-Verfahrens.

Solange „aussichtslos“ nicht konkret nachgewiesen ist, muss die Forderung ggf. mit 100 % EWB mitgeschleppt werden, bis sie verjährt und dadurch uneinbringlich ist.

Schöne Grüße

MM