Hallo,
mal angenommen jemand hat im
Jahr 2010 eine Fondgebundene Lebensversicherung gekündigt, da zum beispiel
die Firma etwas dubios erschien.
sagen wir mal hier wäre ein bestimmter betrag eingezahlt worden.
Es wurde hier dann, nach Kündigung, ein negativer Unterschiedbetrag von ca. 1500 Euro
abgezogen.
Nun hat derjenige diesen
Unterschiedsbetrag in der ANLAGE KAP in der Steuererklärung angeben
kann.
Vom Finanzamt gab es aber bei demjenigen folgende Rückmeldung:
„Der Verlust duch Auflösung des
Versicherungsvertrags kann nicht geltend gemacht werden, da keine
Einkommenserzielungsabsicht beabsichtigt wurde.“
Kann man hier noch irgendwie an das Geld rankommen?
MFG